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Fernstudium von der Steuer absetzen - Sonderausgaben - Wie?


AlexEnko

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Die Finanzämter beginnen nicht vor Ende März mit der Bearbeitung. Also, wenn Du oben auf dem Stapel sein willst, gibst Du sie so früh wie möglich in 2016 ab. Jedoch bekommt man viele Unterlagen, die man beötigt erst im März.

Prinzipiell kann man einen Steuerfreibetrag eintragen lassen. Jedoch musst Du das direkt mit Deinem Finanzamt vor Ort abklären, ob und in welchem Rahmen Dein Studium dazu berechtigt. Meist tun sie sich einfacher, wenn sie Daten aus dem Vorjahr haben, sprich das ganze Thema seitens des Finanzamts schon durch ist.

Hast Du Dich auch mit andere Finanzierungsmöglichkeiten auseinander gesetzt, z.B. Studienkredit?

Oder, wäre ggf. eine Alternative ein duales Studium an einer Präsenzhochschule zu machen?

Oder gibt es das bei Dir in der Region nicht?

Darf ich fragen, wie alt Du bist?

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Die Finanzämter beginnen nicht vor Ende März mit der Bearbeitung. Also, wenn Du oben auf dem Stapel sein willst, gibst Du sie so früh wie möglich in 2016 ab. Jedoch bekommt man viele Unterlagen, die man beötigt erst im März.

Prinzipiell kann man einen Steuerfreibetrag eintragen lassen. Jedoch musst Du das direkt mit Deinem Finanzamt vor Ort abklären, ob und in welchem Rahmen Dein Studium dazu berechtigt. Meist tun sie sich einfacher, wenn sie Daten aus dem Vorjahr haben, sprich das ganze Thema seitens des Finanzamts schon durch ist.

Hast Du Dich auch mit andere Finanzierungsmöglichkeiten auseinander gesetzt, z.B. Studienkredit?

Oder, wäre ggf. eine Alternative ein duales Studium an einer Präsenzhochschule zu machen?

Oder gibt es das bei Dir in der Region nicht?

Darf ich fragen, wie alt Du bist?

Ja ich bin schon alle Möglichkeiten durchgegangen die für mich in Frage kamen, bin 30, man möge meinen ich wäre zu alt dafür, aber mir ist es egal ich mach das ganze auch für mich, möchte mich weiterbilden, duales Studium zu bekommen ist nicht leicht, mit meinem Alter erst recht nicht, hab schon über 50 Bewerbungen abgeschickt, keine Lust mehr zu warten, Zeitverschwendung, Studienkredit muss ich ja auch irgendwann zurückzahlen von daher macht es keinen Unterschied.

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Rein aus Interesse: da du, wie schon angemerkt wurde, recht wenig in der Materie steckst die Frage, wer eigentlich aktuell deine Steuererklärung macht.

Ansonsten gibt es im Internet auch Rechner mit denen man die Steuererstattung berechnen kann, beispielsweise hier:

http://www.n-heydorn.de/steuer.html

Setzt natürlich das richtige ausfüllen voraus, wobei weiter unten einige Erklärungen gegeben sind. Stimmt bei mir eigentlich ziemlich genau und ist wesentlich präziser als mit einem Brutto-Netto Rechner.

Ich Frage mich im Übrigen was viele Menschen für Belege haben die man erst im März bekommt.

- Der Beleg für die Studiengebühren gibt es bei mir +- Mitte Januar.

- Meinen Arbeitsweg kenn ich schon vorher.

- Die Bescheinigung vom Arbeitgeber kommt Ende Januar. Wobei ich die Zahlen schon der Dezemberabrechnung entnehmen kann, da diese immer kumuliert mit aufgeführt sind.

- Haushaltsnahe Dienstleistung Ende Januar/Anfang Februar.

- Kontoführungsgebühren sind aufgrund des Onlinebankings geringer als die ansetzbare Pauschale, daher kein Beleg.

- Arbeitsmittel siehe Kontoführung

- etc. etc.

Mir stellt sich daher, wie schon angemerkt, die Frage, auf welche Belege man solange warten muss? Zumindest als gesunder Single.

Ich sehe in vielen Fällen daher keine Grund bis März mit der Steuererklärung zu warten. Ich habe meine Erklärung für 2014 am 30. Januar in den Briefkasten des Finanzamtes geworfen. Auch die Aussage, dass die Finanzämter nicht vor Ende März mit der Bearbeitung Anfangen ist leider falsch. Letztes Jahr hatte ich bereits Anfang März meine Rückerstattung auf dem Konto. Daher einfach wenn man die Belege hat, zeitnah fertig machen und nicht ewig rumbummeln. Eine Kollegin, verheiratet mit Kind, gibt Ihre Erklärung auch meist Anfang Februar ab...

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Mir stellt sich daher, wie schon angemerkt, die Frage, auf welche Belege man solange warten muss? Zumindest als gesunder Single.

Die eine oder andere Lebensversichrungs, die eine oder andere Geldanlage, oder Verbrauchskostenabrechnungen von Wohnungsverwaltungen einer vermieteten Immobilie...zB.

Ich sehe in vielen Fällen daher keine Grund bis März mit der Steuererklärung zu warten. Ich habe meine Erklärung für 2014 am 30. Januar in den Briefkasten des Finanzamtes geworfen. Auch die Aussage, dass die Finanzämter nicht vor Ende März mit der Bearbeitung Anfangen ist leider falsch.

Tja, dieses Jahr hatten wir auch unsere Unterlagen stolz Mitte Januar zum Finanzamt gebracht. Und genau dort wurde uns gesagt, dass wir zwar oben auf dem Stapel lägen, aber die Bearbeitung seitens des Amtes erst im märz beginne. Grund: erst dann seinen alle Daten im System , welche zur Ermittlung der Steuerbelastung erforderlich sind. Ganz nebenbei hat mich auch eine Freundin (ihres Zeichens Steuerberaterin mit eigener Kanzlei) zwar auch gelobt , weil ich so fix sei, aber auch darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung seitens der Ämter erst Mitte / Ende März begänne.

Soviel zu "falsch".

Letztes Jahr hatte ich bereits Anfang März meine Rückerstattung auf dem Konto. Daher einfach wenn man die Belege hat, zeitnah fertig machen und nicht ewig rumbummeln. Eine Kollegin, verheiratet mit Kind, gibt Ihre Erklärung auch meist Anfang Februar ab...

Wie oben beschrieben: abgeben kann man, man ist dann oben auf de Stapel...aber deswegen rühren sie keinen Tag eher einen Daumen.

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Mir stellt sich daher, wie schon angemerkt, die Frage, auf welche Belege man solange warten muss? Zumindest als gesunder Single.

Ich habe Hausverwaltungen, die regelmäßig erst im Juni abrechnen. Und dass Bank-Unterlagen bis März dauern, ist alles andere als ungewöhnlich. Ich mache meine Steuererklärung immer unmittelbar, wenn ich die Unterlagen für einen Teil beisammen habe. Ich habe noch nie vor Mai abgeben können. Ich würde fast behaupten, dass jemand, dessen steuerliche Angelegenheiten über die Anlage N hinausgehen, in den seltensten Fällen im März oder früher abgeben kann.

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Ich würde fast behaupten, dass jemand, dessen steuerliche Angelegenheiten über die Anlage N hinausgehen, in den seltensten Fällen im März oder früher abgeben kann.

Stimmt!

Und es hängt auch davon ab, welches Finanzamt für eine zuständig ist. Vor ein paar Jahren gab es mal ein Ranking der Finanzämter in Sachen "Zufriedenheit der Steuerzahler". Unser Finanzamt war im oberen Drittel dabei - nein, es ging nicht darum, dass dort blind alles genehmigt wurde, was man abgegeben hat.

Es ging um Geschwindigkeit der Bearbeitung, Begründungen bei Ablehnungen, allgemeine Kommunikation etc. Und all das war dort wirklich außergewöhnlich gut.

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Ich kann nur jedem hier empfehlen, mit konkreten Hinweisen zum Beispiel zu Beträgen sehr zurückhaltend zu sein.

Übrigens wird es am kommenden Freitag (20.02.2015) um 11 Uhr auf der Startseite von Fernstudium-Infos.de ein Live-Interview mit einem Steuerberater geben, der für die Steuer-Fachschule Dr. Endriss als Dozent tätig ist und Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Fernstudiums geben wird. Und der ist dann auch Fachmann... Ergänzend dazu wird auch die Steuer-Fachschule als Anbieter vorgestellt.

Ganz allgemein:

Die Kosten des Fernstudiums mindern das zu versteuernde Einkommen, also das Einkommen, für das Steuern gezahlt werden muss. Es handelt sich also niemals um die Erstattung von Kosten. Wenn zum Beispiel jemand gar keine Steuern zahlt, bekommt er auch nichts zurück - wobei auch das aufgrund von möglichen Verlustvorträgen schon nicht mehr ganz so eindeutig ist...

Von daher, wie hier schon mehrfach empfohlen: Für eine konkrete Abschätzung minimal eine Steuer-Software oder einen Internet-Rechner nutzen und sich auf dieses Ergebnis nicht verlassen - besser einmalig Geld für eine Beratung bei einem Steuerberater (auch online möglich) oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen. Nur eine individuelle fachliche Beratung kann auch dabei helfen, was genau wie und wo eingetragen werden sollte, um den Anforderungen des Finanzamtes zu entsprechen.

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  • 7 Monate später...

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