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Brexit-Auswirkungen auf Weiterbildung


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Empfohlene Beiträge

Stellen wir uns also erstmal auf Dr. (UK) und B.*. (UK) und M.*. (UK) ein. Das ganze dann später auch vielleicht mit (F).

Wenn dieser Trend so weiter geht, dann ist die EU bald vollkommen am Ende.
http://www.handelsblatt.com/politik/international/frankreich-wahl/umfrage-41-prozent-der-franzosen-wollen-le-pen-waehlen/19726922.html

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vor 29 Minuten, CobraCain schrieb:

Stellen wir uns also erstmal auf Dr. (UK) und B.*. (UK) und M.*. (UK) ein. Das ganze dann später auch vielleicht mit (F).
 

 

So geht es nie. Da wird nur die Hochschule zusätzlich geführt. Das kann auch der Hochschulname als Abkürzung sein.

 

Hier im Forum ist Politik verboten.

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  • 1 Monat später...
Am 24.4.2017 um 22:50 , der Pate schrieb:

Ich habe übrigens vor ein paar Tagen mal eine offizielle Anfrage per Mail an die zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse geschrieben....

 

Ich werde die Antwort hier zusammengefasst einstellen, sobald ich eine erhalten habe. Das sollte dann zumindest mal für Entscheidungsfindungen hilfreich sein für die User die sich derzeit überlegen ein Studium in UK aufzunehmen.

 

oben nur kurz zitiert um meine Anfrage an die KMK in Erinnerung zu rufen... ich habe gerade Antwort erhalten diese ist gar nicht mal so vage wie ich es erwartet habe und zitiere diese hier 1:1, ändere nur meinen Namen und den des Mitarbeiters der mir diese Mail geschrieben hat:

 

Bewertung ausländischer Bildungsnachweise

 

GBR

 

Ihr E-Mail-Schreiben vom 18.04.2017

Sehr geehrter Herr Corleone,

 

zu Ihrer Anfrage betreffend Ihres M.Sc. in Management der University of Liverpool, GB, können wir Folgendes mitteilen:

Aussagen mit Ewigkeitswert können wir nicht treffen. Was wir jedoch aussagen können, ist die derzeitige Führbarkeit des „Master of Science“ bzw. der Abkürzung „M.Sc.“ der University of Liverpool. Diese Führbarkeit wird sich sicherlich in näherer Zukunft nicht ändern.

Ob sich der brexit auf die fernere Zukunft auf die Führbarkeit auswirken könnte, können wir derzeit nicht verbindlich feststellen, es ist jedoch nicht zu erwarten.

Sie dürfen Ihren Master of Science ab dem Zeitpunkt führen, wo Sie ihn tatsächlich erworben haben. Die zeremonielle Übergabe des Zeugnisses ist hierfür nicht entscheidend.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.: Max Mustermann (Kulturministerkonferenz - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - Referat VI D)

 

@Markus Jung Brief kann ich dir gerne weiterleiten, solltest du diesen benötigen. Ich erlaube mir den letzten Abschnitt auch nochmal im Thread "ab wann darf der akademische Grad geführt werden" zu zitieren. Hoffe das ist ok.

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