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Schüler Bafög und Kindergeld


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Zum Schüler-Bafög hat zum Beispiel die SGD hier Infos zusammengestellt:

http://www.sgd.de/studienfoerderung-und-finanztipps/schueler-bafoeg.php

 

Dort findest du auch Infos zu den Rahmenbedingungen wie den Voraussetzungen, der Höhe der Unterstützung und für welchen Zeitraum diese gezahlt wird.

 

Was das Ansehen angeht: Du bereitest dich mit dem Fernlehrgang auf die staatliche Nichtschüler-Prüfung vor. Daher ist das Ansehen des Abschlusses das gleiche, wie bei anderen Teilnehmern dieser Prüfung, die sich zum Beispiel an der Abendschule darauf vorbereitet haben.

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Auch wäre es glaube ich hilfreich, wenn du nicht für jede Frage einen einzelnen Beitrag aufmachst, z.B. geht dieser ja in die Richtung des letzten unter der Globalüberschrift "Finanzierung Fernabitur".

 

Es kommt immer darauf an. Allerdings hat jeder gute Anbieter dazu auch die validesten Informationen. Ich kenne das Lernzentrum z.B. nicht. Aber ich kenne z.B. kaum eine (Fern)hochschule, die nicht über die Finanzierungswege informiert. Elternabhängiges Schülerbafög kann da genau so eine möglichkeit sein, wie ALGII, ALG I wirst du nur dann bekommen, wenn du entsprechend gearbeitet hast und das kann ich gerade angesichts deines Alters nicht final sagen. Was ist denn mit Abendschule/Abendgymnasium ist so etwas raus, das ist ja oft sogar noch günstiger. Auch kann man mit dem für dich Zuständigen Leistungsträger sprechen, wenn du aktuell Sozialleistungen erhältst.

 

Pauschal ist das sehr schwer zu sagen, da spielen sehr viele Faktoren rein. Ich lade dich ein auch einmal die Suchfunktion (Lupe) zu nutzen, da gibt es mit sicherheit einiges in Fernabi Forum, da deine Fragen ganz normal und berechtig sind.

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  • 1 Monat später...

Kindergeld bekommst du bzw. deine Eltern ohnehin bis 21, solange du keiner Erwerbstätigkeit nachgehst (außer Minijob, das ist erlaubt). Zwischen 21 und 25, wenn du das Fernabi in "Vollzeit" machst. Das ILS z.B. hat mir eine Vollzeitbescheinigung ausgestellt, wenn ich mindestens 4 Einsendearbeiten pro Monat eingesendet habe. Sonst nicht.

Ich denke mal jede Fernschule handhabt es anders, aber ähnlich. Einfach mal nachfragen, wie die das handhaben, wenn du dich für eine Schule entschieden hast. Bei mir war es aber auch kein Ding, dass das ILS sich den "Anforderungen" der Familienkasse angepasst hat, was in einer ordentlichen Bescheinigung drinstehen muss.

 

Man sollte beim Kindergeld aber relativ sicher sein, das auch durchzuziehen. Denn wenn man abbricht, wird sehr vielen unterstellt, dass sie von vornherein nur in den Lehrgang eingeschrieben waren, um Gelder zu erhalten, aber nie das ernsthafte Ziel Abitur hatten. Für solche Fälle sollte man auch immer alle Einsendearbeiten aufheben, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass man ernsthaft dran war.

 

Bafög gibt es für Fernabitur nur für Vollzeit-lerner und in den letzten 12 Monaten (des Lehrgangs! Also zwischen Lehrgangsende und Externenprüfungen bekommt man dann auch schon nix mehr. Kommt aber auch mal vor, dass es anders läuft, weil ein Sachbearbeiter selbst nicht so genau weiß, wie der Sonderfall "Fernabitur" zu handhaben ist :D ).

 

Meine Erfahrung ist generell, dass beim Bafög sowohl die Baög-Sachbearbeiter als auch die Fernschulen sehr unsicher sind, da es einfach nach wie vor nicht soo oft vorkommt (mehr als ein paar hundert Absolventen pro Jahr gibts nicht, was relativ wenig ist im Vergleich zu "normalen" Schülern und Studenten. Damit kennen die sich natürlich bestens aus, da Routine).

Ich musste da überall mehrfach hin- und herschreiben und mit Gesetzestexten darlegen, zu welcher Gruppe Empfangsberechtigter ich gehöre, da ich sonst immer falsch eingestuft oder abgelehnt wurde (trotz vollständiger Angaben...). Am Ende hat aber doch alles geklappt.

Das ILS hatte seine Website nach meinen Hinweisen, wie es richtig läuft, auch verbessert :D Da hatte ich echt wochenlang mit zu tun, weil überall was anderes stand und scheinbar auch (damals, vor 3 Jahren) die Fernschulen nicht genau wussten, was gilt.

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Die Website vom Lernzentrum Killesberg ist auch nicht ganz richtig:

Zitat

 Wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen und noch unter 30 sind, können Sie ein Schüler-BAföG beantragen.

 

Das ist falsch, auch wenn es auf vielen Ratgeber-Seiten so steht. Mich hatte das auch lange verwirrt. Das liegt wahrscheinlich daran, dass man Schüler-Bafög mit dem Bafög für normale Schüler gleichsetzt. Da gibts aber einen Unterschied.

Fernabiturienten sind den Abendgymnasiasten gleichgestellt. Und die werden grundsätzlich elternunabhängig gefördert. D.h. auch wenn die Eltern "zu viel" verdienen und man noch bei den Eltern wohnt. Beides traf bei mir zu.
Ich wurde auch aufgefordert, das Einkommen meiner Eltern und eine eigene Wohnung nachzuweisen. Nach Nennung der Rechtsstellen war das aber vom Tisch und ich bekam Bafög. Für bei den Eltern lebende Abendgymnasiasten (und wegen der Gleichstellung Fernabiturienten) gibt es einen festen Satz Wohnzuschuss (natürlich geringer, als mit eigener Wohnung)

 

Man fällt genau genommen nicht unter "Bedarf für Schüler" sondern "für Studierende".

§ 3 Fernunterricht: https://www.bafög.de/de/-3-fernunterricht-217.php

"Auszubildende, die an Lehrgängen teilnehmen, die

  1. auf die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife vorbereiten, werden nach Vollendung des 21. Lebensjahres den Schülern von Abendgymnasien

gleichgestellt."

 

Bedarfsätze für Abendgymnasiasten:

https://www.bafög.de/de/-13-bedarf-fuer-studierende-230.php

 

 

Und hierher rührt wahrscheinlich der Fehler mit "bei den Eltern wohnen":

https://www.bafög.de/de/-2-ausbildungsstaetten--216.php

Darin heißt es:

" Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt "

- Unter Absatz 1 Nr. 1 fällt man als Fernabiturient/Abendgymasiast aber nicht, sondern unter Absatz 1 Nr 4. Da gilt diese Einschränkung dementsprechend nicht.

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