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IUBH Anerkennung von Vorleistungen


Empfohlene Beiträge

vor 8 Stunden, SirAdrianFish schrieb:

 

Das habe ich soweit auch verstanden. Meine Situation sieht aber, anknüpfend an dein Beispiel, so aus, dass mir Teil 1 zu 3/5 anerkannt wurde - also 3 von 5 ECTS. Wie erlange ich dann im Rahmen des Studiums die noch fehlenden 2 von 5 ECTS nach?

 

Indem du wie von mir geschrieben nur die Klausur zu Teil2 schreiben musst. Die erreichte Note zählt dann für das gesamte Modul.

 

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vor 12 Stunden, SirAdrianFish schrieb:

Handelsrecht I (Einführung), [BHRE01]

B.A. Betriebswirtschaftslehre = 3 ECTS

B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

 

Handelsrecht II (Vertiefung), [BHRE02]

B.A. Betriebswirtschaftslehre = 2 ECTS

B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

 

Wo hast Du das denn her? Wenn das irgendwo so steht, wäre das ein Fehler und ich habe die Angaben so nirgends finden können. Schau Dir idealerweise das Modulhandbuch an.

 

Handelsrecht hat 5 ECTS, davon Einführung mit 3 ECTS und Vertiefung mit 2 ECTS - egal ob in BWL oder Immobilienmanagement. Das gleiche trifft auch für BuB zu. Wenn Du 3 ECTS anerkannt bekommst, musst Du nur die Vertiefung schreiben (das Vorwissen aus der Einführung hast Du ja schon), was einer 45-Minuten-Klausur entspricht.

 

Zu dem vorherigen Teil der Diskussion: Jeder Anbieter erkennt logischerweise unterschiedlich Vorleistungen an, wie eben jeder Anbieter auch unterschiedliche Curricula hat. Sicher kann man jeder dann für sich vergleichen und den Anbieter wählen, bei dem der Mix aus Anerkennungen, übrigem Curricula und sicherlich auch anderen Themen, wie finanziellen Aufwand, am besten passt ...

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vor 11 Stunden, Luulaa schrieb:

Wie kommst du da drauf? Im Modulhandbuch steht etwas ganz anderes.

 

IUBH.pdf

 

(Angehängte Datei lässt sich leider nicht direkt in das Dokument einfügen)

 

@mamawuschel

Danke für deine Ausführungen.

Bearbeitet von SirAdrianFish
Textergänzung!
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vor 35 Minuten, Luulaa schrieb:

Das ist ein Fehler in dem Dokument. Gültigkeit hat das Modulhandbuch.

 

Das vermute ich auch, macht die Sache aber nicht besser, da dieses Formular bzw. der damit verbundene Antrag, im Hause der IUBH, von zwei Instanzen geprüft wird - Abteilung Anerkennung und dem Prüfungsausschuss. Wenn das Forumar, welches u.a. als Prüfungsgrundlage gilt schon fehlerbehaftet ist, wie zuverlässig ist dann die eigentliche Prüfung? Zumal vier weitere Studiengänge hiervon betroffen sind.

 

 

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Studier doch einfach nicht bei der IUBH. Du hast doch Alternativen.

 

Bei mir lief alles völlig reibungslos und fehlerfrei. Daher studiere ich dort. Wäre es anders gelaufen evtl nicht. Plus dass mein Studium an der IUBH für mich derzeit alternativlos ist.

Bearbeitet von Luulaa
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Ich hatte jetzt nicht explizit wg. der Tippfehler angefragt, wollte aber dennoch eine verbindliche Auskunft zu dem für mich etwas unklaren Sachverhalt haben, welcher sich aus der Prüfung der Anerkennung von Vorleistungen ergab. Die Antwort auf meine Anfrage vom 02.05.2017 kam heute Vormittag.

 

Bei den beiden im Thread genannten Kursen (Handelsrecht & Buchführung und Bilanzierung ), die beide aus zwei Modulen (Einführung & Vertiefung ) bestehen, werden jeweils die beiden ersten Module voll anerkannt. Zu der Diskrepanz bei den aufgeführten ECTS, hat sich die IUBH nicht weiter geäußert.

 

Zur Anerkennung des Moduls Personal Skills habe ich eine Aufzählung von Unterlagen erhalten, die ich zwecks Prüfung der  Anerkennung einreichen kann/soll.

 

Bzgl. der Anerkennung von Fremdsprachen gibt es bei IUBH in der Tat eine interne Regelungen, das Zertifikat, Zeugnisse und Nachweise des Sprachlevels nach europäischen Referenzrahmen (z.B. A1 – C1) nicht älter als zwei Jahre sein dürfen, um anerkannt zu werden.

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  • 2 Jahre später...

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