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CTA/PTA und Fernstudium?


sabrina1985

Empfohlene Beiträge

Hallo,

es geht um folgendes Problem:

Ich studiere derzeit an der Fernuniversität in Hagen Wirtschaftswissenschaften im 3.Semester. Würde jetzt allerdings gerne zusätzlich noch eine Ausbilung zur CTA/PTA anstreben. Der Bildungsträger für die Ausbildung wäre folgender: http://www.chf.de/

Nun meine Fragen:

1. Wenn ich die Ausbildung beginnen würde, würde ich in diesen 2 Jahren keinerlei Vergütung erhalten (nur in den letzten 6 Monaten während des Praktikums), was gäbe es daher für eine Regelung mit der Krankenkasse?

2. Wäre es mir erlaubt, das Studium auf Teilzeit herunterzuschrauben? Oder wäre das unzulässig?

3. Wie würde es mit dem Kindergeldanspruch aussehen?

MfG,Sabrina

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1. Wenn ich die Ausbildung beginnen würde, würde ich in diesen 2 Jahren keinerlei Vergütung erhalten (nur in den letzten 6 Monaten während des Praktikums), was gäbe es daher für eine Regelung mit der Krankenkasse?

Du müsstest Dich wahrscheinlich freiwillig versichern, da dürfte der Beitrag für Leute ohne Einkommen bei 125 Euro/Monat liegen. Eine andere Möglichkeit wäre es, in Hagen in Vollzeit immatrikuliert zu bleiben und studentisch krankenversichert zu sein, das kostet nur ca. 50 Euro. An sich kannst Du Vollzeit-Student sein und weniger arbeiten.

2. Wäre es mir erlaubt, das Studium auf Teilzeit herunterzuschrauben? Oder wäre das unzulässig?

Das ist kein Problem.

3. Wie würde es mit dem Kindergeldanspruch aussehen?

Solange Du eine Ausbildung zumindest nominell in Vollzeit machst, sollte das kein Problem sein. Bei zwei Teilzeit-Ausbildungen eigentlich auch nicht, aber vielleicht gibt das Diskussionen.

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Hallo,

ist das möglich ne Ausbildung zu beginnen, und trotzdem zum Studententarif versichert zu sein? Weil in diesem Moment, wo ich ein Studium mache und ne Ausbildung mache ich ja zweimal "eine Ausbildung"? Kommt sich da nichts in die Quere?

MfG,Sabrina

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Bei einer unentgeltlichen schulischen Ausbildung sehe ich das Problem nicht. Was anderes wäre es, wenn es eine betriebliche wäre, dann wärst Du sozialversicherungspflichtig, das ist hier aber nicht der Fall.

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