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Müssen Fernstudiengänge auch akkreditiert werden?


Markus Jung

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Alle Bachelor- und Masterstudiengänge müssen durch eine Akkreditierungsagentur akkreditiert sein oder werden - die genauen Regelungen unterscheiden sich etwas je nach Bundesland, in dem die Hochschule ihren Sitz hat. Dies gilt auch für Fernstudiengänge.


Die Akkreditierungsagenturen sind für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Programmakkreditierung) zuständig. Zum Teil werden auch institutionelle Akkreditierungen durchgeführt, bei denen dann die Hochschule akkreditiert wird.

 

Eine Akkreditierung hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Danach ist eine Re-Akkreditierung notwendig. 

 

Details zum Verfahren können diesem Wikipedia-Artikel entnommen werden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Akkreditierung_(Hochschule)#Verfahren

 

Eine Akkreditierung kann ohne Auflagen, mit Auflagen oder gar nicht erfolgen. Überwiegend erfolgt die Akkreditierung mit gewissen Auflagen, die dann innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden müssen.


Die Akkreditierungsagenturen wiederum müssen vom Akkreditierungsrat akkreditiert werden.
Dies ist  bei folgenden Agenturen der Fall (Stand: 03.01.2013):

  • ACQUIN – Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut
  • AHPGS – Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales
  • AKAST – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge
  • AQA – Österreichische Qualitätssicherungsagentur
  • AQAS – Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
  • ASIIN – Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik
  • evalag – Evaluationsagentur Baden-Württemberg
  • FIBAA – Foundation for International Business Administration Accreditation
  • OAQ – Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen
  • ZEvA – Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover

 

Auf den jeweiligen Internetseiten der Akkreditierungsagenturen können häufig auch die Akkreditierungsberichte eingesehen werden, was interessante Einblicke in die Bewertung der Studiengänge ermöglichen kann. 

 

 

Es ist zu erwarten, dass sich an den Regelungen zur Akkreditierung etwas ändern wird, da diese nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind:

 

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schrieb der Pate:

Vielen Dank Markus, ich erlaube mir mal beispielhaft den Akkreditierungsbericht meines 1. Studiums: "B.A. Betriebswirtschaftslehre" an der AKAD, ausgestellt von der ACQUIN hier zu posten. Er zeigt auch deutlich, dass geprüft wird ob Formalien wie beispielsweise der wissenschaftliche Anspruch eingehalten werden. Es sich also nicht um gekaufte Abschlüsse handelt:

 

https://www.acquin.org/de/akkreditierte-studiengaenge/programmakkreditierung/?cid=1835

 

Bearbeitet von Markus Jung
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