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Hochschulzugangsprüfung für Hessen


Shorty_01

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Hallo Zusammen,

ich bin auch Fernstudent. Diploma, Bonn, BWL. Ich habe alle Prüfungen im Grundstudium bestanden. Mittlerweile bin ich im Hauptstudium. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich noch als Gasthörer eingeschrieben bin und die Hochschulzugangsprüfung absolvieren muss.

In der Verordnung über den Zugang besonders befähigter..... habe ich folgendes gelesen:

§15 Anerkennung von Vor- und Zwischenprüfungen anderer Bundesländer

"Bewerberinnen und Bewerber, die in anderen Bundesländern bereits die Zwischenprüfung oder das Vordiplom in einem Hochschulstudiengang absolviert haben, können das Studium in Hessen nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6.Mai 1994 in der Fassung vom 28. Februar 1997 ohne Zugangsprüfung fortsetzen."

Ok, die Diploma gehört der FH Nordhessen an, aber kann ich mich auf diesen Paragraphen beziehen und sagen, dass ich in NRW das Vordiplom habe, oder muss ich, trotz Vordiploms auch noch zur Hochschulzugangsprüfung?

Danke & Gruß

Dalmatino

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Äh Moment, Du hast als Gasthörer das Vordiplom abgelegt? Das ist nicht zulässig und kann ich mir kaum vorstellen. Deswegen stellt dieser Paragraph auch auf "Vor- und Zwischenprüfungen _anderer Bundesländer_" ab - wer in Hessen das Vordiplom gemacht hat, studiert eh schon in Hessen und ist schon zugelassen.

Bist Du Dir sicher, dass Du noch nicht ordentlich immatrikulierter Student bist und schon das Vordiplom absolviert hast? Im übrigen ist die Diploma eine hessische Hochshule, STZ ist irrelevant. Aber an der Diploma müsste Du eh schon zugelassen sein - oder Du hast kein Vordiplom. Oder es war ein Fehler, was mir aber unwahrscheinlich scheint.

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Erst einmal danke für die schnelle Antwort. Ich habe hier etwas durcheinander gebracht. Ich habe nicht das Vordiplom. Was ich schreiben wollte ist, dass ich alle Prüfungen im Grundstudium abgelegt und bestanden habe. Ich könnte (wenn ich kein Gasthörer wäre) das Vordiplom beantragen.

Fakt ist, dass ich immer noch als Gasthörer (mittlerweile 5. Semester) immatrikuliert bin.

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Du hast aber das Vordiplom nicht und wirst es auch nicht erwerben können, ohne dass Du ordentlich eingeschrieben bist. In welchem Semester Du bist, ist ganz egal, eine Hochschule funktioniert nicht wie ein Schule mit Klassenstufen und Vorücken usw. Gan abgesehen davon, dass es für Gasthörer gar keine Semesterzählung im eigentlichen Sinne gibt. Sicher kann man fünf oder 50 Semester als Gasthörer eingeschrieben sein, man ist trotzdem nicht in dem Sinne im fünften Semester wie dies ein ordentlicher Student ist.

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Danke für deine Infos.

Mir geht es halt um diese Hochschulzugangsprüfung. Es ist ja sogesehen eine Prüfung, ob ich für eine Studium tauglich bin. Ich meine ich habe alle Prüfungen im Grundstudium bestanden, ist das nicht beweis genug??

Gibt es für mich auch eine Möglichkeit, z.B. nur in die mündliche zu gehen?

Gruß

Dalmatino1979

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Hallo Dalmatino,

Du kannst die im Grundstudium absolvierten Prüfungen angeben und der Prüfungsausschuß hat dann die Möglichkeit, auf die schriftliche Prüfung zu verzichten. Dazu musst Du Dir die Leistungen von der Diploma bestätigen lassen und beim Antrag ankreuzen, dass Du beantragst die schriftiche Prüfung erlassen zu bekommen, da Du schriftliche Leistungsnachweise während eines Gaststudiums erbracht hast.

Das ist so in §5 Abs. 3 der Prüfungsordnung geregelt. Wichtig: Du hast keinen Anspruch, aber es besteht eben die Mögichkeit und probieren solltest Du auf alle Fälle. Wenn Du Dich beeilst und den Antrag schnell fertig machst, könntest Du noch ins Verfahren ab dem 15.02. reinkommen. Ansonsten erst wieder zum 15.08.

LG und viel Erfolg

Nicole

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Hallo Dalmatin,

schlechte Nachrichten vn der FH Frankfurt/M. die für die Hchschulzugangsprüfung Wirtschaft und Recht in Hessen zuständig sind:

"Sollten Sie benantragt haben, die schriftliche Prüfung erlassen zu bekommen, s möchte ich darauf hinweisen, dass der Prüfungsausschuss Wirtschaft und Recht an der Fachhochschule Frankfurt am Main in einer seiner letzten Sitzungen beschlossen hat, dies nicht mehr zu gewähren. Da es sich um eine "Kann-Bestimmung" in der Verordnung handelt, muss es dafür keine Begründung geben."

Ergo: die schriftliche Prüfung muss abgelegt werden.

Ich bin schon entsprechend sauer über diese Entscheidung aber werde wohl in den sauren Apfel beißen müssen...

Liebe Grüße

Nicole

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  • 11 Monate später...

Hallo,

ich bin Ergotherapeutin und habe die Hochschulzugangsberechtigungsprüfung an der FH Fulda noch vor mir. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand äußern würde, der/die diese Püfung bereits hinter sich gebracht hat :)

Fragen über Fragen:

Wie läuft die mündliche und wie die schriftliche Prüfung ab?

Welche Inhalte/Fragen/Aufgaben hatten die Prüfungen?

Ist es wahr, das man die schriftliche Prüfung erlassen bekommt, wenn man bereits als Gasthörer Klausuren bestanden hat? Ich höre da immer was anderes.

Wird man nur in seinem Fachbereich geprüft (mein Fachbereich ist z.B. Psychiatrie) oder wird man in allen Fachbereichen des Berufes (also auch Orthopädie, Neurologie, etc.) geprüft?

Wie kann man sich auf die Püfungen vorbereiten?

War die Hochschulzugangsberechtigungsprüfung leicht/mittel/schwer und habt ihr bestanden?

Liebe Grüße

Tinka

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