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Freiberufliche Nebentätigkeit rückwirkend anmelden? Vorteile/Nachteile/Risiken?


epyon

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Hi Ihr Lieben,

 

ich überlege derzeit, ob ich eine freiberufliche Nebentätigkeit anmelden soll. Eventuell rückwirkend.
Ich würde mich daher gerne mit euch über die damit verbundenen Vorteile, Nachteile und Risiken unterhalten.

Speziell im Bezug auf zukünftige Bewerbungen.

 

Kurz die Vorgeschichte:

Am Anfang des Jahres bin ich mit meinem Partner in ein anders Bundesland gezogen, finde jedoch leider dort keine neue Anstellung. Es gibt leider einfach nichts in der Region für meine Fachrichtung. Die Arbeitsagentur bestätigt dies leider, verschont mich daher aber zumindest mit unsinnigen Vermittlungsvorschlägen.

 

Daher überlege ich, ob ich eine freiberufliche Nebentätigkeit angehen soll. Würde ungern weiter abwarten, bis ALG 1 ausläuft.

Zu ALG 2 würde ich es ungern kommen lassen und würde es auch nicht bekommen, da mein Partner als Lehrer zu viel verdient.

Zumindest wäre ich dann auch ohne einen Cent zu bekommen rentenversichert.
Da mein Partner privat versichert ist und wir nicht verheiratet sind, müsste ich mich in jedem Fall freiwillig versichern, was ca. 180€ pro Monat kosten würde.

ALG I läuft bei mir leider bereits Ende Juni aus. 

In einem Bewerbungscoaching wurde mir als Tipp gegeben, eine freiberufliche Tätigkeit rückwirkend ab 1. Januar 2016 anzumelden, damit der inzwischen entstandene Zeitraum von Arbeitslosigkeit im Lebenslauf verschwindet. 

 

Eine freiberufliche Nebentätigkeit wollte ich ohnehin angehen für den Fall, dass sich keine hauptberufliche Tätigkeit in Vollzeit ergeben sollte.

Einfach nur rumsitzen, auf unpassende Stellen bewerben, hoffen und weiter abwarten ist nichts für mich.
Ich habe an eine freiberufliche Nebentätigkeit als Authorin gedacht. An den Inhalten für mein Buch arbeite ich bereits seit Anfang des Jahres sozusagen in meiner Freizeit. Hatte dies schon länger vor, jedoch nie die Zeit gehabt. Seit Anfang des Jahres habe ich mehr Zeit als mir lieb ist.

 

 

 

Da ich jedoch Komplikationen mit Arbeitsamt, Krankenkasse etc. befürchte, würde ich beim Finanzamt als Datum der "Neugründung" gerne den 1. Oktober 2016 nehmen.

Bevor das Buch nicht fertig und veröffentlicht ist, wirft die freiberufliche Nebentätigkeit ohnehin keinen Cent ab.

 

Ist für potentielle Arbeitgeber ersichtlich, ab wann eine freiberufliche Nebentätigkeit angemeldet und welches Gründungsdatum angegeben wurde bzw. sind Zeiten der "hauptberuflichen" Arbeitslosigkeit ersichtlich? (Zum Beispiel durch elektronische Abgleiche mit Kranken- oder Rentenversicherung?)
Oder ist dies nur bei Gewerben der Fall? Im Internet stolpert man immer wieder unbeabsichtigt beim Googeln über Gründungsdatum in Handelsregistern etc.

Sonst könnte ich natürlich ganz unproblematisch die Anmeldung zum Oktober vornehmen und im Lebenslauf doch eigentlich wahrheitsgemäß angeben, dass ich seit Anfang des Jahres als freiberufliche Authorin tätig bin.

 

Würde eigentlich am liebsten die Arbeitslosigkeit wahrheitsgemäß im Lebenslauf lassen, jedoch wurde mir im Coaching deutlich klargemacht, dass ich mich dann auf dauerhafte Arbeitslosigkeit einstellen darf, da davon auszugehen ist, dass inzwischen fast alle Mitbewerber ihre Bewerbungen "optimieren".
Alternativ wurde mir noch die Angabe eines "Sabbatical" vorgeschlagen, aber das behagt mir noch weniger. Da entspricht die freiberufliche Nebentätigkeit seit Anfang des Jahres eigentlich schon eher der Wahrheit.
 

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Wenn ein Coach ernsthaft rät, den eigenen Lebenslauf mit Unwahrheiten zu füllen, dann würde ich mich an Ihrer Stelle fragen, ob ich beim richtigen Coach bin und woher der seine Weisheiten hat.

 

- Sabbatical: Warum sollte Ihnen das jemand glauben, wenn Sie in dem Zeitraum, in dem es liegt, umgezogen sind? Und dann noch den Arbeitsmarkt in der Region in Bezug auf Ihre Qualifikation kennt!

 

- Freiberufliche Tätigkeit: Wie wollen Sie denn einem potenziellen Arbeitgeber gegenüber begründen, dass Sie diese Freiberuflichkeit schon nach so kurzer Zeit wieder schmeißen? Und was wollen Sie sagen, wenn er genauer nachfragt, was Sie da machen und wie denn es so mit dem Erfolg ist? Erzählen Sie dann, dass Sie es sich anders überlegt haben und positionieren sich als jemand, der bei den ersten Schwierigkeiten aufgibt?

 

Zu den finanziellen Folgen schreibe ich hier nichts. Und bevor Sie überhaupt irgendetwas in Richtung Selbständigkeit angehen, informieren Sie sich ganz, ganz ausführlich über die finanziellen Folgen. Ob Sie von einem Erlös Ihres Buches (was ja wohl ein Erstling ist, oder?) sich auch nur die Krankenkassenbeiträge leisten werden können, muss sich ja auch noch erst herausstellen!

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Hallo Frau Kanzler,
danke für Ihre Antwort :)

 

Wurde von der Arbeitsagentur zu diesem Coach geschickt. Deshalb wunderte mich da wenig.
Zum Beispiel auch nicht, dass der Coach mindestens 500 Bewerbungen ehemaliger "Kunden" auf dem Laptop hatte und mir ein paar davon vollständig mit allem drum und dran zur Orientierung auf denn USB-Stick kopierte. Ich habe diese natürlich sofort noch vor Ort gelöscht und darauf geachtet, dass meine Unterlagen nicht auch auf dem Laptop landen.


Ich würde dem potentiellen Arbeitgeber antworten, dass ich die Tätigkeit gerne als Nebentätigkeit weiterführen würde, jedoch auf seinen Wunsch hin auch bereit wäre diese einzustellen. Wahrheitsgemäß würde ich erklären, dass ich an einem Buch schreibe, der Erfolg sich natürlich erst nach dessen Veröffentlichung einstellen kann. Ich würde auch wahrheitsgemäß darlegen, dass ich die freiberufliche Tätigkeit begonnen habe, da ich nicht damit gerechnet hatte, vor Ort in naher Zukunft eine passende Stelle zu finden und die Zeit sinnvoll und produktiv nutzen wollte. 

 

Ich habe bereits ein Existenzgründerseminar der IHK besucht und der Businessplan wurde vom Lotsendienst des Gründerzentrums auch schon abgesegnet. Dieser wäre in diesem Fall nichteinmal erforderlich gewesen. Einen Kredit werde ich ohnehin nicht aufnehmen.

Bei den finanziellen Folgen ändert sich nichts. Mein Partner müsste mich so oder so unterstützen. Mehrkosten fallen durch die Selbstständigkeit nicht an. Lebenshaltungskosten fallen so oder so in gleicher Höhe an.
Solange ich noch ALG 1 erhalte ist die Krankenversichtung dadurch abgedeckt. Sobald ALG 1 ausläuft muss ich mich für 180€ freiwillig versichern, egal ob ich die freiberufliche Tätigkeit anmelde oder nicht.
Zusätzliche Ausgaben fallen auch nicht an, da ich meinen Laptop zum Schreiben auch bereits habe ;)


Beim Finanzamt anscheinend auch alles ok mit der rückwirkenden Anmeldung. Die wollen nur schriftlich, dass in dem rückwirkenden Zeitraum keine Einkünfte erzielt wurden.

 

Laut telefonischer Auskunft er Arbeitsagentur reicht denen auch ne schriftliche Info, dass keine Einkünfte erzielt wurden.
 

Problematisch sind in solchen Angelegenheiten leider jedoch meißtens die Dinge von denen man nicht weiß, dass sie existieren. Vielleicht hat ja hier schon jemand Erfahrung in ähnlichen Dingen sammeln können.

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Warum hab ich geahnt, was Sie über den Coach erzählen werden?

 

Ich würde im Lebenslauf "Arbeit suchend" oder etwas Vergleichbares schreiben und dann, wenn Sie das öffentlich machen möchten, die Arbeit an Ihrem Buch. Und noch was: Mit Selbständigen hat so mancher Arbeitgeber durchaus auch seine Probleme. Die neigen nämlich gern mal dazu, alles besser zu wissen als der aktuelle Chef!

 

;)

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Mir ist nicht ganz klar, was du dir von der Gewerbe-Anmeldung versprichst, außer ggf. den Lebenslauf aufzupeppen. 

 

Hat denn die Autorentätigkeit irgendwas mit deinen eigentlichen Qualifikationen zu tun? - Ein Buch schreiben möchten ja viele, bei den Meisten bleibt es ein Hobby. Nur wenige verdienen damit Geld, und noch weniger können von diesen Einkünften leben.

 

Wird es denn ein Sachbuch, oder etwas Fiktionales? 

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