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Erfahrungen mit dem Ablauf bzw. dem Abschluss als Rechtsökonom FSH


Becksman1982

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Hallo, mein Name ist Jens und ich habe mich hier um mein kaufmännisches Wissen (gelernter Kaufmann im EH) aufzubessern und mein rechtliches Grundwissen (Sicherheitsfachkraft im Bewachungsgewerbe) zu vertiefen für den oben genannten Fernstudiengang angemeldet, der ab dem 01.04.14 für mich beginnt.

Mein Ziel ist es im Nachhinein ein Studium im Wirtschatsrecht, vielleicht auch noch Wirtschaftspsychologie zu absolvieren und daher nutze ich diese Option als Grundlagenoption und zudem für meine berufliche fachliche Weiterbildung.

Hat irgendjemand schon Erfahrungen in Bezug auf die Schwierigkeit/Tiefe der kaufmännischen bzw. der juristischen Lehren bezüglich dieses Fernstudiums gemacht und konnte sie während bzw. auch nach Abschluss des Fernstudiums erfolgreich umsetzen?

Oder ist jemand den Weg schon gegangen, den ich gehen möchte und kann mir daraus resultierend Erfahrungen über Schwierigkeiten, Vorteile etc. nennen (nach dem Fernstudium an einer Uni, Fachhochschule, Fernstudium zum Bachelor etc.)?

Vielleicht ist ja auch jemand dabei, der gerade auch dieses Fernstudium absolviert und Erfahrungen teilen möchte?

Ich würde mich über alle Informationen, die ich bekommen kann sehr freuen und hoffe sehr bald von euch zu lesen. :)

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Vielen Dank für die erste Antwort inkl. neuer Fragestellung:

Die Frage ist verständlich, jedoch fehlen mir die allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife bzw. die fachgebundene Fachhochschulreife.

Ich bin zwar langfristig schon als kaufmännischer Angestellter mit und ohne leitende Erfahrung tätig, aber das Risiko bei einem Studium auf Probe oder beim Eignungstest durchzufallen ist mir zu hoch, da ich besonders in der rechtlichen Tiefe zu wenige Kenntnisse habe um direkt einzusteigen.

So erhoffe ich mir, das ich durch dieses Fernstudium die grundlegenden rechtlichen Kenntnisse erlange, die Kaufmännischen vertieft werden und es mir als fachgebundene kaufmännisch-rechtliche Weiterbildung die fachgebundene Zugangsberechtigung zu einer Fern-Uni ermöglicht, bei der ich dann ein vollständiges Fernstudium mit allem Inhalt via Onlineplattform/Videostreams etc. tätigen und vielleicht sogar auch verkürzen kann.

Mir wurde von einer Universität berichtet, das viele Fernstudien angerechnet werden können, jedoch konnte mir bisher keiner nachvollziehbar erklären inwieweit der Rechtsökonom (FSH) oder Rechtsökonom (VWA) angerechnet werden oder als kaufmännischer (Meister) betrachtet werden, denn wenn ich sehe, das ein Handelsfachwirt innerhalb von 3-4 Monaten Vollzeit oder 8-13 Monaten seine Tätigkeit erlernt, dann müsste man diese oder ähnliche Inhalte eigentlich auch erwerben und demnach bei 12 Monaten kaufmännischer Vertiefung eine ähnliche Qualifikation erwerben und die rechtlichen Aspekte extra oder liege ich darin falsch?

Allgemein sah ich, das beide Fernstudien als Grundstudiengänge/Aufbaustudiengänge gesehen und angerechnet werden können.

Die Unternehmen nehmen diese Fernstudiengänge mit eigenem Abschluss auch immer mehr an und öffnen viele neue Türen, die durch das nachfolgende Studium dann nur noch weiter geöffnet werden sollen.

Ich sehe zwar immer wieder die Diskussion darüber was mehr anerkannt ist, die IHK-Abschlüsse, Fachhochschul-/Universitätsabschlüsse oder halt nichtakademische hauseigene Abschlüsse, jedoch denke ich, das der Schritt nicht falsch sein kann und von der Qualifikation und Qualität höchstens unbekannter aber sonst gleichwertig sein muss/wird.

Da ich allerdings zuvor viel recherchiert habe, jedoch auch über das Internet kaum Antworten zu meinen Fragen gefunden habe (mehr Diskussionen über Anerkennung des Abschlusses in der Wirtschaft und Burteilungen über das Rechtsökonom Diplom-FSH etc.), was mich nicht weiterbrachte, wende ich mich nun an alle, die mir mehr berichten können (über den Ablauf des Fernstudienganges, ob er auch als kaufmännischer Meister gesehen werden kann, inwieweit er an einer Uni angerechnet wird, ob er als fachgebundene Zugangsberechtigung zulässig ist und ob er auch Türen in Verwaltungsstellen bzw. allgemein beruflich als Weiterbildung öffnet).

Vielen Dank für die baldig neuen Antworten :)

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Du redest wiederholt von "Fernstudiengang" in Bezug auf die FSH. Der Begriff "Studiengang" wird aber eher im akademischen Bereich verwendet und ist hier missverständlich. Es handelt sich um einen nicht-akademischen Fernlehrgang mit einem institutsinternen Abschluss. Das muss nichts über die Qualität aussagen, wohl aber über die formale Einordnung.

Ob der Rechtsökonom (FSH) irgendwo als Zugangsberechtigung für das Studium anerkannt wird, ist mir nicht bekannt. Ich würde dies an deiner Stelle mit den Hochschulen verbindlich klären, die für dich für das spätere Studium in der Auswahl stehen.

Meine Meinung ist nach wie vor, dass ich an deiner Stelle den direkten Einstieg ins Studium, ggf. auf Probe bzw. mit Eingangsprüfung, versuchen würde, wenn es dafür die Möglichkeit gibt. Aber vielleicht kommen hier ja noch andere Meinungen.

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Hallo Markus,

vielen Dank für deine erneute Antwort und entschuldige die vielleicht schlecht gewählte Ausdrucksweise in Bezug auf das Vorhaben meinerseits. Ich meinte natürliche den nicht-akademischen Fernlehrgang der FSH auf Hochschulniveau laut vieler Foren. Natürlich ist es so, das der eine oder andere es anders sieht auch bezüglich der Anerkennung, Qualität etc. aber das ist ja auch immer im Auge des Betrachters liegend.

Allgemein verstehe ich dich gut und kann auch nachvollziehen was du meinst, warum ich aber eben nicht den direkten Weg wähle liegt einfach daran, das ich mich zuerst einfach vorbilden möchte. Mir kommt es auf ein/zwei Jahre Vorbildung für ein Studium nicht an sondern halt auf die gute Vorbereitung für ein Studium. Denn stelle dir mal vor, aus welchem Grund auch immer beginnt man ein Studium und ich habe vor im Laufe der nächsten zehn Jahre Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspsychologie zu studieren und dann versagt man schon bei der Probe oder scheitert weil man aus bestimmten Stoffen schon länger raus und in anderen Stoffen noch gar nicht richtig drin ist an der Zugangsprüfung. Ich denke dann wird einem diese Universität sicher kaum eine zweite Chance geben oder der Weg dauert länger.

Aus diesem Grund plane ich auf der einen Seite den Wirtschaftsökonom FSH ein und auf der anderen Seite noch Psychologie für Personaler an der Euro-FH. Ich telefonierte schon mit einer Universität bezüglich der Anrechnung und da der Zertifikatsfernlehrgang Psychologie für Personaler auch bei Abschlussprüfung Credits auf dem Zertifikat enthält wird dies definitiv angerechnet. Auf der anderen Seite sprach ich bezüglich des Rechtsökonoms auch die Thematik an und mir wurde bestätigt, das wenn der Abschluss erfolgreich ist, das dann eine Prüfung der Anrechnung stattfindet und wahrscheinlich ist. Aus anderer Sicht handelt es sich ja auch um eine vielleicht nicht akademische oder öffentliche Weiterbildung sondern institutinterne, allerdings gewinnen diese auch immer mehr an Anerkennung und das dank der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, die den Grundstein für diese Richtung des Lernenes mit instituteigenem Abschluss legte.

Einziger Unterschied, den ich zwischen der VWA und der FSH diesbezüglich sehen konnte war, das die VWA einen Handelsfachwirt als Beispiel schon voraussetzt und die FSH diesen Stoff noch zusätzlich einbringt, so das ein VWA-Fernlehrgang dann bei ca. 15 Monaten liegt und der FSH-Fernlehrgang bei 24 Monaten.

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Ich will mich zu den Möglichkeiten im einzelnen nicht äußern, da ich darüber nicht informiert bin. Ich würde aber der Fragestellerin raten, sehr genau und ohne Ausschmückungen zu fragen, was möglich ist. Z. B. erscheint mir die Möglichkeit der Anrechnung der FSH-Leistungen an einer Hochschule nicht so sicher wie angedeutet, insbesondere nicht an einer Universität. Die erkennen typischerweise nur Leistungen von Hochschulen an, siehe z. B. http://www.tum.de/studium/im-studium/anerkennung-von-studienleistungen/ (hier wird die Anrechnung nur für Hochschulleistungen genannt) oder http://zfl.uni-koeln.de/fileadmin/sites/zfl/Datein_Pruefungsamt/Anrechnung-Handreichung.pdf ("Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten bzw. an der Universität zu Köln in anderen Studienfächern und/oder Studiengängenerworben wurden, können auf Antrag angerechnet werden"). Deswegen würde ich nochmal genau nachfragen, ob ein Kurs ohne externe Prüfung an einer privaten Einrichtung ohne Hochschulstatus wirklich anerkannt werden kann, und dabei auf alle nicht-sicheren Ausschmückungen wie "Hochschulniveau" und auch auf den Namen FSH (am Ende versteht einer FH) verzichten. Das beugt Enttäuschungen vor.

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Die Frage ist verständlich, jedoch fehlen mir die allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife bzw. die fachgebundene Fachhochschulreife.

Darf ich fragen, welchen Schulabschluss Du hast? Und, wieviele Jahre Berufserfahrung?

Ich bin zwar langfristig schon als kaufmännischer Angestellter mit und ohne leitende Erfahrung tätig, aber das Risiko bei einem Studium auf Probe oder beim Eignungstest durchzufallen ist mir zu hoch, da ich besonders in der rechtlichen Tiefe zu wenige Kenntnisse habe um direkt einzusteigen.

Ich verstehe nicht so wirklich, warum Du meinst, Dir Vorkenntnisse anzueignen um dann direkt einsteigen zu können?

Zum einen steigt man in ein Studium immer direkt ein, wenn man den Zugang hat. Ein Studium (Bachelor) fängt immer an der Basis an - zumindest ist das bei den meisten so. Alles andere wäre ja auch seltsam, denn wer mit Studieren beginnt hat ja eben nicht diese Vorkenntnisse. Wäre es so, wie Du "denkst" müsste ja jeder nach dem Abitur erst einmal eine Ausbildung oder irgendeine andere Schulung machen, um Basiswissen mitzubringen. Alle fangen am Anfang bei Null an (beim Bachelor).

Was hättest Du bei einer Eignungsprüfung (sofern erforderlich) zu verlieren? Mehr, als investierte Zeit und einen Versuch eher nicht.

Und, es gibt auch die Option, diese erfogreich abzulegen...so what?

So erhoffe ich mir, das ich durch dieses Fernstudium die grundlegenden rechtlichen Kenntnisse erlange, die Kaufmännischen vertieft werden und es mir als fachgebundene kaufmännisch-rechtliche Weiterbildung die fachgebundene Zugangsberechtigung zu einer Fern-Uni ermöglicht, bei der ich dann ein vollständiges Fernstudium mit allem Inhalt via Onlineplattform/Videostreams etc. tätigen und vielleicht sogar auch verkürzen kann.

Hast Du nicht eine Ausbildung im Einzelhandel mit IHK- Abschluss? Wenn ja, gibt es Anbieter bei welchen Du damit studieren kannst (und ggf. auch Anrechnungen - sprich Verkürzung - erhältst ). Jedoch handelt es sich um ein Fernstudium Betriebswirtschaftslehre.

Irgendwie verstehe ich diesen "Umweg" über diesen Rechtsökonomen nicht... hmmmm...

Du investierst 2 Jahre, und es kostet auch nicht gerade wenig....

Mir wurde von einer Universität berichtet, das viele Fernstudien angerechnet werden können, jedoch konnte mir bisher keiner nachvollziehbar erklären inwieweit der Rechtsökonom (FSH) oder Rechtsökonom (VWA) angerechnet werden oder als kaufmännischer (Meister) betrachtet werden,

Was ist für Dich ein "kaufmännischer"(Meister)?

...denn wenn ich sehe, das ein Handelsfachwirt innerhalb von 3-4 Monaten Vollzeit oder 8-13 Monaten seine Tätigkeit erlernt,

Ein Fachwirt lernt seine Tätigkeit nicht in 8 - 13 Monaten. Ein Fachwirt ist eine Aufstiegsweiterbildung, die eine kaufmännische Ausblidung mit IHK- Abschluss vorraussetzt. Sprich, da stehen schon einige Jahre Ausbildung im Raum. Ein Handwerksmeister lernt ja auch nicht in 12 - 24 Monaten berufsbegleitend seine Tätigkeit...er hat davor seine Tätigkeit gelernt.

...dann müsste man diese oder ähnliche Inhalte eigentlich auch erwerben und demnach bei 12 Monaten kaufmännischer Vertiefung eine ähnliche Qualifikation erwerben und die rechtlichen Aspekte extra oder liege ich darin falsch?

Welche rechtlichen Vertiefungen meinst Du denn hier?

Du kannst hier auch nicht den Faktor Zeit heranziehen. Gehe mal davon aus, Du würdest Wirtschaftsrecht studieren, und somit (hypothetisch) 50 % BWL- Kenntnise erwerben, und 50% Rechtskenntnisse. Nun ziehst Du das letzte Semester für die Thesis ab, dann bleiben 5 Fach- Semester übrig. Sprich pro Themengebiet 15 Monate BWL- Kenntnisse. Damit wäre - nach Deinem Ansatz - hier die Qualifikation in betriebswirtschaftlicher Hinsicht sogar "schlechter", als bei Deinem Rechtsökonomen, aber besser als bei einem Fachwirt.

Es geht um die Tiefe der Inhalte und die eher wissenschaftliche Herangehensweise.

Allgemein sah ich, das beide Fernstudien als Grundstudiengänge/Aufbaustudiengänge gesehen und angerechnet werden können. Die Unternehmen nehmen diese Fernstudiengänge mit eigenem Abschluss auch immer mehr an und öffnen viele neue Türen, die durch das nachfolgende Studium dann nur noch weiter geöffnet werden sollen.

Von welchen Studiengängen sprichst Du nun? Was meinst Du hier mit "Grundstudiengänge/Aufbaustudiengänge"?

Und, den 2. Satz verstehe ich auch nicht...sorry. :blushing:

Ich sehe zwar immer wieder die Diskussion darüber was mehr anerkannt ist, die IHK-Abschlüsse, Fachhochschul-/Universitätsabschlüsse oder halt nichtakademische hauseigene Abschlüsse, jedoch denke ich, das der Schritt nicht falsch sein kann und von der Qualifikation und Qualität höchstens unbekannter aber sonst gleichwertig sein muss/wird.

Sehe ich anders. Irgendwie habe ich das gefühl, dass Du einige Dinge wild durcheinander wirfst.

Und, es gibt da wohl zwar keine pauschale Sicht, da "das Beste" stets von der Situation des Einzelnen, dessen Vorbildung und beruflichem Umfeld / Zielen abhängig ist. Müsste ich jedoch eine Klassifizierung vornehmen, käme auf

Platz 1: Universitätsabschluss / Fachhochschulabschluss

Platz 2: IHK- Weiterbildung /- Zertifikat

Platz 3. Internes Zertifikat (nicht- akademisch)

Da ich allerdings zuvor viel recherchiert habe, jedoch auch über das Internet kaum Antworten zu meinen Fragen gefunden habe (mehr Diskussionen über Anerkennung des Abschlusses in der Wirtschaft und Burteilungen über das Rechtsökonom Diplom-FSH etc.), was mich nicht weiterbrachte, wende ich mich nun an alle, die mir mehr berichten können (über den Ablauf des Fernstudienganges, ob er auch als kaufmännischer Meister gesehen werden kann,

Diese Frage habe ich oben bereits gestellt. Was "soll das sein"?

... inwieweit er an einer Uni angerechnet wird

Nach allem, was ich bezüglich Anrechnung und Zulassung ohne Abitu gesehen und erfahren habe, greifen meist "nur" Aufstiegsfortbildungen, wie Betriebswerte der IHK oder der HWK, oder Handwerksmeister / Industriemeister, oder Fachwirte (i.d.R. IHK) als Zugang für beruflich Qualifizierte. Es gibt Hochschulen, die andere - sprich "geringere" Schranken haben. Da muss man sich aber die einzelne Hochschule anschauen, ggf. Ländergesetze lesen (die HZB = Hochschulzugangsberechtigung) ist Ländersache.

... ob er als fachgebundene Zugangsberechtigung zulässig ist

Du meinst nun den Rechtsökonomen? Ich weiß ja nicht, wer Dir gesagt hat, er würde Dir den Zugang zum Studium ermöglichen...ich persönlich zweifle das jedoch an. Was jedoch nicht heißt, dass ich Recht habe. Denn wissen tu ich es nicht - ich hege nur meine Zweifel.

...und ob er auch Türen in Verwaltungsstellen bzw. allgemein beruflich als Weiterbildung öffnet).

Meinst Du nun den öffentlichen Dienst?

Ich muss gestehen, ich kann in Deinem ganzen Post nicht wirklich herauslesen, wohin Du eigentlich beruflich willst?

Was ist ziel des Ganzen?

Lg Claudi

PS: eigentlich wollte ich nicht sooo viel schreiben.

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Nun habe ich den Passus gefunden, in welchem das mit der Anrechnung steht.

Zitat der FSH:

Master of Science, MSC

Zur Zeit befindet sich ein Masterstudiengang zum Master of Science in Kooperation zwischen der Fachakademie Saar (FSH), der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK) sowie der Donau-Universität Krems (DUK) in Vorbereitung.

Für den Masterstudiengang werden unsere Fernstudiengänge mit abgeschlossenem Diplom der FSH als Zugangsvoraussetzung berücksichtigt. Ebenso kann eine Teilanrechnung von fachlichen Inhalten - je nach Studienfach - in Betracht kommen.

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Hallo stefhk3, vielen Dank auch für deine weitere Antwort (handelt sich aber um einen Fragesteller) :)

Um ganz sicher zu gehen, habe ich eine Universität, die ich mir schon aussuchte für ein nachfolgendes Fernstudium nach den Fernlehrgängen heute angeschrieben um mir zu bejahen oder zu verneinen, ob der Zertifikatsfernkurs bzw. der nichtakademische Diplomfernkurs angerechnet werden oder nicht.

Sobald ich die Antwort habe, werde ich sie gerne auch nachträglich mit einbringen, was allerdings wie ja auch schon geschrieben wurde dann nicht für alle Universitäten gilt sondern halt für die Bestimmte.

Lg Jens

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Hallo Claudi,

vielen Dank auch für deine sehr ausführlichen Antworten und Fragen und es tut mir leid, wenn ich das Eine oder Andere mal durcheinander wirbel, bin normalerweise nicht in Foren vertreten und muss mich hier erstmal einleben. Leider zum Nachteil der jeweiligen Leser, denn wenn man so viel schreibt überschneiden sich teils auch viele Gedanken und man schreibt einen Mix aus Sinnvollem und Unsinnigem.

In Stichworten beantworte ich nun deine Fragen nacheinander, so das ich da jetzt auch Nichts durcheinander bringe :)

1. Mein Schulabschluss ist der erweiterte Realschulabschluss / Berufserfahrung habe ich 10 Jahre, 3 Jahre leitende Tätigkeiten

2. Mit den Vorkenntnissen ist schon richtig, teils aus meiner Sicht aber wage, denn wenn du Schüler bist, dann bist du in der Materie schon drin und als

als Arbeitnehmer schon wieder zu sehr in der Praxis. Um ehrlich zu sein weiß bzw. wusste ich nicht ab welchem Stand eine Universität mit dem Studium

beginnt, denn wenn du als Kaufmann im EH arbeitest, dann hast du sicher einige Kenntnisse, die im Abitur nicht vorkommen aber auch wieder Andere, die

fehlen und in der Ausbildung nicht vorkommen und genau da ist meine Wissenslücke, welche Kenntnisse da Vorrang haben. Nicht umsonst werden ja im Normalfall

direkt nur Abiturierenten, Fachabituerienten oder "qualifiziertere Fachkräfte" mit ähnlichen Abschlüssen direkte zugelassen oder? Zudem hast du auch Recht in

Bezug auf das Risiko, sicherlich könnte ich versuchen auf Probe zu studieren, vielleicht auch einen Eignungstest zu machen und direkt danach zu studieren, doch

wenn ich aus welchem Grund auch immer nicht voran käme, dann würde ich wahrhaftig Zeit verlieren und mir einen neuen Weg für das noch nicht vorhandene

oder eingestaubte Wissen suchen müssen und würde einen ähnlichen Weg wie jetzt gehen oder siehst du das anders? Wenn bestanden, dann natürlich nicht.

3. Ich habe meinen Kaufmann im EH mit IHK-Abschluss gemacht, das ist richtig. Bei welchem Anbieter kann man damit denn direkt studieren? Ich habe mir jede

Möglichkeit, die ich finden konnte schon angesehen und sah nur die Option mit Realschulabschluss + Berufsausbildung + Berufserfahrung zu studieren?!

Alternativ ohne Abitur mit Berufsausbildung + berufsspezifische Weiterbildung (z.B. Handelsfachwirt) oder alternativ der Fachhochschulreife.

4. Zum Thema Meister (kaufmännischer Meister) hast du Recht, da habe ich mich vielleicht wirklich blöde ausgedrückt, denn was ich eigentlich meinte ist, wenn eine

berufliche Ausbildung zum Kaufmann besteht, dann ist jede hochwertigere fachliche Weiterbildung ein kaufmännischer Meister. Die Fachwirte meist Meister auf

Bachelor-Basis und die Betriebswirte auf Masterebene. Zumindest stand das in verschiedenen offiziellen Meisterseiten für Handwerk und Wirtschaft. Natürlich

findet dies zur Vertiefung des Wissens neben der Arbeit statt und steigert die Qualität und Produktivität des eigenen Könnens. Der Rechtsökonom in Bezug auf

diese Theorie meinerseits beinhaltet ja auch 12 Monate Rechtskunde (2 Semester) und 12 Monate Wirtschaftsvertiefung (weitere 2 Semester) -> ausgegangen

von der FSH. Demnach spekuliere ich natürlich darauf, das diese Weiterbildung einerseits als kaufmännischer Meister (Richtung Handelsfachwirt von der Vertiefung)

zu betrachten ist und andererseits dem Grundwissen des Rechtssystems dient. Gegenbeispiel von der VWA, die bietet diesen Rechtsökonomfernlehrgang auch an,

allerdings verkürzt und setzt den Handelsfachwirt oder Ähnliches schon voraus, demnach muss man aus meiner Sicht den so genannten kaufmännischen Meister

in diesen Fernlehrgang schon mitbringen und dann werden innerhalb von 15 Monaten überwiegend rechtswissenschaftliche und nur weniger Wirtschaftskenntnisse

vermittelt, was dann dazu führt, das die FSH 24 Monate weiterbildet und die VWA 15 Monate. -> Ich hoffe du verstehst jetzt was ich meine?

5. In Bezug auf Grund-/Aufbaustudiengänge meinte ich eigentlich nur, unter Voraussetzung, das Alles angerechnet wird, was ich mir erarbeiten wollte für ein

Bachelorstudium, also einerseits (den 24 monatigen Rechtsökonom FSH) und vielleicht parallel dazu (den Zertifikatsferngang über 8 Monate Psychologie für

Personalmanager der Euro-FH), das diese Fernlehrgänge der Verkürzung eines Bachelorstudiums dienlich sein könnten (habe heute mal die Universität

angeschrieben, bei der ich mir ein Studium vorstellen könnte. Als Beispiel, wenn ich Wirtschaftsrecht studieren würde und statt 8 Semester nur noch 6 Semester

zu studieren hätte und ich im Nachhinein noch Wirtschaftspsychologie studieren wollen würde und mir der Zertifikatsfernlehrgang wie auch das vorherige Bachelor

Studium angerechnet würden, dann hätte ich natürlich schon mal etwas Vorwissen und zudem mehrere Verkürzungsoptionen. -> Allerdings natürlich nur, wenn

man nicht direkt anfangen würde zu studieren und in einem ganzen Durchgang da so durchmarschiert.

6. Über die verschiedenen Abschlüsse und ihre Wertigkeit muss man nicht diskutieren, da gebe ich dir vollkommen Recht. Das stand heute der Universitätsabschluss

sicherlich noch der Hochwertigste ist, das Abschlüsse von der IHK absolut an zweiter Stelle stehen und instituteigene Abschlüsse dahinter kommen stimmt. Aber

wenn man sich den Wandel so anschaut und das Musterbeispiel die VWA nimmt, dann sieht man, das auch diese Abschlüsse mehr und mehr an Wert (öffentlich

wie betrieblich) annehmen und den Weg gehen andere Fachakademien wie die FSH auch. Es sagt ja nur aus, das die Bekanntheit noch nicht da ist, es spricht ja

nicht über die Qualität und die Fachkundigkeit der jeweiligen Fernlehrgänge oder?

7. In Bezug speziell auf den Rechtsökonom habe ich mich schon geäußert aber eine Universität bestätigte schonmal, das natürlich die jeweiligen Kenntnisse und

Bildungsstände geprüft würden und dadurch eine Anrechnung in Frage kommt (ist ja überall unterschiedlich) aber dazu mehr wenn ich die Antwort von der Uni

bekommen habe, bei der ich mit Link auf diesen Fernweiterbildungskurs hinwies.

8. Wohin möchte ich, das ist eine gute Frage :) Im Grunde genommen möchte ich weg vom normalen Handel in die Behörde. Da mir allerdings eine weitere Ausbildung

nicht sinnig erscheint und ich mir das auch finanziell nicht vorstellen kann, ist der Weg über den Rechtsökonom FSH sicherlich nicht so verkehrt, denn er

vermittelt ja grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet und da die Verwaltungen ja betriebswirtschaftlich wie rechtlich denken müssen, wäre es wohl auch ein

Fuß, den ich in die Tür bekäme. Das Studium danach soll im Grunde genommen die Grundlage für höhere Aufgaben und Stellung sein, denn umso mehr man weiß,

je höher kann man die Posten bekleiden und sich in den Ämtern nach oben arbeiten und psychologisch betrachtet in Zeiten von Burnout, Bekanntmachungen etc.

natürlich dann auch präventiv und schlau viele Ansätze angehen wie handeln.

9. Zu guter Letzt weiß ich auch nicht genau was schlüssiger ist, einerseits könnte man ein Studium direkt versuchen zu beginnen und könnte wenn man Glück hat

direkt durchstarten, wenn man allerdings Pech hat, steht man mit leeren Händen da. Wenn man den Weg geht, den ich bisher so gehen will, dann hat man bei

erfolgreichem Abschluss nach zwei Jahren zumindest schon einen Fuß im Amt und eine Option dort zu arbeiten bzw. entwickelt sich vor dem Studium schon

und weiter und studiert das Ganze dann noch intensiv bis zum Bachelor/Master etc. Was da jetzt wirklich besser ist oder nicht, ist schwer abzusehen oder?

Ich denke einfach da keiner die jeweiligen Stellenwerte in zwei Jahren voraussehen kann, niemand weiß ob sich die instituteigenen Abschlüsse mit denen einer

Universität/IHK in Zukunft messen können oder einfach wieder aufs Abstellgleis wandern, ist es ein Spiel mit dem Feuer, wobei die Tendenz andersrum verläuft,

was aber natürlich keine Garantie ist. Aber grundlegend muss ich nun ja sowieso die Universitätsinfo abwarten, denn diese wird natürlich sehr Vieles vereinfachen

und deuten. Denn wenn tatsächlich eine grundsätzliche Anrechnung eintrifft, dann geht soviel Zeit nicht verloren, man hätte einen kleinen "Titel" um früher in

andere Beschäftigung zu kommen und würde dann den akademischen Abschluss nachholen. Wenn nicht, dann brauche ich eine gute Alternative und wenn du

magst auch deine Hilfestellung.

Nun beende ich mal meinen Roman und freue mich wieder auf deine Antworten :)

Lg Jens

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