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Psychologiestudium Testphase?


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Guten Tag,

 

ich wollte mich hier erkundigen, ob die Möglichkeit besteht, das Fernstudium "B. Sc. Psychologie" an der PFH vorher zu testen.

Die Sache ist die, dass ich ungern erst im Juli mit dem Studium beginnen würde. Aber noch zum April einzusteigen erscheint mir auch nicht so toll. Eine wirkliche Wahl habe ich jedoch nicht, da ich aufgrund einer körperlichen Behinderung auf Studienassistenz angewiesen bin und etwas vorweisen muss, um weiterhin Betreuung gewährt zu bekommen. Eine Testphase könnte da vielleicht Abhilfe schaffen.

Ich hoffe, mir kann da jemand Auskunft geben.

 

Gruß Roderick

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Ganz zu Beginn gab es mal diese drei Monate - mittlerweile ist das soweit ich weiß deutlich weniger, habe dazu aber auf der Homepage gerade keine Infos gefunden. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens zwei Wochen.

 

Allerdings ändert das nichts an den Studienstart-Terminen, da der Anfang der regulären Studienzeit (also ab April oder ab Juli)  als Probezeit läuft, diese ist also nicht vorgeschaltet.

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Hallo,

 

ich habe leider nichts dazu finfinden können, auf der Homepage stand, dass es für den Studiengang BWL eine Testphase gibt. Bei Psychologie scheint das dann nicht mehr der Fall zu sein. Vielleicht sollte man dann direkt per Mail mal nachfragen.

 

Ich werde nun aller Voraussicht nach im April ins erste Semester einsteigen, was ich Anderen eher nicht empfehlen würde, aber in meinem Fall geht es nicht anders. Ich denke ich bekomme das dennoch gut hin, da ich schon über ein paar Vorkenntnisse verfüge.

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Wenn du dann jetzt noch im April einsteigen möchtest würde ich dir empfehlen dich so schnell wie möglich einzuschreiben, damit du nicht zu viel Zeit verlierst. 

 

Wegen der Probezeit habe ich jetzt mal direkt bei der PFH angefragt, da mich das auch interessiert. Sobald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich diese hier veröffentlichen.

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Ich habe gestern noch eine Antwort erhalten. Es gibt keine erweiterte Probezeit mehr für das Psychologie-Fernstudium (Psychologie/Wirtschaftspsychologie), sondern nur die gesetzliche Regelung, nach der in den ersten beiden Wochen nach Studienbeginn ein Widerruf möglich ist (siehe dazu auch im Fernunterrichtsschutzgesetz, wobei die 14 Tage nicht mehr explizit im FernUSG stehen, sondern sich über den Verweis auf § 355 des BGB ergeben). 

 

 

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