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Anrechnung von Prüfungsleistungen (Sparkassenbetriebswirt)


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Hi,

auf der Homepage der HFH steht, dass es einige Abschlüsse gibt, die auf die Studienzeit angerechnet werden können. Unter anderem wird da der Sparkassenbetriebswirt genannt.

Hat jemand Erfahrung gemacht, wie viel man sich von diesem Abschluß anrechnen lassen kann und wie stark sich die Studiendauer (und eventuell die Kosten) damit senken lässt?

Auf meine Anfrage bei der HFH hieß es, dass das ganze erst geprüft werden müsste.

Ich wäre trotzdem dankbar, wenn ihr mir da eine ungefähre Einschätzung geben könntet.

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Hallo Zappelfry

Also wenn ich richtig informiert bin, dann werden dir die Prüfungsgebühren, die ja in den monatl. Studiengebühren enthalten sind, für die Prüfungen erlassen, für die du befreit bist.

Und was die Verkürzung betrifft, so läuft das etwas anders. Wenn du bspw. auf Grund deiner Vorbildung in das 2. oder gleich 3. Semester eingestuft wirst, dann verkürzt sich das Gesamtstudium entsprechend. Wenn du aber nur einzelne Prüfungen aus den einzelnen Semestern anerkannt bekommst, dann kannst du letztendlich die Zeit nur dadurch verkürzen, dass du den Stoff aus höheren Semestern bereits im aktuellen bearbeites und evtl. dich prüfen lässt.

Das jedoch verkürzt dir kein komplettes Semester, sondern eher den Aufwand.

Aber lass die HFH mal die Sache prüfen, dann wirst du die einzig richtige und kompetenteste Antwort erhalten.

Denn meine sind akt. nur wage Erinnerungen und kein Garant auf Richtigkeit.

Gruß Lutz

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