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Wie weise ich als beruflich Qualifizierter die Berufstätigkeit nach?


Rok87

Empfohlene Beiträge

Guten Tag liebe Community,

 

ich hatte mich 2014 angemeldet und bereits ein paar Fragen zum Studium an der FernUni Hagen gestellt. Hatte mich allerdings entschlossen den  Staatl. gepr. Betriebswirt (Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik) zunächst abzuschließen. Im Dezember sind Prüfungen und meine Einstellung hat sich nicht drastisch verändert. Nach wie vor würde ich gerne Wirtschaftsinformatik an der FernUni Hagen studieren.

 

Nun ist es aber so, dass ich meinen Abschluss voraussichtlich erst nach dem Einschreibetermin erhalte. Ich sollte allerdings als beruflich Qualifizierter mit fachlicher Eignung eine Zugangsberechtigung haben. Hierfür muss ich ja 3 Jahre Tätigkeit in meinem Ausbildungsberuf nachweisen können.

 

Nur wie genau mache ich das? Ich habe hier ein Schreiben meines Arbeitgebers, dass ich dort seit 4 Jahren (mit genauem Datum des Einstiegs) als kaufm. Angestellter beschäftigt bin. Ist das ausreichend?

 

Ich bin gelernte Kaufm. im Groß- und Außenhandel.

 

Vielen Dank schon einmal.

 

MfG 

 

Rok

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Wenn du zweifel hast, dass du die Zugangsvoraussetzungen erfüllst, dann solltest du dies direkt mit der entsprechenden Institution klären bzw. von denen prüfen lassen. Alles andere wäre vergleichbar mit einem Blick in die Glaskugel.

 

Aber deine Ausführungen klingen für mich erst einmal schlüssig. 

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Stellt die FernUni dazu keine Infos zur Verfügung, welche Unterlagen benötigt werden und welche Zugangswege sie erlaubt?

 

Im Zweifel würde ich die Studienberatung der FernUniversität ansprechen.

 

Wenn es um den Nachweis der Berufstätigkeit geht, sollte normalerweise eine Bescheinigung deines Arbeitgebers ausreichen, aus dem die Dauer, der Umfang (Vollzeit/Teilzeit) und die Art der Beschäftigung hervor geht.

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Hallo noch einmal,

 

ich habe den editieren Knopf leider nicht gefunden. Aber vielleicht stellt sich jemand anderes auch die Frage und daher möchte ich dies noch ergänzen.

 

Ich habe eine Antwort erhalten. Diese ist zwar etwas vage aber das liegt wohl eher daran, dass meine Unterlagen erst bei der Einschreibung geprüft werden und nur mit den vorliegenden Informationen gearbeitet werden kann. Zudem handelte es sich noch nicht um amtlich beglaubigte Kopien.

 

Es scheint aber so zu sein, dass eine Kopie des IHK Abschlusszeugnisses sowie  eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Zeit der Betriebszugehörigkeit (natürlich erst nach der Ausbildung), Art und Umfang (Teil- und Vollzeit)  der Beschäftigung ausreicht.

 

Natürlich alles in amtlich beglaubigter Form.

 

Dann werde ich die Sache wohl im Dezember im Angriff nehmen.

 

Ich danke euch vielmals.

 

LG

 

Rok

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"Die mit der Berufsreifeprüfung (kurz: BRP) erworbenen Berechtigungen entsprechen - im Gegensatz zur Studienberechtigungsprüfung - jenen einer normalen Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura). Die erfolgreich absolvierte BRP ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich und ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Dienst im Bundesdienst. Das Modell Berufsmatura - Lehre mit Berufsreifeprüfung - (eine Kombination von Lehre und BRP) ermöglicht Lehrlingen die Vorbereitung auf die BRP begleitend zur Lehre." [Quelle: erwachsenebildung.at - Berufsreifeprüfung]

 

Berufsreifeprüfung (Österreich) | Wikipedia

 

 

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@SirAdrianFish

Das sieht aber ehr so aus, als wenn dies nur für Österreich gilt. So finde ich eigentlich nur Seiten aus Österreich dazu.

 

Zudem scheint die BRP in Deutschland nicht wirklich anerkannt zu sein. Außer man hat bereits ein Jahr studiert. [Quelle: Berufsreifeprüfung - Biber Salzburg]

 

Ich bin mir daher nicht sicher, was dieser Link mir in Deutschland bringt oder was du mir damit sagen möchtest.

 

Danke aber.

 

LG

 

Rok

 

PS.: 

@Markus Jung

Das mit dem Bloggen schaue ich mir mal an. Sicher eine interessante Erfahrung. Ich habe das aber noch nie gemacht :)

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