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Aufhebung der Schulpflicht bei Flex- Fernschule


flexoma

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hallo,

normalerweise ist es ja bei Flex-Schülern so, dass sie nicht in der Lage sind, an einem normalen Unterricht teilzunehmen. Deshalb ja die außergewöhnliche Form von Flex. Ich glaube, du brauchst ein Attest oder so, dass du echt nicht in der Lage bist, in eine Schule zu gehen.

Aber am Besten erkundigst du dich direkt bei der Jugendhilfe, die ist schließlich genau die Quelle für diese Info.

Grüße...

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Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich habe gemerkt, dass ich mich unzureichend ausgedrückt habe. Bei meiner Frage sollte die Betonung auf dem Wort "muss" liegen.

Auf Grund eines Widerspruchsverfahrens (§ 61 NSchG) ist der Schulbesuch schon längere Zeit unterbrochen. Die Flex-Fernschule böte die Möglichkeit, die Zeit der gerichtlichen Auseinandersetzung zu überbrücken. Die Jugendhilfe würde auch die Kosten dafür übernehmen, da Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a besteht, beruft sich aber auf die Forderung der Schulbehörde, die wiederum die Aufhebung der Schulpflicht zur Voraussetzung macht.

Die Schulbehörde könnte dadurch auch auf die rechtliche Situation Einfluss nehmen.

Die Flex- Fernschule besteht nicht auf die Aufhebung der Schulpflicht.

Gibt es niedersächsische Schüler, denen nicht die Aufhebung der Schulpflicht zum Besuch der Flex-Fernschule zur Bedingung gemacht wurde??

Grüße...

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Danke für die schnelle Reaktion!

Bereits im September 2012! erfolgte im Zuge einer Ordnungsmaßnahme ein Verweis an eine 30 km entfernte Schule, gegen den wir schon wegen der Entfernung Widerspruch einlegten. Der Schüler hat darüber hinaus eine seelische Behinderung, ( Inklusion !) und die Fakten wurden zur Konferenz nur unzureichend ermittelt.

Seitdem findet trotz Recht auf Bildung kein Schulbesuch statt. Das hat weder die Schule noch die Schulbehörde gestört -trotz bestehender Schulpflicht. Erst als wir beim Jugendamt wegen Flex - Fernschule nachfragten, blockiert die Schulbehörde und besteht auf Antragstellung zur Aufhebung der Schulpflicht.

Eigentlich ist es nicht so einfach, die Schulpflicht loszuwerden, hier aber ist es umgekehrt.

Das wollen wir aber aus verschiedenen Gründen nicht. Es wäre schon hilfreich zu erfahren, aus welchen Gründen die Behörde bei anderen die Aufhebung der Schulpflicht abgelehnt hat - es scheint ja willkürlich handhabbar zu sein! Du hast dich ja auch gewundert.

Eigentlich muss das Jugendamt die Flex - Fernschule kennen, da es ein vom Bundesfamilienministerium anerkanntes und gefördertes Erziehungshilfeangebot ist gem. § 78 SGB VIII.

Für Behinderte und dazu gehören auch seelisch Behinderte ist es auch möglich im Rahmen des "Persönlichen Budgets" (SGB VIII) selbst einen Anbieter zu suchen.

Gerne hätte ich Kontakt zu Schülern/Eltern, die auch Schwierigkeiten mit Schule/Schulbehörde haben, vielleicht klappt es ja mit diesem Rehakids-Forum.

Danke für den Tipp ILS, da eigentlich ein Gymnasialabschluss angestrebt wird und gut zu wissen, dass ein Jugendamt ILS finanziert hat.

Das Konzept werde ich mir gleich mal anschauen!

Danke und viele Grüße....

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Hallo,

gemeint ist sicher REHAkids und REHAtalk, dort werde ich mich gleich registrieren lassen.

Was ist eigentlich der Vor-bzw. Nachteil der Schulpflichtbefreiung. Ich kann nur Nachteile sehen, weil der Schülerstatus aufgehoben wird.

Bei Flex steht übrigens, Zitat:

"Eine Inlandsförderung wird auf dieser Basis auch bei bestehender Schulpflicht durch die zuständigen Schulaufsichtsbehörden genehmigt."!?

Grüße...

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Hallo,

danke für die vielen interessanten Infos.

Den zitierten Satz findet man unter Flexfernschule - Downloads -Preisliste-und auf dieser ganz unten, neben dem Stempel.

Die Schulpflicht ist nicht nur für den Schüler eine Verpflichtung, sondern auch für die Schulbehörde, diese Verpflichtung einzufordern. Das ist aber über ein Jahr lang nicht geschehen. Dass man jetzt einen Antrag haben will, um die Schulpflicht aufzuheben, aber keinen entsprechenden Gesetzestext zitieren kann, macht die Angelegenheit nicht transparenter. Einen Antrag stellt man doch nur, wenn man weiß, was er genau bewirkt!

Ein Schulweg, mit Bus und Bahn, von täglich sechzig Kilometern stresst einen psychisch belasteten Schüler zusätzlich, vor allem wenn man aus der vertrauten Umgebung herausgerissen, ohne Freunde einen kompletten Neuanfang schaffen muss. Wenn man dann noch auf eine Schule trifft, die schon Drohungen ausstößt....

Eine therapeutische Anbindung besteht und mit dem Integrationshelfer kann man Glück haben muss man aber nicht. Um überhaupt einen bewilligt zu bekommen, ist schon eine größere Angelegenheit und hat bei uns Jahre gedauert!

Bei rehakids habe ich versucht mich zu orientieren, finde aber, dass unsere Probleme plötzlich verschwindend klein werden, angesichts der Probleme anderer.....

Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass seelische Behinderungen oftmals abgetan werden, da man ja nicht mal einen Behindertenausweis hat. Es wird viel von Inklusion geredet, aber es wird wohl noch eine Weile dauern, bis sie in den Köpfen angekommen ist.....

Viele Grüße...

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