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Zulassung zu Prüfung FHSR Technik


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Hallo
habe ein   Frage zur Zulassungsvoraussetzung für FHSR Technik.  
Müssen 100% oder mind. 80% der Hefte bearbeitete werden um eine Zulassung zu Prüfung FHSR Technik zu erhalten?
Hatte mich Anfang 2014 telefonisch (den Namen möchte ich hier noch nicht nennen)  bei der ILs erkundigt und mir wurde mitgeteilt, dass 80% der Hefte bearbeitet werden müssen um
eine Prüfungszulassung zu erhalten. Hatte mich dann Anfang 2015 nochmals erkundigt um mich nochmals zu vergewissern und mir wurde hier nochmals
die 80 % bestätigt.
Habe mich diesbezügl. auch in verschiedenen Foren informiert und auf Berichte gestoßen, indem dies bestätigt wird.

Auch dieser  Fernschüler (auch FHSR) musste um eine Prüfungszulassung zu erhalten, 85 % der Hefte bearbeiten und einsenden.
Beides gehört doch zum Klett Verlag.
Desweiteren habe ich auch Forenmitglieder privat kontaktiert und mir wurde dies auch bestätigt.
Bei der jetzigen Anmeldung zur Prüfung zur FHSR  im Herbst  habe ich von der ILS die Information erhalten, dass 100% bearbeitet werden müssen um eine Prüfungszulassung zu erhalten.
Warum werden hier Unterschiede gemacht, dass manche Fernschüler 85 % und andere wiederum 100 % machen müssen?
Haben Sie hierzu Erfahrungen,  Informationen oder einen Rat, was man tun kann, damit man doch noch zugelassen wird.

Grüße

 

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Hallo,

 

so ganz blicke ich noch nicht durch bei dir. 

 

Zitat

Beides gehört doch zum Klett Verlag.

 

Was meinst du denn mit "Beides" - in deinem Beitrag wird nur da ILS genannt. 

 

Ich vermute jetzt mal, dass ein anderer Fernschüler, mit dem du Kontakt hattest, bei einem anderen Institut der Klett-Gruppe ist? - Dann kann es durchaus sein, dass es da unterschiedliche Regelungen je Institut gibt, auch wenn sie zur gleichen Unternehmensgruppe gehören.

 

Außerdem schreibst du mal von 80 und mal von 85 Prozent.

 

Hast du irgendwelche Zusagen schriftlich (per Mail)?

 

In akademischen Studiengängen gibt es ja eine Studien- und Prüfungsordnung. Gibt es ähnliche Dokumente auch in deinem Fernlehrgang? Oder eine Beschreibung des Fernlehrgangs? - Irgendwo muss ja festgehalten sein, unter welchen Bedingungen du dich zur Prüfung anmelden kannst.

 

Wie viel Stoff hast du denn bearbeitet und wann möchtest du an der Prüfung teilnehmen?

 

Was ich pauschal schon mal empfehlen kann, ist mit dem ILS zu reden. Vielleicht nochmal mit einem anderen Ansprechpartner, deine Situation schildern und schauen, ob eine Lösung gefunden werden kann. Sinn einer solchen Regelung ist ja, dass das ILS möchte, dass diejenigen, die an der Prüfung teilnehmen, auch gut darauf vorbereitet sind. Vielleicht kannst du ja überzeugen, wenn du das auf andere Weise belegen kannst. Ist es denn realistisch, dass du bis zur Prüfung alle Inhalte bearbeitet hast? - Wie schnell warst du bisher bei der Bearbeitung deiner Hefte?

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  • 2 Monate später...

Brauche dringend einen Rat.
da mir ca 15% der EA zur Prüfungszulassung für dieses Jahr
fehlten wollte ich nun die Prüfung im nächsten Jahr  für die FHSR an der
Heinrich Büssing Schule in Braunschweig ablegen.
Nun bekam ich heute einen Brief von der ILS , dass sich die Bedinungen an
der Schule verschärft hätten und ich nicht mehr zur Prüfung zugelassen werde,
da mein Beruf ( Chemielaborant) nichts mit den Fachrichtungen zu tun hat.
Habe mich aber für diesen Schulabschluss auch so bei der ILS angemeldet.
(habe zwischen den Fachrichtung Metal und  Elektro ausgewählt, die Fachrichtung
Elektro gewählt, da es keine andere Auswahl gibt.

Es kann doch wohl nicht sein, dass ich nur noch 15 % aller EA´s fertigzustellen
hätte und nun keine Möglichkeit mehr habe zur Prüfung für die FHSR zugelassen
zu werden. Nebenbei angemerkt, der Lehrgang ist nicht billig und ultra zeitaufwendig.


Denke, habe mich zu den Bedingungen bei der ILS  angemeldet und auch
zur Prüfung bei der Heinrich Büssing Schule für diesen Herbst bereits angemeldet
(wurde aber leider nicht zugelassen, da mir noch EA´s fehlten)
Wäre eine Anfrage beim Kultusministerium, an der Schule direkt sinnvoll.
Oder ist es besser, man nimmt sich einen Rechtsanwalt?
Wer kann mir einen Ratschlag geben, wie ich vorgehen kann.


 

 

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Natürlich kannst du dich mal anwaltlich beraten lassen. Aber wenn sich die staatlichen Zulassungsbedingungen irgendwann ändern, sehe ich da die Chancen eher als schlecht an - besonders weil du ja hättest schon an der Prüfung teilnehmen können, wenn du mit den Aufgaben soweit gewesen wärst.

 

Erkundigen, was sich da jetzt genau geändert hat und ob und welche Ausnahmeregelungen da vielleicht noch möglich sind, würde ich mich auf jeden Fall. Vielleicht geht es ja auch in einem anderen Bundesland?

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ja genau, hätte auch schon nach 24 Monaten an einer Prüfung teilnehmen können. Aber
wie die meisten ( fast alle)  Fernschüler die Abitur oder FHSR über ILS oder andere Lerninstitue machen, schreiben hier oder in anderen Foren, dass der  Zeitaufwand zu  groß ist für das umfangreiche Lernmaterial. Die vorgegebene Zeit ist utopisch, wenn man  arbeitet.
Mag ja möglich sein, dass es in einem anderen Bundesland möglich wäre. Aber der Lernstoff
ist ein anderer und an der Prüfungs - Kooperationschule sind die Prüfungen auf den Lernstoff abgestimmt.
Und dafür ca 3500 Euro plus sonstige Gebühren  auszugeben ist wohl komplett sinnlos.
Deiner Antwort nach, sollte man dann jedem Schüler der vor hat die FHSR über ILS oder andere
Lerninstitute zu machen, dringend abraten. Könnte ja sein, dass sich im Laufe des Lehrgangs die
Bedingungen ändern und dann ist das Geld, Nerven und Zeit in den Sand gesetzt. So auf die
Art , hast halt Pech gehabt. 

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Wer hat denn die Bedingungen geändert? - Wirklich das ILS? Oder haben sich die staatlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung geändert? Denn darauf hätte das ILS dann gar keinen Einfluss. Der Kurs bereitet ja gerade nicht auf eine institutsinterne Prüfung vor, sondern auf eine externe Prüfung.

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  • 4 Monate später...

Ich musste für meine Weiterbildung auch mehrere Seminare und Prüfungen in Hamburg ablegen. Im Schnitt habe ich 380-500 Euro pro Seminar bezahlt. Ein Seminar bestand bei mir aus 3 Seminartagen und einer Prüfung. Aber dies ist sicherlich von Lehrgang zu Lehrgang verschieden. Am besten ist es, du fragst direkt bei der ILS nach.

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  • 1 Jahr später...

Hallo, 

Falls es wen interessiert:

Für dieses Jahr gilt, das bis zum 30. Juni alle EA`s KORRIGIERT vorliegen müssen. :) 

 

es ist zwar schon eine Weile her, aber das Thema mit der Prüfunsgsänderung (Zulassung) hat mich auch getroffen. 

Ich bin Chemisch-technische Assistentin und habe damit im engeren Sinn auch keinen Beruf der auf den Bereich Metall oder Elektro (mein Fachbereich in der FHR) passt. ABER ich habe dann von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung erhalten, die mir den Umgang mit elektrischen Geräten und Maschinen bestätigt. Gerade im Laborbereich arbeitet man sehr viel mit technischen Geräten (unabhängig der Fachrichtung)  Zudem finde ich, das die Theorie der FHR auf den Lehrplan der Ausbildung (CTA) aufbaut. Und das trifft, meiner Meinung nach, auf die naturwissenschaftlichen Ausbildungen alle zu. 

Ich bekam von der ILS die Antwort, das man trotz einer nicht in den Fachbereich, im engeren Sinne, passende Ausbildung zugelassen werden KANN (nicht wird). 

Sollte es bei mir (ich möchte dieses Jahr Prüfung machen) doch noch Schwierigkeiten geben, habe ich damit entsprechend Argumente, meine Zulassung zu begründen. 

Und selbst falls es nicht geht, an der WBH kann ich auch ohne FHR Chemische/Lebensmittelverfahrenstechnik studieren und dafür hat mir der Lehrgang, gerade für die Basics im Mathe/Technik Bereich, schon sehr geholfen. 

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