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Eure Meinung zur Kündigungsfrist


Katze87

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  • 2 Wochen später...
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Nur kündigen, wenn dein neuer Vertrag schriftlich fixiert ist. Sollte die Firma dich dann doch im Nachhinein nicht wollen-, bist du vor dem Arbeitsamt erstmal sauber.

 

Will dich jemand wirklich haben, dann sind auch 7 Monate Wartezeit kein Thema. Ansonsten ist es eh`ein Allerweltsjob und du dann auch schnell ersetzbar..

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vor 16 Minuten, der_alex sagte:

Sollte die Firma dich dann doch im Nachhinein nicht wollen-, bist du vor dem Arbeitsamt erstmal sauber.

 

Was soll daran "sauber" sein? Wenn sich die Firma doch gegen ihn entscheiden sollte, dann lässt sie ihn antreten und hebt das Arbeitsverhältnis im Rahmen der "Probezeit" wieder auf. Sie wollen ihn, oder wollen ihn nicht... 

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Die Aussage war sicherlich auf das Arbeitslosengeld bezogen, welches gesperrt wird/ werden könnte, wenn man ohne Grund einen Aufhebungsvertrag schließt. "Man hatte mir einen Arbeitsvertrag versprochen" hat bestimmt noch keinen Sachbearbeiter überzeugt.

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vor 14 Stunden, sepas sagte:

Die Aussage war sicherlich auf das Arbeitslosengeld bezogen, welches gesperrt wird/ werden könnte, wenn man ohne Grund einen Aufhebungsvertrag schließt. "Man hatte mir einen Arbeitsvertrag versprochen" hat bestimmt noch keinen Sachbearbeiter überzeugt.

 

Einen Aufhebungsvertrag verhandelt man bei einem Stellenwechsel klugerweise nicht eher, bis man vom einstellenden Unternehmen irgendetwas Schriftliches in der Hand hat - im besten Falle ein Vertragsangebot, mindestens aber eine schriftliche Absichtserklärung.

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vor 18 Stunden, sepas sagte:

Die Aussage war sicherlich auf das Arbeitslosengeld bezogen, welches gesperrt wird/ werden könnte, wenn man ohne Grund einen Aufhebungsvertrag schließt. "Man hatte mir einen Arbeitsvertrag versprochen" hat bestimmt noch keinen Sachbearbeiter überzeugt.

 

richtig, so meinte ich es.

 

Davon abgesehen, ist eine Kündigung der Tätigkeit auch vor Antrittsbeginn möglich...

Wenn einen das stört, dann lässt sich das im Vertrag regeln. 

 

Wortlaut: "..eine Kündigung der Tätigkeit ist vor Antrittsbeginn nicht möglich".

 

 

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Am 21.11.2016 at 14:20 , Katze87 sagte:

...Bis zu diesem Datum habe ich lt. Tarifvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, ab dem 01.03.17 sind es dann 5 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres....

Als Hinweis: Ich würde den Tarifvertrag noch einmal genau lesen. Meist ist die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers immer gleich, unabhängig der Betriebszugehörigkeit. Die Betriebszugehörigkeit beeinflußt meist nur die Kündigungsfrist des Arbeitgebers. Ich kann z.B. drei Monate zum Monatsende kündigen und mein Arbeitgeber kann mich 5 Monate zum Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist meines Arbeitgebers erhöht sich mit der Betriebszugehörigkeit dementsprechend. Ab einem gewissen Alter (glaub 50) kommt noch mal irgendwas drauf. Aber da das so weit entfernt ist, habe ich mich damit logischerweise noch nicht beschäftigt.

 

Also nicht davon ausgehen dass die eigene Kündigungsfrist sich erhöht. Vielleicht ist das bei euch so, ich würd noch einmal genau lesen.

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