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Was bedeutet "Ingenieur BVT"?


Ing_bavaria

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Not only the Diplom-Ingenieur (as an academic degree) is protected by the German law. It is also forbidden to use the job title "Ingenieur" without fulfulling the strict requirements of the Ingenieurgesetz.

By the way, BVT is only a professional association and no University. So, BVT is not allowed to provide a Bachelor of Engineering degree in Germany.

Kind regards,

flox

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flox

I'm member of IET UK it is also professional association - it registers CEng, IEng and EngTech.

I also graduated from recognized College / University with BEng.

A registration with EC UK. This is recognized as Qualification. It means more then just a degree.

BVT never stated that they provide a degree or that they are university.

They provide recognized professional registration just like IEng MIET in UK.

State-certified Tec BVT Germany = Incorporated Engineer Member IET UK

BVT recognized in many states of EU as its International.

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Das ist wohl überall auf der Welt so, aber nicht in Deutschland, da kann Ingenieur eigentlich nur ein Absolvent eines Ingenieursstudiums sein, das mit der Diplomverleihung bestätigt wird. Genau genommen ist auch ein B.Eng oder ein M.Eng kein Ingenieur, sondern ein Master of Engineering. Hier wiederum darf man den Inhalt des Studiums nicht mit dem Titel verwechseln, denn ein B.Eng ist ein Bachelor, der einen Abschluß der Ingenieurswissenschaften erworben hat. Es wird aber auf keiner Urkunde Ingenieur stehen.

Nur weil ich das gerade sehe: Das stimmt nicht. Die Ingenieurgesetze der Länder sagen immer, dass die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (nicht zu verwechseln mit dem akademischen Grad des Diplom-Ingenieurs) von jedem geführt werden darf, der ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen hat. Das kann auch ein Bachelor oder Master oder ein Diplom-Chemiker sein. Einer Urkunde, auf der Ingenieur steht, bedarf es dazu nicht, das Gesetz enthält eine allgemeinermächtigung, wer die Voraussetzung erfüllt (was er natürlich im Zweifelsfalle belegen muss), darf sich Ingenieur nennen. Der Diplom-Ingenieur ist keinesfalls der einzige Ingenieur, auch wenn es viele Leute nicht wahrhaben wollen.

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Nur weil ich das gerade sehe: Das stimmt nicht. Die Ingenieurgesetze der Länder sagen immer, dass die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (nicht zu verwechseln mit dem akademischen Grad des Diplom-Ingenieurs) von jedem geführt werden darf, der ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen hat. Das kann auch ein Bachelor oder Master oder ein Diplom-Chemiker sein. Einer Urkunde, auf der Ingenieur steht, bedarf es dazu nicht, das Gesetz enthält eine allgemeinermächtigung, wer die Voraussetzung erfüllt (was er natürlich im Zweifelsfalle belegen muss), darf sich Ingenieur nennen. Der Diplom-Ingenieur ist keinesfalls der einzige Ingenieur, auch wenn es viele Leute nicht wahrhaben wollen.

Das Ingenieurgesetz (IngG) ist der zentrale Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ in Bayern. Es regelt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die genannte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

Laut dem Ingenieurgesetz darf sich Ingenieur oder Ingenieurin nennen, wer ein mindestens dreijähriges Studium an einer technischen oder naturwissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder rechtlich gleichgestellten privaten Ingenieurschule mit Erfolg abgeschlossen hat. Auch der Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur”.

Frauen, denen das Führen der männlichen Berufsbezeichnung erlaubt worden ist, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung auch in der weiblichen Form zu führen.

Auf Grundlage der konkurrierenden Gesetzgebung haben die deutschen Bundesländer jeweils ein eigenes Ingenieurgesetz erlassen.

Das IngG enthält unter anderem Regelungen

zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur”

Genehmigungsverfahren zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur” bei erteilten Abschlusszeugnissen ausländischer Hochschulen

zum Umgang mit akademischen Graden, die nicht die Bezeichnung Diplom tragen.

über das zu erteilende Bußgeld gegen Personen, die sich widerrechtlich als ‚Ingenieur‘ bezeichnen.

Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und wird seither nur an Absolventen entsprechender Bildungseinrichtungen verliehen. Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.

Absolventen früherer Ingenieurschulen dürfen nach landesrechtlicher Regelung die vormals verliehene staatliche Bezeichnung „Ingenieur“ oder Ingenieur (grad.)“ (graduierter Ingenieur) führen und im Rahmen der Nachdiplomierung beim für die zu Grunde liegende Ausbildung zuständigen Kultusminister unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Bezeichnung „Dipl.-Ing. (FH)“ führen. Der akademische Grad „Dipl.-Ing. (FH)" wird seit 1987 von den Fachhochschulen verliehen, zuvor „Dipl.-Ing.“. Die an Berufsakademien erworbene staatliche Abschlussbezeichnung erhält den Klammerzusatz (BA): „Diplom-Ingenieur (BA)“.

Das Studium an Technischen Universitäten (früher Technische Hochschulen) wird traditionell immer mit dem akademischen Grad „Dipl.-Ing.“ - in neuerer Zeit freiwillig mit dem Klammerzusatz (TU), (TH) - oder als „Dipl.-Ing. Univ.“ (verliehen u. a. durch die Technische Universität München) geschrieben zur Unterscheidung vom Dipl.-Ing. (FH).

Nach einer Promotion in den Ingenieurwissenschaften an einer Technischen Universität wird der akademische Grad eines „Doktors der Ingenieurwissenschaften” („Doktor-Ingenieur“, „Dr.-Ing.“) verliehen, möglich sind aber auch der „Dr. techn.“ bzw. der „Dr. mont.“ für technische bzw. Montanwissenschaften.

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Der oben von MikeBVT eingestellte Text stammt von http://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieurgesetz_%28Bayern%29. Leider ist der Artikel etwas schludrig, denn man muss natürlich nicht an einer "technischen oder naturwissenschaftlichen Hochschule" studiert haben (so etwas gibt es eigentlich nicht, und wer Germanistik an der TU studiert ist trotzdem kein Ingenieur), sondern ein Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen haben, was etwas anderes ist.

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  • 2 Jahre später...
In Deutschland heißt der Titel "Staatlich geprüfter Techniker" und darf auch nur als solches geführt werden. Weiterhin ist in Deutschland der Techniker ein Fachschulabschluss. In anderen Ländern werden Techniker auch an Hochschulen ausgebildet und bekommen ihren Abschluss nach 4 Semestern - meist mit dem Titel Techniker.

Übersetzt wird dieser Titel oftmals als "State certified Engineer" geführt - dagegen ist auch nichts einzuwenden. Genau das ist auch das Zertifikat was von der BVT ausgestellt wird. Weiterhin wird dort bescheinigt, dass der Titelträger ingenieurmäßige Tätigkeiten ausführen kann. Rechtlich stimmt bis hier hin alles. Dies berechtigt aber nicht, das Wort Engineer einfach als Ingenieur zu übersetzen und zu führen, da in Deutschland die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker" ist und der Begriff Ingenieur geschützt ist. Irreführende Titelbezeichnungen sind strafbar. Ich denke, das ist hier bereits erwähnt worden.

Es ist zwar schön, dass der Techniker nun in der gleichen Qualifikationsstufe ist wie der Bachelor. Allerdings heißt das noch lange nicht, dass beide Abschlüsse gleichwertig sind. Damit meine ich nicht, dass der Techniker kein hochwertiger Abschluss ist. Der Beruf hat sicherlich seine Qualitäten und wird auch vielfach in der Industrie für bestimmte Stellen bevorzugt eingestellt.

Beispiel: In vielen Konstruktionsabteilungen werden Ingenieure von Technikern ideal ergänzt. Ich habe aber noch keine Konstruktionsabteilung gesehen, die nur mit Technikern besetzt wird. Dazu fehlen einfach auch gewisse theoretischen Detailkenntnisse, die in einem Technikerstudium nicht vermittelt werden.

Zusammenfassend noch mal: Der Techniker ist ein guter und hochwertiger Abschluss, der Respekt verdient. Allerdings ist der Techniker kein Ingenieur, sondern ein Beruf dessen Aussüber auch ingenieurmäßige Tätigkeiten ausführen kann. Punkt. Basta.

Zitat:" Allerdings heißt das noch lange nicht, dass beide Abschlüsse gleichwertig sind"

Antwort: Doch genau das heißt es. Beide Abschlüsse sind gleichwertig, aber dazu ist zu sagen, beide Abschlüsse sind nicht "gleichartig".

Zitat:"Der Beruf hat sicherlich seine Qualitäten"

Antwort: Die berufliche Praxiserfahrung und das praxisbezogene Wissen

Zitat:"In vielen Konstruktionsabteilungen werden Ingenieure von Technikern ideal ergänzt"

Antwort: Richtig. Der Ingenieur durch sein größeres theoretisches Wissen. Der Techniker durch seine größere berufliche Erfahrung und des größeren praxisorientierte Wissen.

Zitat:"Dazu fehlen einfach auch gewisse theoretischen Detailkenntnisse, die in einem Technikerstudium nicht vermittelt werden."

Antwort: Dazu fehlen dem Ingenieur gewisse praxisbezogene Detailkenntnisse und berufliche Praxiserfahrung, die in einem "Studium" nicht vermittel werden.

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"Staatlich geprüfter Techniker" = Incorporated Engineer In Großbritannien.

Bachelor ist 8 Semester = Ingenieur Technologyst = 6 DQF, EQF

Techniker beträgt 4 Semester = 4 DQF, EQF

1 Techniker

2. Ingenieur Technologyst oder Technologyst = "Staatlich geprüfter Techniker" (3 Jahre Lehrzeit + 4 Semester Fachhochschule)

3. Ingenieur

Deutsch staatlich geprüften Techniker entspricht

Ingenieur Technologyst in anderen Ländern.

In Großbritannien seine Incorporated Engineer.

In Australien seine Wirtschaftsingenieur Technologyst

In Irland seine Chartered Mitarbeiter Ingenieur

Ich wünsche ihnen einen wunderbaren Tag

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Ich denke, was die DQR-Einstufung besagt, ist das eine. Was die Wirtschaft fordert oder wie sie einstellt, das andere.

Fakten sind:

- Ingenieursgesetzt, was regelt, wer den Titel Ingenieur tragen darf

- DQR-Einstufung, die eine Gleichartigkeit feststellen will.

Beides widerspricht sich und lässt sich also so nicht lösen.

Wenn man sich nun Stellenanzeigen anschaut, die mit Ingenieuren besetzt werden soll, sieht man sehr schnell, welche Einstufung dort gefordert ist. Man erkennt, dass die DQR keine große Handhabe in Deutschland hat.

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Zitat: 2. Ingenieur Technologyst oder Technologyst = "Staatlich geprüfter Techniker" (3 Jahre Lehrzeit + 4 Semester Fachhochschule)

Antwort: Das ist nicht ganz Richtig: 3 Jahre Lehrzeit + min. 1 Jahr Berufpraxis + 4 Semester an Fachschule.

Bachelor = 8 Semester => "4 Jahre" <=

Techniker = min. 3 Jahre Ausbildung + min. 1 Jahr Berufspraxis + 4 Semester an Fachschule => "6 Jahre" <=

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Bachelor 4 Jahre / Techniker 6 Jahre ist etwas Augenwischerei in deinem Vergleich. Zum Bachelor brauche ich ein ABI oder was gleichgestelltes, zum Techniker reicht die Hauptschule, dann passen deine 4 / 6 Jahre nicht mehr.

z. B. Bachelor mit ABI = 4 Jahre + 3/4 Jahre mehr für ABI = 7/8 Jahre usw.

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