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Verkauf und Weitergabe von Studienheften


Markus Jung

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Ob für den Anbieter wirklich ein Schaden entsteht, wenn Studienhefte weitergegeben werden, wäre für mich als Betreiber einer Plattform nebensächlich, wenn die Weitergabe von Material per AGB nicht gestattet ist. Es ist nämlich in diesem Zusammenhang nicht der Job eines Betreibers, über die Sinnhaftigkeit von vertragsrechtlichen Bedingungen zu spekulieren.

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Ob für den Anbieter wirklich ein Schaden entsteht, wenn Studienhefte weitergegeben werden, wäre für mich als Betreiber einer Plattform nebensächlich, wenn die Weitergabe von Material per AGB nicht gestattet ist. Es ist nämlich in diesem Zusammenhang nicht der Job eines Betreibers, über die Sinnhaftigkeit von vertragsrechtlichen Bedingungen zu spekulieren.

Bis jetzt haben wir ja noch keine AGB, die das belegt.

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Das steht auf den elektronischen Studienheften, den PDFs.

Und dazu hat Herr Jung ja was geschrieben und zwar, dass man das auch differenziert nur für die PDfs betrachten kann.

In den gedruckten Versionen steht das nicht. Heike recherchiert über die allgemeine Rechtslage für unsere Hochschule, die vermutlich das Verkaufen verbietet (ich weiß es nicht)

Und wenn, dann wäre es nur 1 Hochschule und nicht viele oder alle. Die Frage wäre also weiterhin sinnvoll.

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Ob für den Anbieter wirklich ein Schaden entsteht, wenn Studienhefte weitergegeben werden, wäre für mich als Betreiber einer Plattform nebensächlich, wenn die Weitergabe von Material per AGB nicht gestattet ist. Es ist nämlich in diesem Zusammenhang nicht der Job eines Betreibers, über die Sinnhaftigkeit von vertragsrechtlichen Bedingungen zu spekulieren.

Ich habe hier ja viele Jobs - oder sagen wir besser Rollen ;-) Ein Job des Betreibers ist es sicherlich dafür zu sorgen, dass hier keine illegalen Angebote eingestellt werden bzw. diese nach Kenntnisnahme zu entfernen. Dabei gehe ich auch sehr gewissenhaft vor.

Dazu bin ich hier aber auch in der Rolle desjenigen, der sich für das Thema Fernstudium interessiert und sich gerne auch an diesen Diskussionen beteiligt. Und da finde ich die Frage, ob es denn sinnvoll wäre, wenn die Anbieter die Weitergabe von gedruckten Materialien verbieten würden durchaus berechtigt und interessant.

Nebenbei bemerkt gibt es bisher noch keine konkret benannte Regelung, welcher Anbieter dies per AGB ausgeschlossen hätte. Wenn es solche Regelungen gibt, würde ich auch keinesfalls dazu aufrufen, sich gegen diese zu verhalten (siehe erster Absatz). Wie schon ausgeführt, stehe ich der Weitergabe aus verschiedenen Gründen ja auch eher kritisch gegenüber.

Bei meiner Überlegung ging es eher um die Frage, ob sich die Anbieter einen Gefallen damit tun würden, hier sehr strikt vorzugehen oder ob sie nicht sogar einen Nutzen davon haben können, wenn möglichst viele Menschen einen Einblick in die Materialien bekommen - und auch die, die vielleicht davor zurück schrecken, einem Anbieter im Vorfeld schon ihre Adressdaten anzuvertrauen in Sorge vor zu viel Werbung etc.

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Hallo,

ein wirklich interessantes Thema.

Auch wir geben unseren Interessenten die Möglichkeit sich vorab einen Eindruck von den Studieninhalten verschaffen zu können.

Neben den Vodcasts, welche auf Youtube frei verfügbar sind, bieten wir Studienskripte auf iTunes U kostenfrei zum Download an.

Aus meiner Erfahrung wird das sehr gut angenommen und es ist ja auch verständlich das man vorher einmal "durchblättern" möchte.

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Schön, dass sich hier ein Mitarbeiter eines Anbieters beteiligt :-)

Auch wir geben unseren Interessenten die Möglichkeit sich vorab einen Eindruck von den Studieninhalten verschaffen zu können.

Neben den Vodcasts, welche auf Youtube frei verfügbar sind, bieten wir Studienskripte auf iTunes U kostenfrei zum Download an.

... und wie steht die IUBH zur Weitergabe bzw. zum Verkauf der gedruckten Studienmaterialien durch Studierende und Absolventen bzw. welche rechtlichen Regelungen gibt es dazu in den AGB?

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Zitat: "Das Studienheft und seine Teile sind urherberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen ist nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis des Rechteinhabers.Dies gilt insbesondere für das öffentliche Zugänglichmachen via Internet, die Vervielfältigung und Weitergabe.Zulässig ist das Speichern und (und Ausdrucken) des Studienheftes für persönliche Zwecke."

Ich kann nicht verstehen, wie man als Student sooo systemgläubig sein kann?!! Und wenn in den AGBs drin steht, dass die Studienhefte nur bei Vollmond durchgearbeitet werden dürfen, who cares??? Die AGBs können ja bekanntlich auch gegen geltendes Recht verstoßen und was dann passiert, lernt man in Schuldrecht! Außerdem steht in dem oben rezierten AGBs explizit "...als den gesetzlich zugelassenen...". Für mich bedeuet dies ganz eindeutig, dass die Studienhefte im Rahmen des Urheberrechtsgesetz veräußert werden dürfen. Selbstverständlich sind davon unerlaubte Kopien ausgenommen. Aber ich würde jetzt schon gerne einen Rechtsanwalt zu dieser Thematik hören.

Die Diskussion bezüglich der Legalität kann ich ja noch nachvollziehen, aber wieso über Sinn und Unsinn solcher Praktiken diskutiert wird, entbehrt sich mir jegliches Verständnis.

Diejenigen, welche die Studienhefte verkaufen oder verschenken möchten, haben entweder ökonomische oder rein altruistisch oder ökologische Beweggründe. Und diejenigen, welche die Studienhefte kaufen möchten, möchten schlicht und ergreifend einen tieferen Einblick in die Thematik sich verschaffen. Wieso sie nicht direkt mit den Anbietern in Kontakt treten (oder viel. haben sie ja das aber schon längst getan, aber keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder möchten einfach weitere Studienhefte??) oder vielleicht möchten sie ja schon vorher anfangen zu lernen. Vielleicht, vielleicht, vielleicht. Es gibt also zich gute mögliche Gründe, wieso nach Studienhefte gefragt werden.

Mfg Ayo

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