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HFH Studiengebühren absetzen


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Es kommt darauf an, was man dem Finanzamt glauben machen kann.

Grundsätzlich gilt, dass ein Erststudium nur steuerlich begrenzt abzugsfähig ist, also als Sonderausgaben bis EUR 4.000,-- im Jahr.

ABER - auch hier gibt es einen Trick, der aber nicht bei jedem FA funktioniert. Wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass er eine "berufliche Weiterbildung" (also in diesem Fall das Studium) unterstützt, damit man sich beruflich weiterentwickeln kann und es für die Ausübung des Berufes nötig ist, dann kann man auch in den unbegrenzten Abzug der Werbungskosten geraten.

Letztlich muss das FA nur davon überzeugt werden, dass mein lediglich eine Weiterbildung macht - aber wie schon gesagt, funktioniert nicht immer.

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Hallo!

Wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass er eine "berufliche Weiterbildung" (also in diesem Fall das Studium) unterstützt, damit man sich beruflich weiterentwickeln kann und es für die Ausübung des Berufes nötig ist, dann kann man auch in den unbegrenzten Abzug der Werbungskosten geraten.

Das gilt doch aber nur bei einem Zweit- oder Aufbaustudium und nicht bei einem Erststudium, oder? Erstere fallen dann doch unter WErbungskosten, welche unbeschränkt abzugsfähig sind, Ausbildungskosten (die bei einem Erststudium anfallen) nur bis 4.000Euro pro Jahr....seh ich das richtig??

Grüße

Catharina

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Das siehst Du erst einmal völlig richtig.

Prinzipiell wird es sich in der Regel um ein Erststudium handeln - per grundlegender Definition.

ABER: Es ist eine Frage der Definition und der Auslegung und warum sollte das Finanzamt diese bestimmen und nicht man selbst?

Es gibt durchaus die steuerliche Aufassung, dass ein berufsbegleitendes (Erst-)Studium (egal ob fern, dual, modular, integriert), welches im Rahmen des erlernten und ausgeübtem Berufs stattfindet zur Sicherung und Erweiterung des Einkommens dient und somit klassische Werbungskosten darstellen. Die gelebte Auslegung der Rechtslage ist hier allerdings nicht eindeutig wann dieser Punkt erreicht ist und wann es weiterhin ein Erststudium/Ausbildung und keine berufliche Weiterbildung ist. Wenn man es so definieren kann - und die Bescheinigung des AG kann das gut stützen - keinen typischen, knauserigen Finanzbeamten hat, dann kann es klappen um die Begrenzung von EUR 4.000,-- herum zu kommen. Wobei es hier auch etwas auf die Wortwahl ankommt.

Das es funktioniert ist nicht nur theoretischer Natur sondern auch praktischer. Mein FA hat so mein gesamtes berufsbegleitendes Studium anerkannt (die meiner Mitstudenten auch). Das ist jetzt aber schon ein paar Jahre her. Von Studenten aus dem heutigen Studiengang weiß ich aber, dass es immer noch geht. Gleiches funktioniert auch bei den dualen Studiengängen der Berufsakademien, vor allem, wenn es erst nach einer Ausbildung begonnen wurde.

Wie gesagt, es ist nur eine Möglichkeit. Trotz allem kann sich das Finanzamt quer stellen. In dem Moment bliebe nur noch der Klageweg und die Frage ob sich Zeit und Kosten wirklich lohnen. Die könnte im Zweifel aber ein Anwalt beantworten.

PS: Nur um es klar zu stellen - dieses Vorgehen ist ein legaler Steuertrick und beruht nur darauf vorhandene Vorschriften für einen positiv auszulegen. Es geht hier nicht darum Steuerhinterziehung zu betreiben.

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Es gibt durchaus die steuerliche Aufassung, dass ein berufsbegleitendes (Erst-)Studium (egal ob fern, dual, modular, integriert), welches im Rahmen des erlernten und ausgeübtem Berufs stattfindet zur Sicherung und Erweiterung des Einkommens dient und somit klassische Werbungskosten darstellen

Erlernt und ausgeübter Beruf ist für mich entscheidend....heißt das, man hätte Chancen um die 4.000Euro Grenze herumzukommen, wenn VOR dem Studium der jetzt ausgeübte Beruf erlernt wurde? Was ist, wenn nach dem Abitur sofort gearbeitet wurde, man keine berufliche Ausbildung hat und nun mit einem Fernstudium einen Abschluss erlangen möchte? DAS wären dann doch klassische Ausbildungskosten, sprich die 4.000Euro Grenze würde greifen.

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Erlernt und ausgeübter Beruf ist für mich entscheidend....heißt das, man hätte Chancen um die 4.000Euro Grenze herumzukommen, wenn VOR dem Studium der jetzt ausgeübte Beruf erlernt wurde? Was ist, wenn nach dem Abitur sofort gearbeitet wurde, man keine berufliche Ausbildung hat und nun mit einem Fernstudium einen Abschluss erlangen möchte? DAS wären dann doch klassische Ausbildungskosten, sprich die 4.000Euro Grenze würde greifen.

Das sehe ich genau so und kann mich auch ansonsten den bisherigen Ausführungen anschließen.

Ich möchte aber noch ergänzen, dass hier lediglich persönliche Erfahrungen weitergeben wurden und auch weiterhin weitergegeben werden sollten. Eine Steuerberatung können und dürfen wir hier nicht machen - dazu bitte ggf. einen Steuerberater aufsuchen.

Viele Grüße

Markus

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Wie gesagt, pauschal kann man es ohnehin nicht sagen, da die gelebte Praxis sich von FA zu FA und teilweise von Finanzbeamten zu Finanzbeamten sich unterscheided. Der eine legt ein mehr Steine in den Weg als der andere.

Ob man auch ohne eine vorherige Ausbildung eine gute Chancen hat kann ich nicht sagen. Ein Versuch wäre es wert, die Argumentation dürfte allerdings entsprechend schwerer fallen. Ich denke aber, dass Du dann sehr wahrscheinlich in die Sonderausgaben bzw. die Grenze von 4.000 EUR rutschst.

Letztlich bleibt - ausprobieren. Mehr als die Beträge aus den Werbungskosten raus und in die Sonderausgaben rein kann letztlich nicht passieren.

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@Franz,

allerdings musst du beachten, dass man nur etwas von der Steuer absetzen kann, wenn man auch Steuern bezahlt. Das ist nicht der Fall, wenn man arbeitslos ist. Also, aufpassen, nicht dass du von falschen Voraussetzungen ausgehst.

Gruß Natalie

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Hallo

Es gibt da eine mir gut bekannte Firma die eventuell in Richtung Internet / Web-Entwicklung aktiv werden will und dafür aber niemanden hat, der sich mit solchen Dingen auskennt. Da ich langjährige Berufserfahrung in dieser Sache habe stellt sich die Frage, ob mich diese Firma als "Dauerpraktikant" über die gesamte Studienzeit einsetzen kann und mir als Lohn für meine Arbeit die Weiterbildung an der HFH finanziert. Da diese Firma (eine GmbH) nicht gerade so viel umsetzt wie Microsoft, ginge das nur, wenn die HFH-Gebühren irgendwie abgesetzt werden können. Ist nur eine theoretische Überlegung...

Natürlich macht es nur Sinn, wenn Steuern zu zahlen sind, die durch diese Werbungskosten / Sonderausgaben gemindert werden können.

Die Probleme die ich dabei sehe: Vertragspartner der HFH ist wahrscheinlich der Student, nicht die Firma die ihn sponsort. Daher gehen die Kosten auch zu Lasten des Students und nicht zu Lasten der Firma. Die Rechnung lautet auf den Student.

Der Student müsste der Firma dafür eine Rechnung ausstellen. Kommt mir ein wenig seltsam vor ;-) aber wir haben hier Vertragsfreiheit, und so einen Dienstleistungsvertrag oder wie auch immer kann man ja vielfältig auslegen, wenn ich das richtig sehe...

Finde es schade das es für die HFH null Fördermöglichkeiten gibt :-/

(noch bin ich nicht beim AA gemeldet; hab das auch nicht unbedingt vor)

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Hallo Franz,

die Dir bekannte GmbH hat doch sicher einen Steuerberater. An dieser Stelle macht es sicher Sinn, dass dieser eingeschaltet wird.

Vielleicht kennt er sich damit aus, wie es andere Unternehmen handhaben. Ggf. musst ja auch nicht Du der Vertragspartner sein etc.

Viele Grüße

Markus

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