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Wie werden Menschen mit einer Behinderung im Fernstudium unterstützt?


Markus Jung

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Für Menschen mit einer Behinderung gewähren viele Fernschulen und Fernhochschulen einen Rabatt auf die Gebühren des Fernstudiums und versuchen auch, individuelle Lösungen anzubieten, um Einschränkungen auszugleichen.

 

Dazu gehört zum Beispiel, dass mehr Zeit in den Prüfungen gewährt wird, barrierefreie Seminarräume angeboten werden oder auch spezielle Materialien für zum Beispiel sehbehinderte Menschen erstellt werden. Teilweise können auch Ersatzleistungen von zu Hause aus erbracht werden, wenn der Besuch von Präsenzveranstaltungen nicht möglich ist.

 

Der Grad, in dem sich die Anbieter hier bemühen ist sehr unterschiedlich.

 

Auf jeden Fall sollte hier vor Beginn des Fernstudiums der Kontakt zum jeweiligen Anbieter gesucht werden um zu schauen, ob das Studium oder der Lehrgang erfolgreich bewältigt werden kann.

 

Für viele Menschen mit einer Behinderung bietet schon das reguläre Fernunterrichtskonzept mit seinen schriftlichen Materialien (zum Beispiel für Hörgeschädigte) und wenigen Präsenzveranstaltungen (zum Beispiel für immobile Menschen oder auch Menschen, die sich in größeren Menschenansammlungen nicht wohl fühlen) viele Vorteile.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die gesetzliche Grundlage § 45a Urheberrechtsgesetz (UrhG) http://dejure.org/gesetze/UrhG/45a.html, welche es zum Beispiel ermöglicht, Texte zu vertonen, zu digitalisieren oder in anderer Form umzuwandeln, um sie für Menschen mit einer Behinderung nutzbar zu machen. 

 

Mit dem Thema beschäftigt sich auch diese Presseinformation von Fernstudium-Infos.de:

 

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