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Anabin.de stuft britischen DBA herunter


Maddin123

Empfohlene Beiträge

Ziemlich seltsames Verhalten der ZAB.

 

Fakt ist doch, dass die Nichtanerkennung des DBA in Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstoßen würde, weil es auf die Einstufung des Herkunftslandes ankommt. Und entscheidend ist dann die QAA in Großbritannien bzw. die jeweilige Universität, die den DBA ebenso wie den PhD auf Level 3 nach QF-EHEA (= Bologna) einstuft. Klare Ansage auch vom Wissenschaftsministerium hier, dass DBA weiter Dr. ist.

 

Ist eine ärgerliche und eigentlich unnötige Diskussion, die die ZAB da wieder aufmacht. Aber die Einstufung bei anabin hat ja generell mit der Rechtslage wenig zu tun und ist lediglich eine (hier doch sehr eigenartige) Empfehlung. Vielleicht hat man sich mal wieder über eine britische Universität geärgert... 

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So oder so, einen gewissen Imageschaden wird der DBA erleiden, wenn das Thema öffentlich disskutiert wird. Auch wenn er weiterhin voll anerkannt werden sollte.

 

Die nächste Frage ist, was ist wenn UK tatsächlich aus der EU austritt? Ist er dann fällug, wenn bis dahin noch voll anerkannt? 

 

Mein Fazit: mit dem PhD ist man auf der sicheren Seite

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Anbei die Antwort von der KMU:

 

"Sehr geehrter Herr XX,

 

 

vielen Dank für Ihre Nachricht!

 

 

Derzeit wissen wir noch nichts Näheres darüber. Sobald uns Neuigkeiten vorliegen, werden Sie umgehend informiert. 

 

 

Beste Grüße und einen angenehmen Tag,

Antonia-Sophie Speil"

 

Und anbei noch der Link zur XING-Gruppe 

Promotion/Doktorat als Fernstudium:

 

Da sind noch ein paar Beweggründe von anbauen.de geschildert!

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vor 12 Stunden, Forensiker sagte:

Könnte der hier einen Blick wert sein?

 

http://diploma.de/doctor-of-management-science

 

Hatte auch gleich an den Dr. gedacht, den die Universität Lettlands mit Unterstützung der Diploma verleiht. Hier geht es wahrscheinlich wieder darum, was derjenige möchte, der ein solches Programm durchläuft. Hinter den Titeln stecken ja auch unterschiedliche Ansätze. Und wer viel Wert auf das Renommee der Uni legt, wird vielleicht etwas Unbehagen bei einer osteuropäischen Einrichtung haben. Ob begründet oder nicht sei an dieser Stelle erstmal unerheblich.

 

vor 12 Stunden, CrixECK sagte:

Naja, sie wollten einen DBA - und den bekommen sie auch...

 

Das ist wohl auf den Punkt gebracht. Wem es später hauptsächlich um die Führung eines Doktortitels vor seinem Namen geht, sollte möglicherweise einen sichereren Weg gehen und schon jetzt alle Unsicherheiten ausschließen, sofern er es noch kann.

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Grundsätzlich ist das Angebot der Diploma interessant. Aber die Diploma ist schon mal mit einem Promotionsprogramm auf die Nase gefallen.

Und bei Lettland vermute ich einmal wissen viele nicht, dass das zur EU auch dazugehört.

Ein EU-Austritt von GB ist im Bereich des Möglichen.

 

Noch etwas zum politisieren: In der Hochschullandschaft gehört Politik dazu, gerade seit Bolonga.

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Das Diploma-Programm kommt für mich nicht in Frage.

Ich hätte eher gedacht, dass ein Dr.sc.admin. aus Lettland zuerst von Anabin.de gekippt wird, wie ein DBA-Programm aus UK... Aber Nunja.

 

Da mein Wunsch nach einer Promotion immernoch ungebremst besteht, werde ich mich jetzt wieder in Sachen PhD schlau machen... Was auch übrigens damals der Grund zur Anmeldung in dem Forum war ;)

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vor 15 Stunden, stefs sagte:

Ziemlich seltsames Verhalten der ZAB.

 

Fakt ist doch, dass die Nichtanerkennung des DBA in Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstoßen würde, weil es auf die Einstufung des Herkunftslandes ankommt. Und entscheidend ist dann die QAA in Großbritannien bzw. die jeweilige Universität, die den DBA ebenso wie den PhD auf Level 3 nach QF-EHEA (= Bologna) einstuft. Klare Ansage auch vom Wissenschaftsministerium hier, dass DBA weiter Dr. ist.

 

Ist eine ärgerliche und eigentlich unnötige Diskussion, die die ZAB da wieder aufmacht. Aber die Einstufung bei anabin hat ja generell mit der Rechtslage wenig zu tun und ist lediglich eine (hier doch sehr eigenartige) Empfehlung. Vielleicht hat man sich mal wieder über eine britische Universität geärgert... 

Die Selbsteinschätzung eines anderen EU-Landes zu den eigenen Studienabschlüssen ist nicht bindend für unser Land - und umgekehrt.

Beispielsweise wird in angelsächsischen Ländern unser Dr. med. nicht dem Ph.D gleichgestellt (zu Recht...). 

2012 hatte die KMK Konsequenzen gezogen aus dem oft nicht hinreichend wissenschaftlichen Niveau der Bachelorabschlüsse an Hogescholen in den Niederlanden und quasi unsere Hochschulen von der Pflicht entbunden, dortige Absolventen in hiesige Masterprogramme einschreiben zu müssen: http://anabin.kmk.org/news/newsdetails/artikel//niederlande.html?cHash=e766255a411076549048a6aea445d76a

Die meisten USA-Doktorate beispielsweise werden bei Anabin gerade mal als A5 eingestuft... 

Ich selbst finde es völlig in Ordnung, dass die KMK beobachtet, was sich wo in der Welt tut, und daraus Konsequenzen zieht.

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Anabin zeigt derweil eine Begründung an: 

 

"Es handelt sich um einen berufspraktische Qualifikationsbezeichnung, die eine Verschriftlichung beruflicher Erfahrung beinhaltet. Der DBA ist in der offiziellen Bezeichnung und Kurzform unübersehbar von der forschungsorientierten Doktorpromotion mit der Bezeichnung "Doctor of Philosohpy (PhD)" abgegrenzt.
Zielgruppe sind Personen, die ihre innerbetrieblichen Aufstiegschancen bzw. ihre Wettbewerbsposition durch berufsbegleitenden Erwerb eines Doktorgrades verbessern möchten" (Quelle: www.anabin.de, Std. 17.11.2015). 

 

Putziger Rechtschreibfehler "Doctor of Philosohpy (PhD)" - aber klare Unterscheidung...

 

Anabin-DBA-GB.pdf

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Den Hinweis zur nicht bindenden Selbsteinschätzung verstehe ich nicht.

 

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2014 "Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ sagt doch eindeutig:

 

"In Anwendung des Europäischen Grundsatzes, demzufolge alle Mitgliedstaaten die in einem Mitgliedstaat anerkannten Hochschulgrade im Wege des gegenseitigen Vertrauens anerkennen, gilt dies für Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (...) die ausnahmslos unter Verzicht auf die Pflicht des Herkunftszusatzes geführt werden können.

 

Die Privilegierung dieser Staaten und Institutionen erstreckt sich auch auf die dort verliehenen Doktorgrade, die wahlweise auch in der deutschen Form der Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden können. In diese Regelung einbezogen sind jedoch nur solche Doktorgrade, die aufgrund eines wissenschaftlichen Promotionsverfahrens erworben wurden. So genannte „Berufsdoktorate“ und Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind, sind somit nicht erfasst, für sie gilt Ziff. 1 (Originalform ohne Herkunftszusatz)."

 

Der an staatlichen UK-Universitäten im wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbene DBA ist doch nun gerade "nach den Regelungen des Herkunftslandes" Großbritannien in UK der dritten Ebene zugeordnet. Wo ist denn der rechtliche Spielraum, das jetzt einfach mit der deutschen ZAB-Brille anders zu beurteilen? 

 

Danke für einen Hinweis.

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