Zum Inhalt springen

Krankenversicherung für die Immatrikulation bei Berufstätigkeit


Ambicja

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen.

 

Ich bin vollzeit berufstätig und habe nicht vor, daran etwas zu ändern.

Allerdings möchte ich mich zum Wintersemester an einer staatlichen Hochschule für einen Onlinestudiengang einschreiben. Jetzt habe ich die Information erhalten, dass ich dafür einen "Nachweis zur studentischen Krankenversicherung" benötige. Dafür qualifiziere ich mich natürlich nicht.

 

Ich habe den Eindruck, dass ein Vollzeitstudium bei 100% Berufstätigkeit sogar gesetzlich untersagt ist. Für ein Teilzeitstudium (welches allerdings auch maximal 28 Wochenarbeitsstunden erlaubt...) kann ich mich jedoch erst nach der Einschreibung bewerben.

 

Akzeptiert die FH für die Immatrikulation dass ich keine studentische KV habe? 

Ich habe gelesen, es genügt nicht eine normale Mitgliedsbescheinigung, sondern man benötigt einen speziellen Wisch, der konkret die KV für das Studium bestätigt. Kann mir das meine KV auch ausstellen, wenn ich weiterhin normal arbeite?

 

Vielleicht kennt ja jemand das Problem und kann aus Erfahrung berichten, wie ich damit umgehen sollte.

 

Viele Grüße,

Ambicja

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Ich weiß nicht genau, was die Hochschule hier will, aber es ist definitiv möglich, sich ohne studentische Krankenversicherung an einer Uni (Vollzeit oder Teilzeit ist egal) einzuschreiben. Machen z. B. an der Fernuni Hagen die meisten Studenten. Und dass es spezielle Bescheinigungen gibt, wäre mir auch neu. Also ich würde der FH erklären, dass Du über die Arbeit normal pflichtversichert bist und evtl. die Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Das sollte es tun.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau, eigentlich reicht eine Bescheinigung der KK,  dass du dort versichert bist. Eine studentische Versicherung kommt ja eben nicht in Frage. Ich würde einfach mal bei der Hochschule nachfragen. Vielleicht haben sie sich unglücklich ausgedrückt. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

also mir ist kein Gesetz bekannt, welches untersagt, dass man ein Vollzeitstudium und eine Vollzeitstudium nicht gleichzeitig machen kann. Gerade bei der FH ist Berufstätigkeit ja gerne gesehen und teilweise sogar Voraussetzung z.B. in den Mastern. In Hagen z.B. studieren auch einige Vollzeit, haben aber auch noch den Vollzeitjob. 

Das kann höchstens hochschulintern festgelegt sein, dass man nicht arbeiten soll - aber alles fernab einer Empfehlung fände ich unrealistisch. 

 

Es ist viel eher eine Sache der eigenen Machbarkeit.

Ansonsten braucht man für die Immatrikulation an einigen Unis die Bestätigung der Krankenversicherung. Vielleicht steht da "studentische Versicherung", weil sie davon ausgehen, dass die meisten ihrer Studenten eh nur Studenten sind und deshalb so oder so zur Studentenversion der KV greifen müssen. 

 

Ich kann  mir jetzt jedenfalls nicht vorstellen, dass das ein Ausschlusskriterium ist, vor allem wenn man nach der Immatrikulation nochmal auf TZ umstellen kann. 

LG 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...