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BSc Informatik "berechtigt nicht zur Promotion"


TomSon

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Hallo,

ein Bekannter interessiert sich für den Bachelorstudiengang der Fernuni. Nun ist uns beim Besuch der Seiten aufgefallen, dass die Fernuni bereits ganz oben darauf hinweist, dass

es sich um ein verkürztes, stark praxisorientiertes universitäres Studium, welches jedoch nicht zur Promotion berechtigt.

Im Prinzip ist mein Bekannter jetzt nicht darauf aus, später zu promovieren. Uns ist aber beim Vergleich mit anderen Studiengängen aufgefallen, dass dieser Verweis dort sonst nur bei Mathe zu finden ist, und bei den anderen Studiengängen nicht.

Weiß jemand Bescheid, warum Informatik und Mathe von der Promotion ausgenommen sind? Normalerweise würde man doch sowieso erwarten: Bachelor - > Master - > Doktor. Oder ist tatsächlich auch der direkte Weg von Bachelor zu Doktor möglich? Weiß jemand auch, welche genauen Konsequenzen es hat, nicht promotionsberechtigt zu sein?

Gruß,

Sonja

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Ist es möglich, dass es daran liegt, dass es ein bachelor ist und man nur mit einem master provieren kann, da der bachelor quasi nur für einen ersten berufseinstieg gedacht ist?

ist aber nur eine vermutung, im zweifel würde ich beim anbieter einfach auch mal nachfragen.

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Diese Aussage ist so wenig sinnvoll. Grundsätzlich berechtigt ein Bachelor erstmal nicht zur Promotion. Man muss einen Master machen; wenn man den Master hat, kann man auch mit diesem Bachelor promovieren.

Nun hat die KMK neulich etwas von "Promotionszugang für besonders gute Bachelor-Absolventen" beschlossen, wenn das kommt, ist dieser Bachelor so gut wie jeder andere.

Ergänzend kann ich mitteilen, dass ich Absolvent dieses Studienganges bin und mir aktuell ein Promotionsangebot vorliegt.

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Im Allgemeinen gibt es folgende Varianten zur Promotion:

a) Grundsätzlich ist es erstmal so vorgesehen, dass man nur mit einem Diplom oder Master promovieren kann, und dies auch nur mit einem bestimmten NC, der einzuhalten ist, um überhaupt echte Chancen auf eine Promotion zu haben. Dies ist auch international der Regelfall.

B) Bei den meisten Studienfächern ist es fachfremden Master-Absolventen möglich, in dem Studienfach des absolvierten Bachelors zu promovieren.

Beispiel: Bachelor in Soziologie, MBA, dann Promotion in Soziologie oder in einem ähnlichen verwandten Fach. (Das wäre der Fall, den Stefan geschildert hat).

c1) Oft ist es sogar auch möglich, in dem Fach des nichtkonsekutiven Masterstudiums zu promovieren, wenn also das Bachelorstudium ein anderes Fach war, als das viel kürzere zwei- bis viersemestrige Aufbaustudium. Möglich ist dies meistens im Bereich der Wirtschaftswissenschaften.

Beispiel: Bachelor in Engineering, MBA, Promotion zum Dr. rer. oec.

c2) Unter bestimmten Umständen kann auch ein Masterstudium ohne Grundstudium absolviert werden.

Beispiel: Durch besondere Qualifikationen, die an Nichthochschulen erlangt wurden, aber nachträglich als gleichwertig eingestuft werden können. Dies ist oftmals eher im englischsprachigen Ausland möglich als in Deutschland. Oft wird dann zunächst ein Postgraduate Diploma absolviert, um dann sogar auch auf dem Fachgebiet ohne Bachelor den Master absolvieren zu können. Meistens erfolgt dies aber auch im Ausland eher fachfremd.

d) Unter besonderen Vorrausetzungen mit herausragenden Qualifikationen und/oder umfassender Berufserfahrung ist es unter Umständen auch Bachelorabsolventen möglich, in ihrem Fachgebiet zu promovieren, ohne ein Masterstudium absolviert zu haben. Hierbei muss man aber beachten, dass hierfür andere Leistungen nachzuweisen sind, die mindestens genauso hoch einzustufen sind, wie ein hervorragend absolviertes Masterstudium.

Welche Leistungen dies sein können, regeln die einzelnen Staaten und in Deutschland die Bundesländer.

Dies ist eine allgemeine Einschätzung der Sache, die in der Regel international Anwendung findet, also auch außerhalb Deutschlands. Ich beziehe mich nicht auf Regelungen der einzelnen Bundesländer. Hierzu erteilen die Wissenschaftsministerien gern Auskunft.

 

MfG Joe

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Diese Aussage ist so wenig sinnvoll. Grundsätzlich berechtigt ein Bachelor erstmal nicht zur Promotion. Man muss einen Master machen; wenn man den Master hat, kann man auch mit diesem Bachelor promovieren.

Ja, das dachte ich mir eben auch. Deshalb habe ich das eigentlich auch nicht ganz verstanden. Wenn ich einen Master mache, ist es doch egal, ob mein Bachelor zur Promotion berechtigt oder nicht. Daher auch meine Verwunderung... und eben auch, dass außer bei Mathe dieser Vermerk nirgendwo zu finden war.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass diese Anmerkung einfach vergessen wurde zu entfernen. Der Bachelor Informatik war ja einer der ersten (wenn ich mich recht entsinne), der bei der Fernuni eingeführt wurde. Vielleicht wollte man den Unterschied zum Diplomstudiengang herausstellen.

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@ TomSon

Wenn der Master angeschlossen wird, ist es eh egal. Formal wird dann die Promotionsberechtigung durch den Master erlangt. Das Promotionsstudium muss dann nicht zwingend einschlägig zum Master sein, sodass also durchaus im Fach des Bachelors promoviert werden kann, wenn sich dieses vom Master unterscheiden sollte.

MfG Joe

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Ich könnte mir auch vorstellen, dass diese Anmerkung einfach vergessen wurde zu entfernen. Der Bachelor Informatik war ja einer der ersten (wenn ich mich recht entsinne), der bei der Fernuni eingeführt wurde. Vielleicht wollte man den Unterschied zum Diplomstudiengang herausstellen.

Exakt das ist auch meine Vermutung. Als der Bachelor (wahrscheinlich sogar als einer der ersten in Deutschland) eingeführt wurde, dürfte die Frage öfter gekommen sein.

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