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FH-Doktor


SebastianL

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Ich bin ehrlich, ich bin zwiegespalten. Natürlich ist es für FH ein erstrebenswertes Ziel und warum sollte man es ihnen rein sachlich verwehren, wenn sie die nötige Forschung betreiben. Außerdem würde dies evtl. den "komischen" Konstrukten mit den Zusammenarbeiten mit ausländischen Unis evtl. etwas eindämmen.

 

Doch ich denke der Grad des Doktor sollte etwas nicht zu inflationäres sein. Da würde er meiner Meinung nach an "Wert" verlieren.

 

Irgendwie schon komisch, dass DBA (versuchte Herabstufung) und erstes Bundesland mit Promotionsrecht für FH so zeitnah aufeinander fallen.

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Hier die Links zu den Änderungen.

 

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/0/02670.pdf

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/0/01980.pdf

 

"(3) Die Hochschule für angewandte Wissenschaften ermöglicht durch anwendungsbezogene
Lehre, Forschung und Entwicklung eine wissenschaftliche oder künstlerische Ausbildung,
die zur selbstständigen Anwendung wissenschaftlicher und künstlerischer Erkenntnisse
und Methoden in der beruflichen Praxis befähigt. Sie beteiligt sich im Rahmen
kooperativer Promotionen mit Universitäten und Kunsthochschulen an der Heranbildung
des wissenschaftlichen Nachwuchses. Darüber hinaus kann der Hochschule für angewandte
Wissenschaften durch besonderen Verleihungsakt des Ministeriums ein befristetes
und an Bedingungen geknüpftes Promotionsrecht für solche Fachrichtungen zuerkannt
werden, in denen sie eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen hat."

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Ich persönlich finde diese Trennung Universität > Wissenschaft/Forschung und FH > Praxis/Wirtschaft eigentlich positiv - auch wenn diese Zuordnung ja eh in beiden Richtungen schon lange verwässert ist und so strikt vielleicht nie bestanden hat.

 

Wenn an FHs praxisorientiert geforscht wird, macht meiner Meinung nach auch ein praxisorientierter Doktor Sinn. Dieser könnte ja auch zum "Dr." führen, sich ansonsten vom Abschluss her aber vom bisher in Deutschland üblichen Promotionsprogramm unterscheiden.

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