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Vom Wirtschaftsjuristen zum Volljuristen


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Hallo,

ich habe mir mal so ein paar Gedanken gemacht und stelle mir die Frage: Warum es eigentlich nicht möglich sein, den Aufstieg vom

Dipl.-Wirtschaftsjuristen zum Volljuristen (RA) zu schaffen?

Wie bereits festgestellt wurde besteht, wenn auch sehr schwer, die Möglichkeit als Dipl.- Wirtschaftsjurist (FH) zu promovieren.

Warum dann keine Möglichkeit im Rahmen eines Aufbaustudiengangs das erste und zweite Staatsexamen schaffen?

Hat jemand Info´s hierzu sammeln können?

Gruß

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Hallo,

ich meine, dass dies an der Fernuni Hagen möglich sein müsste. Ob dies allerdings ein Aufbaustudium ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich kenne Deine bisherige Ausbildung nicht, aber sofern Du Scheine in Wirtschaftsrecht gemacht hast, werden diese Dir vermutich auch anerkannt.

Ich hoffe, es hilft Dir ein wenig weiter

Gruß Nic

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Hallo yimmi,

vielen Dank für Deine Info, werde die Informationen der FernUni in Hagen mal genauer ansehen müssen.

Nach erstem überfliegen ist mir aufgefallen dass es sich um möglich Studiengänge LLB (Bachelor) und LLM (Master) handelt, in wie weit diese Studiengänge einem Volljuristen (RA) nahe kommen und ob man so auch die Vertretungsbefugnis inne hat, konnte ich so schnell nicht heraus finden.

Was aber ganz sicher interessant ist, ist die Promotionsordnung der FernUniversität in Hagen.

Ich konnte allerdings nichts über die Semester- und Prüfungsgebühren der FernUni finden. Das ist bei den angegebenen Studienzeiten in Vollzeit 6 Semester (Bachelor) und 3 Semester (Master) und dem beliebten Pendant der Teilzeit immerhin 12 Semester /Bachelor) und 6 Semester (Master).

Dennoch bin ich gespannt wie die FH Nordhessen ihr Angebot ausbauen wird, ich kann mir gut vorstellen dass es von dort aus dann zukünftig auch die Möglichkeit zur Promotion ohne Kooperation mit der umit geben könnte.

Mal sehen.

Danke & Gruß

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Hallo,

Ich kann zwar nichts genaueres über die FernUni Hagen sagen, aber grundsätzlich ist ein Upgrade auf Volljuristen schwer möglich.

In einer Veranstaltung einer anderen Uni wurde das mit den reduzierten Rechtsfächern, die man beim Wirtschaftsjusstudium hat,

die aber nicht für den Volljuristen angerechnet werden, begründet.

Während der Volljurist lediglich eine Wirtschaftsspezialisierung benötigt, müsste der Wirtschaftsjurist fast von vorne beginnen.

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schrieb des heiligen schein:
Mal sehen was man da noch so herausbekommen kann.Gruß

Hallo,

 

Leider ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass es keine Einführung des Bolognaprozesses für das Studium der Rechtswissenschaften geben soll. Die Folge ist, dass wir wohl noch einige Jahre mit unserer reformbedürftigen Juristenausbildung mit Staatsexamen leben müssen und es keine nennenswerte Anerkennung von Studienleistungen aus einem Wirtschaftsjuristen-Studium geben wird.

Beste Grüße

Dieter

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Hallo Beam MeUp,

 

In wie weit lässt sich die Tatsache, das der Bologna- Prozess sich durch Beschluss der Union und SPD für Juristische Ausbildungen nicht gleich gestellt mit anderen Ausbildungen wie etwa Betriebswirte etc. werden, mit dem AGG vereinbaren? Hat hier jemand eine Idee?

 

Gruß

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In wie weit lässt sich die Tatsache, das der Bologna- Prozess sich durch Beschluss der Union und SPD für Juristische Ausbildungen nicht gleich gestellt mit anderen Ausbildungen wie etwa Betriebswirte etc. werden, mit dem AGG vereinbaren? Hat hier jemand eine Idee?

Hallo,

ich habe da eine Idee. Ich glaube, dass Du da mit dem AGG auf dem "falschen Dampfer" bist. Eine Benachteiligung aus einer der in § 1 AGG aufgeführte Gründe erscheint mir nicht ersichtlich.

Im Übrigen betrifft die Nichtumsetzung des Bologna-Prozesses nicht nur das Jurastudium, sondern auch andere Studiengänge mit Staatsexamen wie das Medizin-, Pharmazie- und tlw. auch das "Lehrer"-Studium. Begründet wird das wohl insbesondere damit, dass es dort einer besonderen staatlichen Prüfung und Zulassung bedarf. Hier geht es später um Berufe, bei denen es um den Schutz besonders schützenswerter Güter wie das Leben, die Gesundheit, die Schulbildung und das Rechtsstaatsprinzips geht.

M.E. ist es aber nicht zwingend, dass man den Schutz dieser besonders schützenswerten Güter auf diesem Wege sicherstellt. Andererseits glaube ich aber auch, dass hierzu Staatsexamen ein grundsätzlich zulässiges Mittel dazu sein können.

Ich denke, die Besonderheit Staatsexamen wirft insbesondere bei der Frage der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen (Problematik der Dienst- und Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht) sowie der Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen Probleme auf. Inwieweit es hier zu Änderungsverpflichtungen für den Gesetzgeber kommt, dürfte aber nach meiner Auffassung eine Frage des Einzelfalles und entsprechender (rechtlicher) Schritte von Betroffenen sein.

Viele Grüße

Dieter

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Ich kann zwar nichts genaueres über die FernUni Hagen sagen, aber grundsätzlich ist ein Upgrade auf Volljuristen schwer möglich.

:(

Hallo Genti,

autsch, das tut weh. Ich weiß, dass da bei Dir kein böser Wille dahinter steckt.

Doch einem Wirtschaftsjuristen tut es im Herzen weh, wenn der Volljurist "höherwertig" sein soll. Nö, so ist es nicht, er ist nur vollkommen anders mit einer anderen Zielrichtung ausgebildet worden, nämlich für das öffentliche Rechtssystem. Der Volljurist muss von BWL ja auch keine Ahnung haben.

Wir Wirtschaftsjuristen sind zwar nicht in allen Rechtsfächern so tief ausgebildet wie der Volljurist, dafür aber deutlich breiter aufgestellt und eben für die Privatwirtschaft ausgebildet.

Es würde also schon gar keinen Sinn machen, vom Wirtschaftsjuristen zum Volljuristen kommen zu wollen, da die Zielrichtung beider Personengruppen deutlich unterschiedlich sind.

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Hallo Holger,

Doch einem Wirtschaftsjuristen tut es im Herzen weh, wenn der Volljurist "höherwertig" sein soll.

Die Wortwahl macht's!

Aus diesem Blickwinkel habe ich das gar nicht gesehen.

Mit "Upgrade" habe ich das andere Berufsbild, das für Wirtschaftsjuristen nicht möglich ist, gemeint.

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