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Trotz Probestudium Abschluss möglich?


FireFox

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Guten Abend,

 

vielleicht weiß es ja jemand.

 

ich bin für den B.Sc. Informatik seit diesem Semester eingeschrieben,aber in Teilzeit.

 

da ich mich als Beruflich qualifizierter eingeschrieben habe,ist mein Studium zur Zeit noch ein "Probestudium".

 

da muß man ja nach 4 bis spätestens nach dem 8 Semester die die Aufnahme in das "richtige" Studium beantragen.

 

was passiert wenn ich doch nach 6 Semstern fertig werde und noch keine Beantragung für die Weiterführung als "normales" Studium beantragt habe,kann ich dann trotzdem meine Bachelor Thesis schreiben und auch den Abschluss erhalten?

 

oder geht das als TZ Student erst ab einem bestimmten Semester,oder nach der Umschreibung in ein "normales" Studium?

 

obwohl ich finde das dieses Probestudium sich ja vom normalen ja nicht unterscheidet,man sammelt genauso Punkte usw.

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Moin FireFox,

ich kann zu den Modalitäten der FU jetzt nichts konkretes beitragen und habe wenig Lust in Deiner Prüfungsordnung nachzusehen (da steht das nämlich ziemlich sicher drin), aber der gesunde Menschenverstand sollte doch eigentlich ausreichen, damit einem klar wird, dass man als Akademiestudent / Gasthörer keinen Abschluss machen kann.

Wo wäre sonst der Nutzen einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB)?

Bei der WBH kann man beispielsweise noch nicht einmal Fächer des Vertiefungsstudiums belegen, solange man nicht ordentlich immatrikuliert ist.

 

Riskiere doch mal einen Blick in die Prüfungsordnung, vielleicht wird dann manches klarer.

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Hi Steffen85,

 

Danke für deine Antwort :)

 

das "Probestudium" bedeutet nicht Akademiestudent oder Gasthörer,denn dann wäre man ja nicht immatrikuliert,ich bin ganz normal als Student dort immatrikuliert.sonst könnte man auch kein Bafög oder ähnliches erhalten.denn als Gasthörer bekommt man kein Bafög.

 

man legt bei der FU Hagen ja auch keine HZB ab (außer man möchte dies)

 

der FU Hagen ist es so das man spätestens nach 8 Semester einen Antrag beim Studiensekretariat stellt (oder das Studiensekretariat prüft dies automatisch nach 8 Semestern),ob bis dahin genügend Punkte gesammelt wurden und dann ist man berechtigt weiter zu studieren,wird ansonsten exmatrikuliert.

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Also das mit der WBH ist wohl auch von Prüfungsordnung zu Prüfungsordnung unterschiedlich.

Als Gasthörer kannst Du soweit ich weis alle Prüfungsleistungen bis auf die Thesis und das Kolloquium ablegen, denn da musst Du immatrikuliert sein. Immatrikuliert wirst Du erst wenn Du die HZP abgeschlossen hast und die HZB erlangt hast. Würde aber vorschlagen, dass wie von der Hochschule vorgegeben nach einem Jahr zu machen, weil da das Wissen noch frisch ist. Nach einem Jahr meine ich, nachdem BWL, Mathe, usw., also die Fächer die HZP-Relevant sind, abgeschlossen hast.

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Das Probestudium ist ein normales Studium auf Probe. Du kannst jeden Kurs belegen und auch Prüfungsklausuren mitschreiben. Alles wird übernommen und es ist auch egal mit welchen Kursen du die 80 ECTS sammelst. Du kannst die Bestätigung beim Prüfungsamt anfordern sobald du fertig bist, nach dem 8. Semester erfolgt allerdings auch eine automatische Prüfung. Als Dokument erhälst du dann eine Bestätigung mit einer Auflistung der Kurse mit denen du die 80 ECTS gesammelt hast.

 

Die Bachelorarbeit kannst du theoretisch sogar als erstes schreiben, du wirst nur keinen Betreuer dafür finden.

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So wie ich es verstehe, können dir zwar Leistungen angerechnet werden, aber um den Abschluss zu erhalten, ist es dann notwendig, dass du regulär eingeschrieben bist. Den Abschluss kannst du je eh nur bekommen, wenn du auch die ECTS-Punkte zusammen hast.

 

Kannst du den Hintergrund deiner Frage noch weiter erläutern? - Vielleicht kann ich das dann noch besser nachvollziehen, was dahinter steckt.

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Am 28.11.2016 at 07:55 , TurboJim sagte:

Die Bachelorarbeit kannst du theoretisch sogar als erstes schreiben, du wirst nur keinen Betreuer dafür finden.

 

Die BA kann man erst schreiben, wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt. Diese findet man in der Studienordnung des jeweiligen Studiengangs (hochschulübergreifend). Meistens muss man auf eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten kommen und an der FernUni ggf. ein oder mehrere Präsenzseminare besuchen.

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Am 28.11.2016 at 07:55 , TurboJim sagte:

Die Bachelorarbeit kannst du theoretisch sogar als erstes schreiben, du wirst nur keinen Betreuer dafür finden.

 

vor 8 Minuten, parksj86 sagte:

Die BA kann man erst schreiben, wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt.[...]

An der WBH kann man die BA-Arbeit erst schreiben wenn man gewisse Module (Wissenschaftliches Arbeiten, Projekt) vorher erledigt hat und Immatrikuliert ist. Wenn man bis zur Anmeldung auch nicht alle Module geschafft hat, muss man einen Plan vorlegen, wie man gedenkt die Module bis zum Kolloquium abzuschließen. Wenn das nicht glaubhaft ist, dann wird man abgelehnt. Also bei uns als erstes schreiben geht nicht.

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Zitat

Die BA kann man erst schreiben, wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt. Diese findet man in der Studienordnung des jeweiligen Studiengangs (hochschulübergreifend). Meistens muss man auf eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten kommen und an der FernUni ggf. ein oder mehrere Präsenzseminare besuchen.

 

Jaein - im Studiengang um den es geht (Informatik B.Sc.) werden für das Abschlussmodul, das die "Bachelorarbeit" bzw. Abschlussarbeit beinhaltet, keine formalen Voraussetzungen in der Prüfungsordnung genannt.  Praktisch wird sich aber kein Betreuer darauf einlassen (die meisten Lehrstühle nennen ihre Voraussetzungen für die Durchführung einer Arbeit auf ihrer Seite). Im Modulhandbuch werden lediglich Kenntnisse aus dem vorangegangenen Bachelor-Studium in den Inhaltlichen Voraussetzungen genannt. Diese sind aber im Gegensatz zu den weiter unten genannten Voraussetzungen nicht zwingend.

 

Aber das ist eigentlich Offtopic (die Feinheiten können wir gerne per PM diskutieren). Was ich damit (vieleicht etwas missverständlich und überspitzt) ausdrücken wollte war, dass die Reihenfolge der Module nicht vom jeweiligen Semester oder Status abhängt und bezog sich auf den folgenden Absatz:

 

Zitat

was passiert wenn ich doch nach 6 Semstern fertig werde und noch keine Beantragung für die Weiterführung als "normales" Studium beantragt habe,kann ich dann trotzdem meine Bachelor Thesis schreiben und auch den Abschluss erhalten?

 

oder geht das als TZ Student erst ab einem bestimmten Semester,oder nach der Umschreibung in ein "normales" Studium?

 

Da sich die Probestudenten nicht von anderen Studenten unterscheiden (bis auf die 80 ECTS in 8 Semestern) müsstest du in dem Fall also deinen Abschluss bekommen, da die Bachelorprüfung (!) nicht nur aus der Abschlussarbeit, sondern aus allen Modulen besteht. Somit hättest du auf jeden Fall die 80 ECTS und somit das Probestudium bestanden. Rein praktisch ändert sich mit dem Bestehen des Probestudiums nichts für dich - es ändert sich nicht mal die Martrikelnummer... ;)

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