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Frage zur Hochschulzugangsprüfung (HZP)


ron

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muss man hier eine zusätzlich Prüfung machen oder nicht?

einerseits steht auf der Seite der PFFH "Und kein HZP-Kandidat unserer Hochschule musste an einer zusätzlichen Prüfung teilnehmen" und dann steht aber auch "Nach zwei Semestern legen Sie vor einem Ausschuss in Hessen die Hochschulzugangsprüfung (HZP) ab"

was ist da nun richtig ? ist die nun zu machen oder nicht?

Zitat ...

Sie beginnen ganz normal Ihr Studium an der Privaten FernFachhochschule Darmstadt mit dem Ziel, Ihr Diplom zu machen.

Nach zwei Semestern legen Sie vor einem Ausschuss in Hessen die Hochschulzugangsprüfung (HZP) ab. Bisher hat der Prüfungsausschuss die Leistungsnachweise der ersten zwei Semester auf die HZP voll angerechnet. Und kein HZP-Kandidat unserer Hochschule musste an einer zusätzlichen Prüfung teilnehmen. Somit haben bislang alle Kandidaten bestanden!

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Ich würde es so deuten, dass theoretisch die Teilnahme an einer externen Prüfung vom Land Hessen gefordert werden könnte, aber bisher immer die Prüfungsleistungen auf diese Prüfung angerechnet worden ist, so dass noch nie ein Student eine zusätzliche Prüfung ablegen musste. Dies ist aber keine Garantie, dass das auch in Zukunft immer so sein muss.

Ggf. kannst du aber auch noch mal beim Prüfungsamt nachfragen.

Viele Grüße

Markus

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... richtig, die Hessische Verordnung, die den Hochschulzugang für besonders befähigte Berufstätige regelt, fordert u.a. eine schriftliche Prüfung.

Unterzieht man sich dieser Prüfung und besteht diese, kann man sich schon zu Beginn des Studium als ordentlicher Student immatrikulieren. Viele Hochschulen gehen anders vor, so im vorliegenden Fall.

2 Semester studieren, Prüfungsleistungen an seiner Hochschule erbringen und diese dann auf die o.g. schriftl. Prüfung anrechnen lassen. Daher keine Zusatzprüfung, denn die Prüfung vor dem Ausschuss dahingehend, ob ein Kandidat für ein Hochschulstudium geeignet ist, hat er mit dem Bestehen der Prüfungsleistungen der ersten beiden Semester an seiner Hochschule bereits nachgewiesen.

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Hallo Ron,

die schriftliche Prüfung mußt du nicht mehr ablegen, wenn du die geforderten Leistungen aus dem zweiten Semester abgelegt und bestanden hast. Dennoch kommt zusätzlich eine mündliche Prüfung (Dauer ca.15min) hinzu.

Bis jetzt soll noch kein Student daran gescheitert sein.:)

Bis dann

Mandy

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  • 3 Wochen später...

Hallo Zusammen !

Das mit der HZP ist , glaube ich allen Bundesländern anders geregelt. Soviel ich weiß brauchen Meister oder Techniker keine HZP mehr. In Hamburg z.B. müssen Meister u. Techniker zu einem Beratungsgespräch (Schulbehörde), dass keinen Prüfungscharakter hat. Dieses Beratung wird dann schriftlich Dokumentiert und dient als Nachweis.

Gruß

menzi

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Ja, das ist Ländersache. In Hessen gilt das ebenfalls für Meister, Techniker; vgl. im Kfm. z. B. Fachwirte, Fachkaufleute.

Die Meister haben nach § 62 II des Hess. Hochschulgesetzes direkt Zugang zum Studium.

Für Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht:

Antrag an die FH Frankfurt (für Wirtschaft), dort wird geprüft, ggf. zum Beratungsgespräch eingeladen und sodann das Zeugnis über die Hochschulzugangsprüfung ausgehändigt.

Diese gilt dann im Übrigen in 13 Bundesländern.

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