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"Unterstützung" bei Studienarbeiten


KanzlerCoaching

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vor 6 Stunden, Markus Jung schrieb:

Wer zum Beispiel sprachliche Probleme hat könnte ja versuchen zu beantragen, die Arbeit in seiner Sprache oder einer auf Englisch zu verfassen etc.

 

Und das in unserem doch recht konservativem Bildungssystem:wink:? Das dürfte wohl eher einem Lotteriespiel gleichen.

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Es ist in Deutschland nicht verboten oder gar strafbar für andere Texte zu schreiben, die dann sich eine Wissenschaftliche Arbeit nennen. Es geht hier um Ethik und Moral des Studenten. Und ob Studenten mit solchen Angeboten später im Berufsleben evtl. sich selbst schaden.

 

Wie ist denn mit Ghostwriting für Ansprachen von Politikern? Ok für euch?  Oder ist auch Ethik und Moral betroffen?  Gleiche Sachlage oder ist es anders, weil es um 2 unterschiedliche Berufsgruppen geht? 

 

 

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Das stimmt nicht, Alex. Eine von jemand anderem geschriebene Prüfungsarbeit als seine eigene auszugeben und sich mit ihr eine Note zu erschleichen, ist Betrug und führt normalerweise zur Exmatrikulation - jedenfalls meines Wissens.

 

Ein Ghostwriter für eine Rede - das ist eine ganz andere Qualität. Damit wird keine Prüfungssituation verfälscht.

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Genau dazu gibt es auch auf der Seite Studienscheiss einen Beitrag wann legal und wann nicht. Es geht dabei um Themen wie die Eidesstattliche Erklärung, Urheberrecht und Prüfungsordnung und somit über den Moralaspekt hinus. Ich glaube aber auch dass das Fass vollständig niemand anfassen möchte, den es könnte zum Fass ohne Boden werden.

 

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Frau Kanzler & Polli: "....Es ist in Deutschland nicht verboten oder gar strafbar für andere Texte zu schreiben, die dann sich eine Wissenschaftliche Arbeit nennen...."

 

für andere Texte zu schreiben! 

 

Das ist OK. Wenn der Student diese als eigene Ausgibt, dann gibt es auf die Ohren. Das ist klar.

Der TEXTER, also Ghostwriter ist fein raus. Nix Straftat. Darum ging es mir.

 Und das habe ich im obigen Text so geschrieben. Ihr beide habt es aber anders interpretiert. 

 

Und strafbar ist es nur für den Studenten, wenn die Eidesstattliche Erklärung des Studenten vorliegt.

Hat nicht jede Hochschule diesen gleichen Wortlaut so stehen. 

Ansonsten nur eine Täuschung...

 

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Und lustig ist eure Meinung:

 

Ghostwriting für Studis = pöse. :93_punch:

Ghostwriting für Politiker = gut (weil anders)  :29_smirk:

Gerade diese Politiker"verkaufen" den Text als wäre es ihr denken, handeln und fühlen. Halte ich für moralisch sehr bedenklich. Rechtlich ist das sauber. Keine frage.

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vor 13 Stunden, SirAdrianFish schrieb:

 

Und das in unserem doch recht konservativem Bildungssystem:wink:? Das dürfte wohl eher einem Lotteriespiel gleichen.

Das dürfte aufs Studienfach ankommen. Wenn's Germanistik ist, wohl eher nicht. Meine Partnerin ist Biologin. Da ist es nicht unüblich, dass ausländische Studierende ihre Masterarbeit auf Englisch einreichen, weil sie nicht gut Deutsch können. Promotionen in der Biologie werden oft auf Englisch verfasst.

 

vor 4 Stunden, der_alex schrieb:

Ghostwriting für Studis = pöse. :93_punch:

Ghostwriting für Politiker = gut (weil anders)  :29_smirk:

Geäußert hatten sich lediglich KanzlerCoaching und polli_on_the_go. Keine von beiden hat geschrieben, Ghostwriting für Politiker sei gut.

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Eines möchte ich noch hinzufügen, was man leicht vergisst. Wenn man so einen Service in Anspruch nimmt, macht man sich leicht erpressbar. Ob das so ist oder nicht, aber die Wahrscheinlichkeit existiert. 

 

Natürlich ist eine Arbeit schreiben unangenehm und man macht viele Fehler. Wenn ich mir meine Bachelorarbeit anschaue, dann denkt man zurück mit "oh mein Gott, was habe ich da für einen Müll geschrieben". Aber das ist ja der Sinn der Sache, mit den Arbeiten besser und besser zu werden. Ich wette, wenn ich später auf meine erste Publikation zurückschaue, werde ich mir auch denken "oh mein Gott, ...". Das gehört aber zum Lernprozess dazu.

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vor 10 Stunden, der_alex schrieb:

Und lustig ist eure Meinung:

 

Bitte nicht verallgemeinern ich habe von Politikern nicht gesprochen. Ich finde beides nicht gut. Und bei dem Rest muss man schauen. Klar kann man für andere Texte schreiben die Frage ist inwiefern es auch Beihilfe zum Betrug ist, wenn es im Akademischen Umfeld ist.

Zwar sind Ghostwriter vermutlich gut abgesichert aber

Zitat

Eine Strafbarkeit des Autors wäre somit nur dann gegeben, wenn dieser vorsätzlich handelte, d.h., er Wissen und Wollen hatte, dass der Auftraggeber die Arbeit unter eigenen Namen bei der Hochschule einreicht. In dem Fall wäre eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Falsch Versicherung an Eides Statt §§ 156, 27 StGB möglich.

 

Der Unterschied ist dort dass die Arbeit zur Titelerreichung genutzt wird, während Reden etc. nicht zur Erlangung eines Akademischen Grades erworben werden. Es ist so als würde ich Apfel mit Birne vergleichen. Man kann nicht akademisches und akademisches Ghostwriting nicht gegenüberstellen, da die Rechtslage anders ist. 

 

Natürlich gibt es Grauzonen etc. ABER akademisch macht der Student sich in der Regel strafbar.

 

Auch sollte man Bedenken das Urheberrecht hat man auch durch Auftrag nicht

 

Zitat

Während der Auftraggeber eines Werkes die Nutzungsrechte erwirbt (§ 11, 29 II, 31 UrhG), behält der Autor die Urheberpersönlichkeitsrechte (§ 13 UrhG) inne. Mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht werden die Rechte bezeichnet, die dem Autor aufgrund seiner Beziehung zu seinem Werk zukommen und die nach deutschem Recht auch nicht abgegolten werden können.

 

Naja es ist weiter schwierig, weil es einfach keine Gesetzesnorm gibt, die es wirklich verbietet. Und dennoch hoffe ich, dass doch mehr und mehr damit auf die Nase fallen (auch wenn es eine Wunschhoffnung ist)

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