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Meisterbafög nach AFBG ab 01.08.2016 auch für Masterstudium?


Katze87

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Hallo in die Forengemeinde,

 

seit dem 01.08.2016 gilt ein verändertes Gesetz zur Aufstiegsförderung. Ich habe mich hier schon auf der Homepage informiert und auch einige Punkte gefunden, die ein Masterstudium durchaus möglich machen.

Angaben auf der Homepage sind wie folgt:

  • Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer).
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).
  • Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).
  • Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
  • Mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig.
  • Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen
  • Die AFBG-Förderung wurde erweitert:
  • auf Bachelor-Absolventen und -Absolventinnen, die zusätzlich eine Aufstiegsqualifizierung anstreben und die Voraussetzungen hierfür erfüllen sowie
  • auf Personen, die nach den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden können (zum Beispiel Studienabbrecher/-innen oder Abiturienten/Abiturientinnen mit Berufspraxis).

 

Hat schon jemand Erfahrungen sammeln können, ob man mit dieser Möglichkeit der Förderung ein Masterstudium (Fernstudium in Teilzeit) absolvieren kann?

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Wie der Name schon sagt, ist das Meister-Bafög für "Meister / Techniker / Fachwirt oder artverwandte Aufstiegsfortbildungen" gedacht. Das ändert sich auch nach der Umbennung in AFBG nicht.

Die Tatsache, dass man nun auch gefördert werden kann, wenn man schon einen Bachelor hat und einen Techniker "draufsatteln" möchte, bedeutet nicht, dass das auch für ein Master-Studium gilt.

Dafür gibt es doch das "normale" Bafög.

Fortbildungsabschluss bedeutet beruflich, nicht akademisch.

"Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet" (Quelle Vom_Meister_zum_Aufstiegs_BAfoeG.pdf)

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vor 15 Stunden, Nordwind3 sagte:

Und es muss Präsenz sein richtig? Reine Fernangebote bzw. nur 1x vor Ort in 6 Monaten reicht auch nicht aus für das meisterbafög oder?

 

Doch, auch reine Fernlehrangebote sind förderungsfähig, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie werden ja sogar explizit genannt, siehe Infos oben von @Katze87.

 

Auf der Seite der SGD gibt es dazu eine ganz informative Seite. Die Infos lassen sich ja auf andere Anbieter übertragen.

http://www.sgd.de/studienfoerderung-und-finanztipps/aufstiegs-bafoeg.php

 

 

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