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Erfülle ich die Zugangsvoraussetzungen für Soziale Arbeit B.A.?


reschen

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hallo an alle fernstudierer :)!

bin neu angemeldet hier, weil ich mich gern zum sommersemester für den studiengang soziale arbeit B.A. bewerben möchte. allerdings bin ich nicht ganz sicher ob ich die zugangsvoraussetzungen erfülle wie sie z.b. die hochschule in koblenz vorgibt :

Zulassungsvoraussetzung

Die Teilnahme am Zulassungsverfahren setzt voraus:

eine für Rheinland

-

Pfalz geltende Form der Hochschulzugangsberechtigung (s. Erläuterungen weiter unten)

eine mindestens 3-jährige (36 Monate) einschlägige berufliche Tätigkeit in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik im Umfang von mehr als 15

Wochenstunden (s. die Erläuterungen weiter unten).

eine studienbegleitende Tätigkeit im sozialen Bereich im Umfang von mind. 15 Wochenstunden (anrechenbare Ersatztätigkeiten)

nun kurz zu mir:Ich arbeite(Abschluss der Ausbildung) seit letzten sommer als medizinische Fachangestellte, habe zwei kleine kinder (6 und fast 3) und Abitur. Telefonate und E-mail bei der ZFH blieben erfolglos :(

hoffe ihr könnt mir was zu meinen Zulassungschancen sagen :D

vielen dank!

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Puh, mit der Anfrage würdest Du Dich grundsätzlich am besten direkt an die Hochschule Koblenz wenden.

Also eine Hochschulzugangsberechtigung bedeutet in dem Fall Abi, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Meisterprüfung oder Abschluss einer Berufsausbildung, wobei der Durchschnitt aus Berufsabschluss- und Berufsschulabschlusszeugnis nicht schlechter als 2,5 sein darf und nach Abschluss der Ausbildung noch zwei Jahre Berufstätigkeit vorgewiesen werden müssen.

Eine mindestens dreijährige einschlägige (!) Berufstätigkeit dürfte bei Dir nicht vorliegen, denn Du bist MTA und diese Berufstätigkeit gilt nicht als "einschlägig". Auf der Homepage der FH Koblenz heißt es dazu: "Einschlägig im Sinne der Prüfungsordnung sind erzieherische und sozial-beratende Tätigkeiten, deren Schwerpunkt weit überwiegend auf nicht-pflegerischen (!) und nicht-administrativen Gebiet liegt".

Insofern erfüllst Du die Zulassungsvoraussetzungen aktuell wohl nicht.

Mehr Infos auch in dem Video unter dem folgenden Link: http://www.hs-koblenz.de/rmc/fachbereiche/sozialwissenschaften/studiengaenge-sozialwissenschaften/ba/soziale-arbeit-online/startseite/

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danke mylo für die antwort.

ich habe ein gutes abi und einen sehr guten ausbildungsabschluss. allerdings bin ich nich mta sondern mfa, d.h. Arzthelferin. ich habe den ganzen tag nur mit kranken menschen,betreuung,beratung etc. zu tun. zusätzlich geben mir die zurechenbaren ersatztätigkeiten rätsel auf, wird darin die zusätzliche betreuung meiner kinder,die ich ja schon habe, mit eingerechnet? :/ ich werde die woche einfach nochmal ein paar anrufe tätigen müssen um da mehr nachzuhaken.

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Nein, die Ausbildungszeit gilt laut dem Video auf der Homepage der FH Koblenz nicht als Berufstätigkeit. Wo hast Du denn gelesen, dass Erziehungszeiten mit einberechnet werden? Ich hatte die Präsentation in dem Video so interpretiert, dass Erziehungszeiten eigener Kinder gerade nicht mit dazu zählen. Auch wird in dem Video erwähnt, dass gesundheitspflegerische Tätigkeiten (also auch die als MFA) nicht als "einschlägige" Berufstätigkeit gelten.

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Ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung für das Studium an der Fachhochschule Koblenz,

ein mindestens 3-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit mit mehr als 15 Wochenstunden im Sozialen Bereich sowie

eine studienbegleitende Berufstätigkeit im sozialen Bereich mit mehr als 15 Wochenstunden (Erziehungszeiten von Kindern und Pflege von Angehörigen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten können berücksichtigt werden).

verstehst du meine verwirrung? hinzu kommt das die arzthelferin sonst immer als sozial-gesundheitlicher bereich gehandelt wird...aber ok :( dann wäre es aufgrund des berufs schon garnich möglich in die richtung umzusatteln...trotzdem danke für deine bemühungen.

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hinzu kommt das die arzthelferin sonst immer als sozial-gesundheitlicher bereich gehandelt wird...aber ok :( dann wäre es aufgrund des berufs schon garnich möglich in die richtung umzusatteln...trotzdem danke für deine bemühungen.

Inwiefern ist der Beruf der Arzthelferin denn mit Tätigkeiten wie Kinderpflegerin, Sozialassistentin, Erzieherin oder Heilerziehungspflegerin gleichzusetzen? Das wären klasische Berufe aus dem Sozialbereich. Die Medizinische Fachangestellte bzw. Arzthelferin ist dagegen im Gesundheitsbereich bzw. medizinischen Bereich angesiedelt.

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an parksj86: anscheinend haben die unis ihre eigene einteilung was soziale berufe anbelangt und die pädagogik nun mal in den vordergrund rückt. es gibt im grunde keine trennung zwischen sozial-gesundheitlich, da es ohne soziale fähigkeiten nicht möglich wäre im gesundheitlichen sektor zu arbeiten. selbst einer krankenschwester wäre unter diesen gesichtspunkten dieses studium verwährt, oder gibt es vielleicht doch welche unter den fernstudenten hier die eher in den sozial-medizinischen bereichen anzusiedeln sind und doch eine lücke gefunden haben?

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