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Wirtschaftspsychologie - Anerkennung


MrMoro12

Empfohlene Beiträge

Hallo,

alle Fragen meinerseits zum Studium konnten vom Studienleiter beantwortet werden. Offen blieb die Frage wie es um die Anerkennung des Studienganges steht.

Laut BDP ist der Studiengang nicht "anerkannt", berechtigt also nicht zum Führen der Bezeichnung "Psychologe". Wie steht es um die Bezeichnung "Wirtschaftspsychologe"? Wäre diese "erlaubt"?

Laut DGP würde dieser Abschluss mit folgendem Master zu einer Mitgliedschaft berechtigen, aber bei BDP nicht.

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Die Bezeichnung "Psychologe" ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt (im Gegensatz beispielsweise zum "Arzt" bwz. "Ingenieur"). Der BDP ist auch keine Behörde, sondern nur ein Interessenverband in Form eines eingetragenen Vereins (der hat rechtlich also ungefähr so viel Relevanz wie ein Kegelclub). Der BDP hat daher auch keinerlei Definitionsgewalt, wer sich "Psychologe" nennen darf, und wer nicht. Der BDP beruft sich in dieser Frage stets auf ein uraltes Gerichtsurteil, das hat aber wohl keine generelle Wirkung. Der Gesetzgeber hat inzwischen zwar den Beruf des Psychotherapeuten gesetzlich geregelt, aber nicht die Bezeichnung "Psychologe".

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Die Frage nach der Titelführung wird sehr spannend in diesem Artikel beleuchtet:

http://www.welt.de/wirtschaft/karriere/bildung/article132212568/Wenn-im-Master-nicht-drinsteckt-was-drauf-steht.html

Er bezieht sich zwar hauptsächlich auf den Master, kann aber genauso auf den Bachelor in Wirtschaftspsychologie übertragen werden.

Es stimmt, dass die Ansicht des BDP keine rechtliche Wirkung hat. Allerdings wäre meiner Ansicht nach schon allein die Gefahr einer Klage ein Grund auf die Führung der Bezeichung "Wirtschaftspsychologe" zu verzichten. Der Titel "Psychologe" wäre da wohl noch gefährlicher. Die Begründung in dem Artikel finde ich durchaus einleuchtend.

Aber mal unabhängig davon, gibt es da ja noch einen ganz praktischen Aspekt. Sollte man sich nach einem solchen Studiengang mit erheblichem BWL-Anteil und ein paar psychologischen Modulen wirklich einen "Psychologen-Titel" auf die Visitenkarte schreiben, wenn man von seinen Geschäftspartnern noch ernst genommen werden will? Ich würde darauf verzichten. Dann doch lieber die ehrliche Bezeichung: Bachelor of Science in Wirtschaftspsychologie.

In dem Artikel sagt eine Vertreterin der PFH selbst, dass die Absolventen nach dem Studium keine "Wirtschaftspsychologen" sind. Wenn die Hochschulen schon selbst so vorsichtig sind, sollte das ein klares Signal sein.

Noch eine Sache zum BGH-Urteil von 1985: Es ist sicherlicht nicht 1:1 übertragbar. Aber Gerichte sind in vielen Dingen keine Experten, weshalb sie sich Expertenmeinungen einholen. Und genau so ein Experte ist der BDP. Es gibt also durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Gericht in einer Verhandlung sich der Argumentation anschließt. Dies gilt ebenso bei einer strafrechtlichen Beurteilung.

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Die Frage nach der Titelführung wird sehr spannend in diesem Artikel beleuchtet:

http://www.welt.de/wirtschaft/karriere/bildung/article132212568/Wenn-im-Master-nicht-drinsteckt-was-drauf-steht.html

Vielleicht irre ich mich, oder sind da die Psychologen, die ein reines Psychologie-Studium absolviert haben etwas sauer, dass nun "jeder" einen Master-Abschluss in WiPsy haben kann? Meiner Meinung nach darf man sich nach einem weiterbildenden Master (es muss nicht unbedingt ein Bachelor in Psycholgie als Voraussetzung sein) auch "Wirtschaftspsychologe" nennen. Schaut doch mal auf BERUFENET der Arbeitsagentur. Da steht ganz klar, das man sich so nennen darf.

Wirtschaftspsychologe/-psychologin :http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=59555

Zugang zu diesem Beruf erlangt man über:

Wirtschaftspsychologie (grundständig) http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=93879

Wirtschaftspsychologie (weiterführend) http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=93894

Besonders beim "Wirtschaftspsychologie (weiterführend)" der Arbeitsagentur steht folgendes: "Voraussetzung für das Studium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss; meist wird ein grundständiges Studium im Studienfach Wirtschaftspsychologie vorausgesetzt."

das heißt, ein grundständiges Studium ist KEIN Muss. Ein Wirtschaftspsychologie ist auch KEIN Psychologe und darf sich auch deshalb nur "Wirtschaftspsychologe" nennen und umgekehrt. Ihr könnt das ganze ebenfalls bei "Psychologe/Psychologin" nachschlagen http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=58770

Und mir wäre egal, was der BDP dazu sagt. Das Urteil auf was sich der BDP stützt, bezieht sich auf das Diplom. Die Bologna-Reform wird meiner Meinung nach nicht abgedeckt. Ich denke, es muss einfach mal eine saubere Definition her. Irgendwann wird es schon mal mit den Masterabschlüssen und den damit verbundenen Berufsbezeichnungen zu Streitigkeiten vor Gericht kommen ;)

Es wäre auch ganz schön dreist, wenn man einen konsekutiven Master in WiPsy für die Katze abschließt. Ich denke nicht, das der BDP vor Gericht gewinnen würde. Man darf sich dann halt auch nur Wirtschaftspsychologe und nicht Psychologe nennen... Es bleibt jedenfalls spannend. Ich würde den Studiengang als Master jedenfalls wählen ;-)

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Ich wäre da etwas vorsichtiger. Zur Führung der Berufsbezeichnung "Wirtschaftspsychologe" sagt die Arbeitsagentur nämlich rein gar nichts, ist auch nicht ihre Aufgabe bzw. ihre Befähigung. Die Arbeitsagentur sagt nur etwas zu dem Berufsfeld des Wirtschaftspsychologen.

Belastbarer wäre hier eine Aussage der betreffenden Hochschule, ggf. auch um später Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Dass Abschlüsse später durch Gerichtsbeschluss als "für die Katz" herausgestellt werden, wäre nämlich auch nicht ungewöhnlich. "Dreist" ist es ggf. in Augen der Staatsanwaltschaft, wenn man mit Berufsbezeichnungen auftritt, die einem nicht zustehen... auch wettbewerbsrechtlich kann man sich da schnell in die Nesseln setzen.

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  • 11 Monate später...

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