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Beihilfen beim SGD-Fernlehrgang Realschulabschluss (Kindergeld etc.)?


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Auf der Homepage der SGD heißt es dazu:

 

Zitat

 Ein SGD-Fernlehrgang gilt als Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne, wenn das Kind damit ein Abschlusszertifikat anstrebt, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Grundsätzlich können Eltern von Kindern, die einen Fernlehrgang besuchen, für diese Zeit Kindergeld bekommen, weil der Lehrgang eine Berufsausbildung darstellt. Einzige Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten. Auch ein Abiturfernlehrgang bei der SGD gilt als Berufsausbildung.

http://www.sgd.de/studienfoerderung-und-finanztipps/kindergeld.php

 

Vorsichtshalber würde ich nochmal mit der SGD klären, ob dies auch für den Realschul-Lehrgang gilt. Würde mich auch sehr interessieren und wäre daher toll, wenn du eine Info dazu hier einstellst.

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  • 2 Wochen später...
Am 31.12.2015 at 11:12 , Markus Jung sagte:

Vorsichtshalber würde ich nochmal mit der SGD klären, ob dies auch für den Realschul-Lehrgang gilt. 

 

Ja  ich habe nachgefragt und man kann Kindergeld bekommen muss aber immer einen Leistungsnachweis bei der Familienkasse einreichen aber den bekommt man von der Sgd

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