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Probestudium und Studiengebühren


knippson

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Hallo zusammen.

Hier die Geschichte:

Aus persönlichen Gründen muß ich mein am 04.05.2006 begonnenes Fernstudium leider schon wieder beenden. Die Kündigung ist erstmals mit Ablauf von 6 Monaten, also zum 04.11.2006, möglich.

Seinerzeit hat mir die HAF ein kostenfreies Probestudium von 6 Wochen eingeräumt. Mit der Kündigungsabrechnung werden mir nun aber die Gebühren für volle 6 Monate angerechnet. Auf meine Nachfrage bei der HAF konnte ich leider nur ein allseits beliebtes "Das ist halt so" in Erfahrung bringen, ergänzt um den Hinweis, dass es sich bei dem Probestudium um eine Art Schnupperzeit handelt, die, wird das Studium darüberhinaus regulär fortgesetzt, hinfällig wird.

Hier nun meine Frage:

Kann mir jemand sagen, ob das insoweit Rechtens ist und welche Grundlage da greift (auch und insbesondere aufgrund der unklaren oder vorenthaltenen Formulierung im Studienantrag bzw. Werbematerial)!?

Besten Dank schon mal im Voraus!

der Knippson

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Abgesehen davon, dass wir eine Rechtsberatung weder leisten könnnen noch dürfen, müßtest Du uns schon den Vertrag zeigen, damit wir was sagen könnnen. Ich habe allerdings diese "Probezeit" bei allen Anbietern bisher immer so aufgefasst, dass man in der Zeit ohne Kosten kündigen kann, aber sie durchaus bezahlen muss, wenn man nicht kündigt.

Stefan

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Hallo knippson,

ich sehe es genauso wie Stefan. Man braucht nur dann nichts zu bezahlen, wenn man innerhalb der 6 Wochen aufhört.

Ich denke, dass es nicht einfach sein wird das Geld wieder zu bekommen.

Am besten du erkundigst dich bei der Verbraucherzentrale, die kennen sich mit Sicherheit mit diesem Thema aus.

Liebe Grüße

Natalie

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Ich habe allerdings diese "Probezeit" bei allen Anbietern bisher immer so aufgefasst, dass man in der Zeit ohne Kosten kündigen kann, aber sie durchaus bezahlen muss, wenn man nicht kündigt.

So ist es. Ich habe auch den Probemonat bei der PFFH bezahlt.

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Hallo Knippson,

Probezeit heisst, dass Du innerhlab dieser Zeit ohne Kosten für Dich aus dem Vertrag aussteigen kannst. Ist diese Zeit überschritten, dann gelten die Kündigungsfristen laut Deinem Vertrag. Normalerweise zum ersten Mal nach 6 Monaten kündbar, danach alle 3 Monate.

Du hast die Möglichkeit innerhalb eines Jahres zu den alten Konditionen wieder einzusteigen.

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Hallo Knippson,

ich wundere mich ein bisschen über die sechs Wochen Probezeit. Ich kenne nur das 14-tägige Probestudium bei der HAF.

Ansonsten kann ich mich Zippys Posting nur anschließen - das sind die Vertragsbedingungen, die ich auch kenne.

Viele Grüße

Steffi

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Hallo Knippson,

ich wundere mich ein bisschen über die sechs Wochen Probezeit. Ich kenne nur das 14-tägige Probestudium bei der HAF.

Ansonsten kann ich mich Zippys Posting nur anschließen - das sind die Vertragsbedingungen, die ich auch kenne.

Viele Grüße

Steffi

Hallo Steffi,

das ist alles eine Frage der eigenen Verhandlungsstrategien. :D :D

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  • 9 Monate später...

Du schreibst, dass es möglich sei auf den 4.11. (6 Mt. Kündigungsfrist) zu kündigen. Du sagst aber nicht ob Du bereits in der Probezeit darauf hingewisen hast, das Du das Studium nicht fortsetzen willst. Denn genau darauf kommt es an. Die Sachlage ist eigentlich klar. Hast Du während des Probestudiums nicht mittgeteilt das Du das Studium nicht vorsetzen (z.B. Rücksendung der Unterlagen) willst, gilt das Studienangebot als angenommen.

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