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NRW-Bildungsschecks für ILS-Fernlehrgänge nutzbar


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Wer in Nordrhein-Westfalen lebt oder arbeitet, kann an Deutschlands größter Fernschule orts- und zeitungebunden lernen und dafür vom Land NRW bis zu 750,- Euro Unterstützung erhalten

Seit mittlerweile rund drei Monaten können Berufstätige aus Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss zu ihrer beruflich orientierten Fortbildung erhalten, wenn sie bei einem Unternehmen mit höchstens 250 Mitarbeitern beschäftigt sind und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Das Land NRW übernimmt in diesem Fall die Hälfte der Kursgebühren bis maximal 750,- Euro. Doch noch immer ist nur wenigen bekannt, welche beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen wirklich zur Auswahl stehen und wer genau zur Gruppe derer gehört, die gefördert werden können.

So ist es beispielsweise nicht notwendig, dass das Fortbildungsinstitut in NRW liegt. "Ein wichtiger Punkt", betont Daniel Husen, Leiter der Studienberatung des ILS (Institut für Lernsysteme) aus Hamburg, "denn dies ermöglicht es den Berufstätigen in NRW, sich mit dieser Förderung parallel zum Job orts- und zeitungebunden per Fernunterricht fortzubilden." Wichtiges Kriterium für die Vergabe des Bildungsschecks ist allerdings, dass die Fortbildung nachweislich einen beruflichen Nutzen hat. Das ist bei nahezu allen über 200 Fernlehrgängen des ILS gewährleistet: Das Angebot an Deutschlands größter Fernschule umfasst Lehrgänge in den Bereichen Wirtschaft, Informatik/EDV, Sprachen, Technik sowie Werbung, Medien, Psychologie und Gesundheit. "Gerade Menschen in ländlichen Gegenden, die für ihr Bildungsziel keinen Präsenzanbieter in ihrer Nähe finden, bietet das ILS damit eine attraktive Alternative", weiß Husen aus Erfahrung.

Der Leiter der ILS-Studienberatung empfiehlt: "Jeder sollte genau prüfen, ob er oder sie nicht doch zu den Förderungsberechtigten gehört, denn die Gruppe ist größer, als allgemein bekannt." So gelten nur jene Weiterbildungen der letzten zwei Jahre als Ausschlusskriterium, die vom Arbeitgeber veranlasst wurden. Wer sich in der Vergangenheit privat, also auf Eigeninitiative, weitergebildet hat, kann jetzt dennoch einen Bildungsscheck beantragen. Auch der Wohnsitz in NRW ist nur dann Bedingung, wenn der Bildungsscheck persönlich beantragt wird. Stellt ein Arbeitgeber mit Sitz in NRW den Antrag für seinen Mitarbeiter, so darf der Nutzer des Bildungsschecks durchaus außerhalb der Landesgrenzen wohnen. Auch geringfügig Beschäftigte, Mini-Jobber und Beschäftigte mit Zeitvertrag haben Anrecht auf einen Bildungsscheck, ebenso Beschäftigte, die sich gerade in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit befinden, und auch jene, die bereits während der Beantragung des Bildungsschecks wissen, dass sie in Kürze (z. B. wegen einer Kündigung) arbeitslos werden.

Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine unabhängige Beratung von einer "autorisierten" Stelle (z. B. Handwerkskammern, IHKs oder Volkshochschulen), von denen es mittlerweile 175 in NRW gibt. Auch hier noch ein Tipp von ILS-Studienberater Husen: "Nicht alle Beratungsstellen kennen Fernunterricht. Wer sich also vor der Beratung gut über seinen Wunschlehrgang informiert, kann gezielt offene Fragen klären."

Quelle: Presse-Mitteilung des ILS

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  • 3 Wochen später...
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Hallo sream, ich bin's schon wieder! ;)

Das ist ja spannend - jemand mit echter Bildungsscheck-Erfahrung! Hast Du Lust zu erzählen, wie es bei Dir geklappt hat, z. B. wie lange die ganze Prozedur gedauert hat zwischen Termin bei der Beratungsstelle und Bewilligung bzw. Überweisung des Geldes? Wo hast Du Dich beraten lassen und wie sind die Berater mit dem Thema Fernlehrgang umgegangen?

Liebe Grüße,

Medea

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Kein Problem!

Die Rahmenbedingungen sind ja beschrieben worden.

Also ich habe den Termin relativ schnell bekommen - es gibt ja zig Beratungsstellen. Natürlich habe ich mir vorher schon ein paar Gedanken gemacht, was zu meinem Aufgabengebiet passen könnte bzw. welche Kenntnisse für mich interessant wären und gleichzeitig zum "Erhalt" meiner Arbeitskraft führen.

Ich habe mich dann für ein längerfristiges Weiterbildungsstudium entschieden, da ich denke, dass dieses mehr Wert hat, als ein Wochenseminar etc.

Nungut, dem Berater habe ich dann geschildert, welches meine Aufgabenschwerpunkte im Beruf sind und weshalb ich mir zusätzliche Kenntnisse aneignen möchte bzw. wo ich noch Lernbedarf habe.

Gemeinsam haben wir dann einige Anbieter im Internet miteinander verglichen, auch da habe ich natürlich schonmal schlau gemacht, welche Anbieter ich mir vorstellen könnte ;-)

Das hat dem Berater eingeleuchtet und ich habe dann den Bildungsscheck bekommen!

Dann habe ich mich an den Weiterildungsanbieter gewendet, die erstmal irritiert waren, bei all den Bildungs- und Beratungsgutscheinen aber auch kein Wunder!

Die haben mir dann mitgeteilt, dass ich erstmal den Schecke hinschicken soll und sie dann klären wie es wo weitergeht, bzw. wo die dann das Geld "eintreiben" können. Damit hatte ich dann nichts mehr zu tun.

Und fertig!!

(Natürlich in Kurzform, aber im Prinzip war es so!)

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Bei mir nicht!

Ich denke man muss gut vorbereitet sein und die Sache auch dem Berater "schmackhaft" machen. Da aber ein 24monatiges Studium viel mehr Inhalte vermittelt als eine Wochenveranstaltung ist schonmal ein guter Ansatz!

Meist sind die Berater auch nicht gerade bildungsfern - auch das könnte ein Vorteil sein!

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  • 5 Jahre später...

Moin,

ich habe auch einen Bildungsscheck eingelöst - bei der Steuerfachschule Dr. Endriss.

Es ist so, dass der Bildungsträger erst, sein Geld beantragen kann, wenn die Maßnahme angetreten wurde und der Eigenanteil bezahlt wurde.

Für mich bedeutete das, dass ich bei dem Lehrgang die ersten drei Monate die normalen Gebühren (133,50 €) bezahle und die restlichen

drei Monate müssten über den Prämiengutschein abgerechnet werden.

Auf meiner Rechnung steht desweiteren:

"Sollte die "Service- Programmstelle Bildungsprämie" Ihren Scheck nicht einlösen, sehen wir uns leider gezwungen die Gesamtgebühr von

Ihnen einzufordern.":( ...aber ich hoffe mal, dass alles gut geht.

Viele Grüße

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