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Verwirrung durch "Bachelor (professional)"


Lutzbutz

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Wie gesagt, es steht auf den Zeugnissen sehr deutlich, dass es kein Hochschulabschluss ist. Und das in zwei Sprachen.

Auf dem Zeugnis ist aber irrelevant, wenn es um die Titelführung geht - es sei denn, Du hälst jedem das Zeugnis unter der Nase.

Mein letzter Kenntnisstand war (ist aber auch schon was her):

Auf Visitenkarten kannst du schreiben "Fachwirt für betr. Management (IHK) - Bachelor Professional of Corporate Management (CCI)" oder nur "Bachelor Professional of Corporate Management (CCI) " mit dem Zusatz "not an university degree o.ä.) Hauptsache die Abgrenzung ist zum Hochschulabschluss da.

Gesetze werden durch Gerichte interpretiert. Gerichte fällen Urteile, wenn (An)klagen vorkamen. Solange also niemand wegen solch einer Führung verklagt wurde, kann man nicht sicher sagen, ob es zulässig ist. Ich glaube nicht, dass das die zweite Variante schon vor Gericht war, denn niemand führt doch so eine bescheuerte Bezeichnung. Die erste ist ziemlich gefährlich, denn Zusätze sind nach der Rechtssprechung nicht geeignet, die Verwechslungsgefahr zu vermeiden. Es ist ja auch überhaupt nicht klar, dass es eine Übersetzung sein soll, veilleicht hat derjenige auch zwei Abschlüsse? Als Abgrenzung ist das doch offensichtlich ungeeignet. Übrigens: Wenn schon, dann würde ich den Zusatz "kein Hochschulabschluss" auf deutsch nehmen, solange Du Dich in Deutschland aufhälst, dass ist jedenfalls besser geeignet, die Abgrenzung zu liefern als ein fremdsprachiger Text, denn mancher vielleicht schon sprachlich gar nicht versteht.

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mal eine ganz andere Frage, ist die einfache Bezeichnung Bachelor überhaupt ein geschützer akademischer Grad?? die KMK hat ja seinerzeit beschlossen, dass in Deutschland nur folgende vier Abschlussbezeichnungen zu verwenden sind: B.A., B.Sc., B.Eng. und LL.B. - d.h. der vollständige akademischer Grad lautet z.B. Bachelor of Science...

solche Spitzfindigkeiten sind ja z.B. beim Ingenieur sehr wichtig, denn diese Bezeichnung alleine ist nicht geschützt durch §132a StGB, wohl aber der Dipl-Ing (Uni) und der Dipl-Ing (FH)!

weiß es jemand genau?

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Ich würde bei Bachelor alleine starke Verwechslungsgefahr annehmen, daher greift der 132a. Man muss bedenken, dass Bachelor ja nicht die Fachbezeichnung ist, sondern sozusagen der Abschlusstyp. Ingenieur wäre aber das Fach (oder Fachgruppe). Also in der Gradbezeichnung Bachelor hat die Funktion von Diplom, Science-Arts etc. die von Ingenieur. Von daher wäre Bachelor alleine so wie wenn man sich Diplom vor den Namen schreibt und nicht wie Ingenieur.

Übringens ist "Ingenieur" auch geschützt, nicht im 132a, aber in den Ingenieurgesetzen der Länder.

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Man bin ich froh, daß ich noch den guten alten Dipl.-Betriebswirt (FH) habe. Ich war seinerzeit vor 7 Jahren auch der Einzige, der lt. Prüfungsordung auf den Dipl.-Betriebswirt (FH) bestanden hat, alle anderen wollten unbedingt den Dipl.-Kaufmann (FH).

Den Bachelor (professional) nehme ich dann aber auch gerne noch mit, da ich einen Meisterabschluss vor der Kammer in grauer Steinzeit abgelegt habe.

Des einen Freud ist des anderen Leid.

hotknife

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Den Bachelor Professional gibt es nicht und wird es meiner Ansicht nach auch nicht so schnell geben. Jodeldiplome aller Art gab es genug, von daher ist ein "beim Diplom war das noch alles klar" zwar nostalgisch, aber falsch. Da musste man sich auch schon mit Trittbrettfahrern auseinandersetzen.

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Ich empfinde diese ganze Diskussion auch als eine Farce. Hier wird den Absolventen entsprechender nicht-akademischer Weiterbildungen wieder vorgegaukelt, sie hätten was ganz Tolles. Und es klingt auch noch nach Universität, Hochschule usw. Und ich bin überzeugt, dass sich viele Absolventen dann auch damit schmücken und brüsten werden. Ich will damit nicht sagen, dass ein Meister oder Fachwirt nichts Tolles ist, aber halt nichts akademisches. Eben etwas Anderes. Aber das wird die gleiche Diskussion wie bei der VWA. Wenn die Kammern wollen, dass Handwerker oder Praktiker tolle Titel haben, dann sollen die halt studieren.

Bachelor Professional? Das klingt wie ein Rentner im Jogginanzug. Oder wie Ford Fiesta GTi. Es passt einfach nicht.

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§ 96 Abs. 1 NRWHG sagt es doch klar: Die Hochschule verleiht auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein Studienabschluss in einem Studiengang erworben wird, einen Diplomgrad, einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad.

Japp. So ist das. Nur leider werden diese Titel auch an BA's verliehen, die keine Hochschulen sind. Wenn konsequent, dann aber bitte richtig, oder?

Im Übrigen werden die IHK's wissen, was sie ihren Absolventen bzgl. der Abschlussbezeichnung raten und auch die jeweiligen Landesgesetze kennen.

Das reicht nicht. Es besteht Verwechslungsgefahr. Es hat schon etliche Verurteilungen mit anderen Fantasietiteln gegeben, bei denen das klar untersagt wurde. Die ersten Verurteilungen dürften nicht lange auf sich warten lassen, denke ich. Sobald der Begriff Bachelor mit dem Namen in Verbindung gebracht wird, wird es problematisch.

Darüber wird nun schon seit 2004 (auch gerichtlich) diskutiert. Wenn das so eindeutig wäre, wäre das Urteil zu Ungunsten der IHK schon längst gefallen.

Das kann auch im Lebenslauf zu Schwierigkeiten führen, wenn der Arbeitgeber etwas anderes annimmt, als der Abschluss ist.

Na klar. Wenn du das so verfälschst, dass das wie ein Hochschulabschluss aussieht, dann ist das auch gerechtfertigt von Titelmissbrauch zu sprechen. Ich besitze allerdings so ein Zeugnis und sage daher: Verwechslung mit einem Uni-Zeugnis ist ausgeschlossen. Wenn ein Arbeitgeber den Lebenslauf richtig liest und sich auch die Zeugnisse anschaut, ist die Sachlage eindeutig.

Nicht mehr nach dem ersten Strafbefehl wegen Titelmissbrauch. (Scherz) :rolleyes:

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§ 96 Abs. 1 NRWHG sagt es doch klar: Die Hochschule verleiht auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein Studienabschluss in einem Studiengang erworben wird, einen Diplomgrad, einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad.

Japp. So ist das. Nur leider werden diese Titel auch an BA's verliehen, die keine Hochschulen sind. Wenn konsequent, dann aber bitte richtig, oder?

Für die BAs gibt es aber eine gesetzliche Grundlage, die die Verleihung und Führung erlaubt (z. B. das Gesetz über die Berufsakademien im Lande Baden-Württemberg (Berufsakademiegesetz - BAG)), während es soetwas für die IHKs nicht gibt.

Im Übrigen werden die IHK's wissen, was sie ihren Absolventen bzgl. der Abschlussbezeichnung raten und auch die jeweiligen Landesgesetze kennen.

Die IHKs bewegen sich mit diesen Zeugnissen auf einem schmalen Grat. Wo sie sich aber nun mal dazu entschlossen haben, werden sie kaum auf Anfrage die Auskunft geben "die Verwendung ist problematisch und was in unseren Zeugnissen steht ignorieren sie besser". Insofern werden die IHKs jetzt freilich sagen "alles kein Problem", aber das sagt nur wenig aus.

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Hallo Zusammen!

Das Theme finde ich sehr interessant, gerade auch, weil es (wieder einmal) ein sehr umstrittenes Thema ist.

Meine Meinung dazu ist: Es ist sehr schwer, das richtige zu tun. Nina hat schon recht, wo kein richter da kein Kläger. Aber trotzdem denke ich, dass hier seitens der IHK ein sehr großes Defizit vorhanden ist.

Ich habe das Gefühl, dass statt es immer einfacher wird, einfach immer komplizierter wird. Das läuft meine Meinung in eine falsche Richtung. Nur stellt sich mir die Frage dazu: Was können wir daran ändern?

Dies sind nur meine Meinungen, die mir einfach die letzten Tage durch den Kopf gingen, als ich diese Diskussion verfolgt habe.

glg

rita

PS: Und in welchem bereich hast du deine nicht universitären Abschlüsse :D

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Darf man dann nicht auch eine Bank überfallen, solange man nicht erwischt wird??? :rolleyes:

Tja, wenn ich jetzt Ja, sage, dann kommt es etwas "komisch". Da stellt sich die Frage, was "moralisch" richtig und falsch ist.

Klar, kann ich eine Bank überfallen und wenn ich dabei nicht erwischt werde hab ich Glück gehabt. Ob ich es allerdings mit meinem Gewissen vereinbaren kann wird hier nicht disskutiert. Ich würde, und könnte es nicht...

So seh ich es auch mit dem Abschluss: Klar wenn sich niemand dran aufregt, kann ich mich auch mit einem Titel schmücken den ich nicht habe. Nur wenn es jemand merkt, dann hab ich ein ernsthaftes Problem.

Ich denke aber auch, dass hier seitens der IHK ein falsches Bild vermittelt wird. Wenn ich so einen "Titel" auf meinem Zeugnis habe, und mich dann auf einem sehr schmalen Grad bewege, dann finde ich dieses auch (moralisches) nicht richtig!

glg

rita

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