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Promotion mit FH-Diplom


Markus Jung

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Die komplette Information liest sich aber etwas differenzierter:

Im Sinne des Konsumentenschutzes weist der ÖAR darauf hin, dass die an der UMIT neu eingerichteten Doktoratsprogramme (High Potentials Program, Executive Program, European Program) nicht akkreditiert sind und daher über keine gültige Rechtsgrundlage verfügen.

Studierende, die bereits in diese Programme eingeschrieben sind, können nicht davon ausgehen, im Rahmen dieser Programme einen anerkannten akademischen Grad zu erhalten.

Die akkreditierten Doktoratsstudien in Biomedizinischer Informatik, Gesundheitswissenschaften und Pflegewissenschaft, die nicht im Rahmen von Doktoratsprogrammen durchgeführt werden, sind davon nicht berührt.

Handelt es sich nun bei der Kooperation mit DIPLOMA um die Doktoratsstudien oder um die Doktoratsprogramme?

Viele Grüße

Markus

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Wenn ich den Artikel richtig interpretiere geht es hier ja um die Anerkennung in Österreich. Ich gehe mal davon aus, dass diese Abschlüsse in D nicht anerkannt werden, wenn dies in Ö nicht der Fall ist. Wie steht es überhaupt mit der Anerkennung der Doktorgrade aus Österreich in Deutschland (also nicht nur Fernstudium) ?

Aus der Uni habe ich immer noch von Kommilitonen mit Promotionsziel im Ohr: "wenn ich den Doktor in Deutschland nicht machen kann / schaffe, dann gehe ich eben nach Österreich!".

Zumindest für FH-Studenten scheint an dieser pauschalen und unbegründeten Aussage etwas dran zu sein, wenn ich mir diesen Thread so durchlese.

Gibt es diesbezüglich einheitliche Regelungen ? Wenn ja, welche ?

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Für die Führung von Doktorgraden gilt das übliche, also nach dem Recht des Herkunftslandes usw. erworbene Grade können in der verliehenen Form geführt werden. Eine sonstige Anerkennung oder Nichtanerkennung dürfte es nicht geben, da der Doktor m. W. keine Voraussetzung für die Ausübung irgendeiner Art von Beruf ist (auch beim Arzt übrigens nicht, die Zulassung zum Artztberuf (Approbation) hat mit der Promotion nichts zu tun).

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@Roland

An der UMIT kann man nicht in Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften promoviert werden.

Nur in den drei Bereichen Biomedizinische Informatik, Gesundheitswissenschaften und Pflegewissenschaft.

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Zitat
An der UMIT kann man nicht in Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften promoviert werden.

Naja, das stimmt nicht so ganz. Bis vor kurzem ging es im Bereich Wirtschaftsingenieurwesen.

 

Oder was ist ein "Doktoratsprogramm" ? Mir war ohnehin nicht ganz klar, warum bzw. wie man in WiIng promoviert werden kann.

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Hallo,

als Studierender an der UMIT helfe ich mit weiteren Informationen aus.

Das Doktorat ist wie folgt aufgebaut:

1) Status: Studierender im Doktoratsstudium (1-2 Semester, nicht akkreditiert)

Executive Program, High Potentials Program und European Program

haben als Ziel die Erreichung der Zulassungsvoraussetzung für das akkreditierte Doktoratsstudium Gesundheitswissenschaften.

Die Vorbereitungssemester sind kein Teil des akkreditierten Doktoratsstudiums und dienen zum Wissenstransfer, zur Anfertigung des Proposals und des Exposes

 

Ziel: Annahme als "Doktorand".

2) nach der Annahme als Doktorand, Doktoratsstudium "Gesundheitswissenschaft" (akkreditiert).

Ziel: Dr. sc. hum (Doktor der Gesundheitswissenschaft)

Dennoch kann interdisziplinär auch aus anderen Disziplinen ein Doktorat angestrebt werden. Der Bezug zur Gesundheitswissenschaft muss dabei natürlich erkennbar sein.

Der Abschluss des Doktoratsstudium an der UMIT in Kooperation mit der Diploma ist also innerhalb des akkreditierten Doktorats "Gesundheitswissenschaft", so dass der Grad verliehen und in Deutschland geführt werden darf.

 

Gradführung Österreich-Deutschland.pdf

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schrieb Ronald:
1. eine Akkreditierung beantragt wurde, obwohl das Programm nur ein "Vorstudium" sein soll und

2. warum der ÖAR vor den nicht akkreditierten Programmen "warnt".

Hallo,

was gibt es da nicht zu verstehen.

Wichtig ist, das System zu verstehen und die Begriffe auseinander zu halten.

also zum 2.: 

Die UMIT hat für das Vorstudium gar keine Akkreditierung beantragt, braucht sie auch nicht, da die Studierenden bei Erfüllen der Voraussetzungen als Doktorand zugelassen und ins akkreditierte Programm übernommen werden.

Der ÖAR sagt doch nur aus, dass das "Vorstudium" nicht zum akad. Grad führt, was ja auch nicht dessen Ziel ist.

Zitat ÖAR: Die akkreditierten Doktoratsstudien in Biomedizinischer Informatik, Gesundheitswissenschaften und Pflegewissenschaft, die nicht im Rahmen von Doktoratsprogrammen durchgeführt werden, sind davon nicht berührt.

Wir, im European Program werden nach dem Vorstudium also "Gesundheitswissenschaft" studieren und in diesem akkreditierten Doktorat auch zu einem Doktorgrad kommen, der international geführt werden darf.

Die UMIT ist im Übrigen 100% in der Hand des Landes Tirol und hat sicher keine Ambitionen, sich als Titelmühle mit schwindeligen Programmen über Wasser zu halten.

Die Programme sind nach m.E. sehr seriös.

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Das Doktoratsprogramm in Wirtschaftsingenieurwissenschaften mit Abschluss als "Dr. rer. oec. techn." wurde nur unter Vorbehalt das der ÖAR eine Akkr. ausspricht beworben. Die Akkr. besteht nicht und es gibt keine Studenten i.d. Programm.

Allerdings können Wirtschaftswissenschaftler i.d. anderen Programme aufgenommen werden.

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Ich kann HolgerSchwarz nur zustimmen; die Begrifflichkeiten müssen richtig verstanden sein. Die neugeschaffenen Doktoratsprogramme beinhalten auch immer das Doktoratsstudium. Das Programm beinhaltet die Heranführung zum Studium und muss nicht akkreditiert sein.

In anderen PromoOrd werden auch extra Seminare o.Ä. für Fachfremde od. FH-Absolventen gefordert.

Die gestrige itteilung vom ÖAR, die solche Verwirrung gestiftet hat kann ich nicht nachvollziehen und hoffe auf eine abschließende Klärung nächste Woche. Die UMIT hat ja schon gestern mit Ihrer Definition der Programme versucht Klarheit zu schaffen.

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