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Werkstudentenstatus


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Hallo,

 

Ich hole aktuell über das ILS meine mittlere Reife nach. Nebenbei gehe ich noch 20/h in der Woche arbeiten, und bin als Werkstudent angemeldet.

Ist das überhaupt erlaubt? Ich habe jetzt gelesen das man als Fernstudent keinen Werkstudentenstatus besitzt, stimmt das? Wenn ja, sollte ich das meinem Arbeitgeber melden? Eine Immatrikulationsbescheinigung von ILS liegt ihm vor.

Ich habe Angst irgendwas nachzahlen zu müssen...

 

 

Mfg aus Frankfurt

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Das Nachholen der mittleren Riefe ist kein Studium, insofern können Sie dort auch nicht "immatrikuliert" sein.

 

Die Versteuerung unterscheidet sich meines Wissens nicht von der eines "normalen" Arbeitsverhältnisses. Und sie sind doch sicher über den Arbeitgeber auch Kranken- und Rentenversichert, oder?

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Ich störe mich ein bisschen an dem Begriff "studentisch". Sie sind vom Status im Moment "Schüler".

 

Für Ihre Versicherungen mussten Sie doch sicher eine Bescheinigung des Ausbildungsträgers beilegen, oder? Denn wenn die das Vorgelegte akzeptiert haben, dann sind Sie schon mal aus dem Schneider. Sie könnten übrigens auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt nachfragen, ob alles ok ist. Da sind Sie dann mit den Auskünften auf der sicheren Seite.

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Wie bereits gesagt, bist Du weder Student noch immatrikuliert, sondern Schüler, genauer gesagt Abend- oder Teilzeitschüler. Also solcher bist Du voll versicherungspflichtig, wie man z. B. bei AOK nachlesen kann: http://www.aok-business.de/nc/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeigen/poc/docid/159995/zurueck/1/ - auch die Besonderheit der Abenschüler gegenüber "normalen" Schülern bei der Arbeitslosenversicherung beachten. Zuständig wäre nicht das Finanzamt, sondern die Krankenkasse. Ich fürchte, Du musst mit denen mal reden, denn so weiterzumachen, ist vermutlich keine gute Idee. Das ist eben das Problem, wenn überall mit "Student", "Immatrikulation" usw. um sich geschmissen wird.

Dass Du kein Student bist, kannst Du übrigens hier: http://www.aok-business.de/nc/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeigen/poc/docid/4760423/zurueck/1/ lesen.

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