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Kindergeldzahlung bei Überziehung


Kulla48

Empfohlene Beiträge

Servus,

ich mache meinen Abiturkurs bei der ILS und bin nun im letzten Monat. Habe nun Post von der Kindergeldkasse erhalten, dass mir das Kindergeld, wenn ich danach nichts mehr mache (Ausbildung/Studium) gestrichen wird und ich mich doch bitte melden soll.

Ich habe aber nun nicht den Kurs in der geforderten Zeit geschafft. Ich hatte eine Überziehung der Regelstudienzeitbeantragt. Dies hängt damit zusammen, dass ich durch Mobbing an meiner alten Schule schwere psychische Depressionen habe und dies auch von meinem Hausarzt bestätigt wurde.

Ich habe mich deshalb selber gekümmert und versucht mein Abitur allein zu machen, da mich eine Therapie etc. noch mehr Zeit gekostet hätte.

Nun sollte ich neben meinen Einkünften (die ich nicht habe) auch eine Schulbescheinigung abgeben, wo draufsteht, wiviel Stunden ich täglich mache und wie lange der Kurs noch gehen soll.

Ich beschäftige mich täglich ca. 3 Stunden damit, mache auch manchmal zusätzlich am Wochenende Schule. Jedoch komme ich eher langsam vorran, muss mir meistens zusätzliche Literatur und Lernbücher kaufen.

Und nun habe ich gelesen, dass viele das Kindergeld zurückzahlen müssen und es dann auch, wenn sie weiter ihr Abitur machen, gestrichen kriegen.

Ich kann nicht darauf verzichten, meine Mutter und ich bekommen ALGII, da wir eine Lebensgemeinschaft sind und ich sonst keiner Arbeit nachgehe.

Nun frage ich Euch.:

Was kann ich nun machen? Eine Rückzahlung kann ich mir nicht leisten und das Studium beenden möchte ich schon gern.

Kann mir da das Arbeitsamt helfen?

Ich bin 20 Jahre alt, habe mich mit 18 bei der ILS beworben (nach meinem Schulabschluss (10.Klasse) an meiner alten Schule).

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß

Kulla84

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Hi

Ich habe im Internet gelesen das wenn du denn Kurs per fernstudium schon zu 2/3 hinter dir hast und von Harz4 lebst muss die arbeits amt die weitere kosten übernehmen falls du das nicht mehr zahlen kannst ich bin mir nicht 100% sicher.

Ich habe das gelesen als ich wegen mein mann gesurft hab um heraus zu finden ob die arbeitsamt die kosten überhaupt tragen würde bei arbeitslosenhilfe enpfängern und das wäre der eizge möglichkeit.

Da du schon weit mehr als 2/3 hinter dir hast trifft das auf dich zu ich würde einfachmal an deiner stelle zu meine zuständige arbeitsamt gehen und vor den Kopf fragen und vielliecht sogar ein rechtsanwalt fragen ob das tatsächlich so ist.

Ich hoffe ich konnte ein bissel helfen

Liebe grüße Venditus

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Hallo Venditus,

danke für deinen Beitrag. Ich werde mich mal beim Arbeitsamt melden und fragen, in wieweit ich zu dieser Sache was zahlen muss oder ob es doch, wie du sagtest, von der Stelle bezahlt wird.

Vielen Dank nochmal :)

Gruß

Kulla48

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Hallo Redaktion,

ich war heute dort und hab mal "angefragt".

Die Service-Frau wusste erst gar nicht was ich will, hat dann ne Kollegin angerufen und gemeint.:

Ich muss das mit der Kindergeldkasse zuerst klären!

Wenn nun die Fernhochschule eine Absage gegenüber der Stundenanzahl schickt oder sich weigert überhaupt einen solchen Beleg herauszugeben, müssen die mir das schriftlich bestätigen.

Das reiche ich dann zur Kindergeldkasse ein, die dann, weil ja die 20h nicht bestätigt wurde, vorraussichtlich das Kindergeld streichen wird und auch das Kindergeld zurückfordern wird (so wie ich einige Fälle hier gelesen habe).

Damit, also mit der Absage der Fernhochschule + der Forderung der Kindergeldkasse muss ich dann zum Arbeitsamt und es dort einreichen. Sie würden dann, nach einiger Bearbeitungszeit und mit genügend "Bestätigungen" das Geld an die Kindergeldkasse zahlen (2 1/2 Jahre Kindergeld)!

Soweit die Auskunft, die Frau meinte auch, lassen Sie sich alles bestätigen und abstempeln was nur geht, damit ich genügend Beweise vorlegen kann.

Nun muss ich mich erstmal um die 20h-Bestätigung kümmern und dann werde ich weitersehen.

Ich weise nochmals daraufhin, dass es nur eine pauschale Auskunft ist und ich noch an dem Problem arbeite.

Gruß

Kulla48

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Ich kann nicht darauf verzichten, meine Mutter und ich bekommen ALGII, da wir eine Lebensgemeinschaft sind und ich sonst keiner Arbeit nachgehe.

Die Sache ist ja soweit geklärt aber rein aus Interesse. ich habe von meiner Agentur zu hören bekommen Eltern und Kinder sind keine Bedarfgemeinschaften. Nur Lebenspartner. meine Mutter bekam zwar kein ALG aber ich kann ja auch nur sagen, was mir die Agentur gesagt hat.

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Servus,

hatte mich vor ein paar Tagen mit der ILS in Verbindung gesetzt und habe nun auch Unterlagen bekommen...

Einmal den ausgefüllten Bescheid über die Stundenanzahl (? wurde eingetragen) und dann noch ein Schreiben, dass die Dauer des Kurses in der Verantwortung des Schülers liegt und die ILS empfiehlt ca. 20 Stunden an Zeit aufzuwenden um den Kurs in der Regelstudienzeit zu schaffen. Auch sind die Abgabetermine für die Studienhefte nicht vorgegeben bzw. wie lange man für die Bearbeitung braucht.

Damit bin ich dann heute zur Kindergeldkasse, die Frau dort fragte mich nur noch, wiviel Stunden ich aufwende und fragte warum dies dort nicht bescheinigt werden kann. Ich verwies auf die mitgebrachten Unterlagen und Sie meinte dann nur, dass das Kindergeld dann, da die Lernzeit nicht bescheinigt werden kann, zum Mai gestrichen wird und ich dann mit Rückzahlungen rechnen muss, was das Kindergeld angeht.

Daraufhin bat ich Sie, meinen Fall schnellstmöglich zu bearbeiten und mir dies schriftlich zukommen zu lassen, damit ich das beim Arbeitsamt einreichen kann (was Kostenerstattung usw. angeht).

Ich muss dazu sagen, dass die ILS sehr schnell geantwortet hat und mir auch die benötigten Unterlagen sehr schnell zugesandt hat :)

Nun heisst es warten...ich empfehle jedem, auch wenn er nur einen Nebenjob hat, sich mal beim Arbeitsamt zu erkundigen, ob er vielleicht noch Leistungen beziehen kann bzw. es geht ja auch um die Renten/Krankenversicherungsbeiträge, die dort gezahlt werden.

Schlecht finde ich, dass die Fernschulen einen nicht drauf aufmerksam machen das, wenn man Kindergeld bezieht und den Kurs "überziehen" muss, dass dann das Kindergeld zurückgezahlt werden muss.

Somit ist man ja doppelt gestraft.: Man hat einerseits den Fernlehrgang bezahlt und muss zusätzlich noch das Kindergeld zurückzahlen :(

Gruß

Kulla48

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