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Exmatrikulation


michse

Empfohlene Beiträge

Welche Gründe gibt es bei der PFFH für eine Exmatrikulation. Welche Folgen hat das Nichtbestehen einer Klausur. Wird ein Präsenzstudium anerkannt. Gibt es eine Imatrikulationssperre falls zuvor ein Präsenzstudium abgebrochen wurde.

Vilen Dank für eure Antworten.

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Wie oft kann/darf/muß denn wiederholt werden?

Auszug aus der Prüfungsordnung im Studiengang Informatik:

- Alle prüfungsrelevanten Studien- oder Prüfungsleistungen, die Diplomarbeit und das Kolloquium müssen mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet werden.

...

- Nicht bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können - mit Ausnahme der Diplomarbeit und des Kolloquiums - beliebig oft wiederholt werden. Die Diplomarbeit kann einmal, das Kolloquium zweimal wiederholt werden.

- Die Wiederholung bestandener Studien- und Prüfungsleistungen ist nicht zulässig.

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@ Alex

das ist leider so nicht ganz richtig. Deine Infos beziehen sich noch auf die alte Prüfungsordnung. (PO-1)

Bei der neuen Prüfungsordnung (PO-2), welche seit dem 01.01.2003 in Kraft getreten ist, können Studienleistungen 3-mal wiederholt und danach auf Antrag wiederholt werden.

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

Schöne Grüße

doni

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das ist leider so nicht ganz richtig. Deine Infos beziehen sich noch auf die alte Prüfungsordnung. (PO-1)

Hallo doni !

Kann sein... habe wahrscheinlich die alte Prüfungsordnung erwischt :cry: !

Gruß

Alex

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Bei der neuen Prüfungsordnung (PO-2), welche seit dem 01.01.2003 in Kraft getreten ist, können Studienleistungen 3-mal wiederholt und danach auf Antrag wiederholt werden.

Was in der Praxis aber nicht so sehr von der alten Regellung abweichen dürfte, außer dass nach dem dritten Mal ein Antrag nötig ist.

Wobei ich denke, dass drei Anläufe auch ausreichen sollten.

Viele Grüße

Markus

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  • 4 Wochen später...

Hi Silki,

ganz ruhig bleiben, ist alles ganz einfach ;-)

Exmatrikulation:

Wenn Du anfängst zu studieren, musst Du Dich einschreiben. Damit erhälst Du dann Deine Martikelnummer und bist ein "ordentlicher" Student.

Wenn Du aus dem Studentenstatus ausscheidest (freiwillig oder gezwungen) heißt der Vorgang halt Exmatrikulation.

Kolloquium:

Das Kolloquim ist die Präsentation (oder auch Verteidigung) Deiner Diplomarbeit. Du musst einen kurzen Vortrag halten und quasi eine mündliche Prüfung dazu über Dich ergehen lassen.

Viele Grüsse

Marco

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