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Fachakademie Saar


elli

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  • 3 Monate später...
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Hallo Elli,

bisher kannte ich die Fachakademie Saar nicht und habe mir gerade mal die Internet-Seiten unter http://www.e-fsh.de/ angeschaut.

Zwar steht bei den Kursen überall dabei, dass diese staatlich zugelassen sind. Eine ZFU-Zulassungsnummer habe ich allerdings auf den Seiten nicht finden können.

Da die Abschlüsse alle den Zusatz FSH tragen und keine IHK- bzw. staatlich geprüften sind, dürfte die Anerkennung in der Wirtschaft die gleichen Probleme bereiten wie bei allen anderen "internen" Abschlüssen und Zertifikaten der Anbieter.

Viele Grüße

Markus

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  • 2 Jahre später...

Hallo Markus, Hallo Elli,

schrieb Redaktion:

Zwar steht bei den Kursen überall dabei, dass diese staatlich zugelassen sind. Eine ZFU-Zulassungsnummer habe ich allerdings auf den Seiten nicht finden können.

Der derzeitige Internetauftritt der FSH enthält das Gütesiegel der ZFU Angenommen: Jeder Arbeitgeber sei, was die Anerkennung des Abschlusses betrifft, brutalst-möglich kritisch. Mir stellt sich dabei die Frage, bei welchem Abschluss dann die Anerkennung keine Probleme bereiten wird. Ich selbst befinde mich in einer Fortbildung. Im Vorfeld meiner Entscheidung, mich fortzubilden, habe ich erwogen, den Lehrgang zum Staatlich geprüften Betriebswirt zu absolvieren. Dieser Lehrgang schließt mit einer waschechten staatlichen Prüfung ab. Diese Tatsache wird aber in den vielen Foren des www buchstäblich kaputt geredet. Sollte dies etwa das Spiegelbild über das Ansehen des Abschlusses in der Wirtschaft sein? Wohl eher kaum. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass im Einzelfall ein Staatlich geprüfter Betriebswirt aufgrund seiner Qualifikation benachteiligt sein kann. Aber Ausnahmen dürften hier eher die Regel bestätigen. Ebenso dürfte die Sache bei anderen Fortbildungen liegen. Aber auch die Universitätsdiplome sind in den letzten Jahren herbe kritisiert worden. Und zwar von Seiten der Wirtschaft. Obwohl die Studiengänge einschließlich der Diplome bis ins letzte reglementiert und damit „staatlich“ sind. Die Einwände richteten sich vor allem gegen die Ausbildungsdauer, die Theorielastigkeit und den mangelnden Praxisbezug der Absolventen. Damit bleibt auch hier ein durchaus guter Absolvent nicht davor verschont, sich mit Vorurteilen, die mehr oder weniger berechtigt sind, auseinander zu setzen. Welches ist also der Abschluss, dessen Anerkennung in der Wirtschaft keine Probleme bereitet? LG ment1

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Sicher hast Du recht, dass kein Abschluss eine Stelle garantiert und auf irgendwelche negativen Meinungen kann man immer stoßen. Ich glaube aber nicht, dass man deswegen sagen kanne, eh egal, mach irgendwas. Da gibt es dann doch Unterschiede. Wenn man sich z. B. die Stellenanzeigen in FAZ oder SZ anschaut, sind dort sehr viele, in denen explizit ein Hochschulabschluss gefordert wird (und da dürfte man mit anderen Abschlüssen doch schon in der ersten Runde rausfliegen). SGB/IHK/VWA wird manchmal auch gesucht. Eine Anzeige, wo institutsinterne Abschlüsse gefordert werden, habe ich noch nie gesehen.

Übrigens: Ich kenne auch ein Forum, wo die Frage Hochschule/Weiterbildung stark dikutiert wird. So wie das da geschieht, kann man es aber nicht ernstnehmen. Demnach sind alle Uni- und FH-Absolventen arbeitslos und die Spitzenpositionen inkl. Dax-Vorständen längst von SGBlern übernommen. Und einer sagte "Uni-Absolventen können keinen richtigen MBA machen, das sie kein Englisch können, während die IHK-Betriebwirte direkt aus dem Business kommen und deswegen prädestiniert für einen MBA sind." Soetwas kann man dann doch auch nicht ernstnehmen.

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Hallo,

Wenn man sich z. B. die Stellenanzeigen in FAZ oder SZ anschaut, sind dort sehr viele, in denen explizit ein Hochschulabschluss gefordert wird (und da dürfte man mit anderen Abschlüssen doch schon in der ersten Runde rausfliegen).

Sicher, sich mit einem Weiterbildungsabschluss auf eine Geschäftsführerposition zu bewerben, wird nicht sonderlich viel Erfolg versprechen.

Dafür sind Weiterbildungsabschlüsse, einschließlich die des Staatlich geprüften Betriebswirtes, auch nicht konzipiert.

Aber damit eine Position des mittleren Mangagements zu erreichen, halte ich durchaus für realistisch.

Liebe Marie, den Anbieter SGB kenne ich nicht, deshalb kann ich mich zu dessen Abschlüssen nicht äußern.

Bezüglich Deiner Darstellung des VWA-Betriebswirtes muss ich Dir entgegenhalten, dass es sich dabei um ein -gutes- internes Diplom eines Weiterbildungsveranstalters handelt, welches zweifellos einen sehr guten Ruf in der Wirtschaft hat und dessen Lobby besser ausgebaut ist als die des Staatlich geprüften Betriebswirtes. Und das, obwohl der Weiterbildungsabschluss des Staatlich geprüften Betriebswirtes Deiner Meinung nach der Beste sein soll.

Daher halte ich es für sehr kurzsichtig, vom Renomee des -guten- VWA-Abschlusses darauf zu schließen, dass andere (interne) Weiterbildungsabschlüsse nichts wert seien oder diese keine Standards hätten.

Im übrigen habe ich den Staatlich geprüften Betriebswirt mit meiner Darstellung nicht in ein schlechtes Licht gerückt. Auch deshalb ist Deine harte Kritik meines Artikels nicht ganz verständlich.

LG

ment1

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Hallo Marie,

zunächst möchte ich Dir sagen, dass ich eine konstruktive und sachliche Diskussion nicht verkehrt finde. Schließlich gibt uns dazu dieses wunderbar betreute Forum den Boden.

Zu Deinen Anmerkungen möchte ich sagen, dass das Prüfzeichen der ZFU nach eingehender Prüfung (so die ZFU) für einen Lehrgang insgesamt, also vorwiegend für die Qualität der Kursunterlagen und des Lernsystems, vergeben wird, weniger für das Gewicht von Einsendeaufgaben in der Abschlussnote oder die Abschlussprüfung selbst.

Das Phänomen der staatlichen Prüfung beim SGB, wie Du ihn abkürzt, ist weniger auf dessen unbestrittenes Qualitätsmerkmal zurück zu führen, als vielmehr auf die Tatsache, wonach Fachschulen Teil des staatlichen Schulsystems sind. Die Fachschule steht über der Berufsschule und unterhalb der Fachoberschule, die wiederrum unter der Fachhochschule angesiedelt ist. So gesehen war es vom Gesetzgeber auch konsequent anzuordnen, diese Schule durch eine staatliche Prüfung abschließen zu lassen.

Andererseits sind die Zulassungsvoraussetzungen dieser Schulart nicht höher, als die anderer Weiterbildungsträger. So fordert die Fachschule mindestens den Hauptschulabschluss (oder einen diesem gleichgestellten) und 7 Jahre Berufserfahrung.

Hinsichtlich der Prüfung ist ausschlaggebend, was in eine Aufgabenstellung reingepackt wird. Dies wird demnach auch abgeprüft. Sicherlich muss an irgendeiner Stelle jemand darüber befinden, was denn nun geprüft werden soll. Ich denke, das ist auch beim SGB

nicht anders. Deshalb orientiert sich jede Prüfung vorrangig nach fachlichen Aspekten.

Lediglich das Lametta drumherum, ist beim SGB öffentlich-rechtlich festgelegt.

Man darf dabei nicht übersehen, dass der menschliche Faktor etwas ist, was auch durch die strengsten staatlichen Vorschriften nicht ausgeschaltet werden kann. Bei einer staatlichen Prüfung geht es um die Anwendung von Rechtsnormen. Diese sind gemacht von Menschen für Menschen (primär: Prüfer). Deshalb gibt es auch hier Nischen. Ich stelle fest, dass Du Vertrauen in die Rechtsanwendung anderer hast.

Was die VWA betrifft, diese wurde durch die Wirtschaft ins Leben gerufen. Treibende Kraft war damals u.a. Mercedes-Benz. Die Unternehmen, die die VWA nicht kennen, stellen sicherlich auch keinen SGB ein.

Die Schaffung des VWA-Abschlusses dient letztlich dem Zweck, Bedürfnisse abzudecken, was durch ein rein staatliches Schulsystem nicht erreicht werden könnte.

Ich wage zu behauptet, dass bei der Schaffung des SGB mehr sozial-politische Erwägungen im Raum standen, und bei der Schaffung anderer Lehrgänge die wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

LG

ment1

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Hallo liebe Marie,

nach Deinen Ausführungen zur Zertifizierung durch die ZFU richte sich das Zulassungsverfahren nur auf formale Anforderungskriterien.

Unter dem Suchbegriff „ZFU- Zertifizierung“ ist eine Web-Site mit ausführlichen Informationen zum Zulassungsverfahren zu finden.

Dort heißt es bspw.:

„...Bei einem zugelassenen Fernlehrgang können Sie davon ausgehen, dass

- mit dem Lehrgang das angestrebte Lehrgangsziel erreicht werden kann,

- der Lehrgang zur Zeit der Zulassung der Fachwissenschaft entspricht,

- der Bezug zur Praxis beachtet worden ist,

- der Lehrgang didaktisch aufbereitet worden ist,

- die pädagogische Betreuung/Lernkontrolle während der Teilnahme gesichert ist..."

So viel dazu. Ich hoffe, die optische Darstellung wird in dem eingetragenen Beitrag schön wiedergegeben.

Es ist kein Grund ersichtlich, der dagegen sprechen würde, dass sich ein Inhaber dieses Zertifikates sich dieses auch auf die Fahne schreibt.

Hallo,

Ein Großteil der VWA Absolventen hat bereits einen graduierten Ing. Abschluss und bildet sich nebenberuflich in BWL weiter! Diese Kombination ist natürlich höher anzusiedeln als ein nackter SGB. Aber ohne die technische Vorbildung niedriger!

VWA-Absolventen sind in allen Bereichen der Wirtschaft vertreten. Dass ein Großteil davon Ingenieure sein sollen, könnte ich mir zwar vorstellen, das halte ich aber für ein Gerücht. Andersherum wird auch der Großteil der Ing. wohl kaum einen VWA-BW vorweisen können. Im Übrigen ist die Ing.-Qualifikation auch nicht notwendig, damit ein VWA-BW ein vollwertiger BW ist. Allerdings muss ich Dir zustimmen, der VWA-BW wertet einen Ing. zweifelsohne auf.

Trotz der verschiedenen Ausbildungskonzepte ist dem SGB und dem BW-VWA gemein, dass sie sich nach Abschluss ihrer Ausbildungen konkreten Arbeitssituationen stellen müssen. Bei der Aufgabenbewältigung muss sich der BW-VWA nicht vor dem SGB verstecken. An der Aufgabenbewältigung müssen sich beide messen lassen. Über andere Ansatzpunkte zu referieren, ist im Grunde brotlose Kunst.

LG

ment1

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Hallo liebe Marie,

ich sehe die Stärke des Betriebswirts (VWA) vor allem in seinem Ausbildungsgang.

Dozenten sind Hochschulprofessoren, die Theorie wird anhand prägnanter Unterlagen erarbeitet.

Ferner bleibt der Betriebswirt (VWA) während seiner Ausbildung in der Praxis, der SGB muss eine zweijährige Schulausbildung absolvieren, nach der er sich erst mühsam einarbeiten muss. Im Anschluss an die Ausbildung bekommen die wenigsten Absolventen eine angehobene Position.

Ich sehe den Betriebswirt (VWA) als den Pionier aller übrigen Anbieter (größerer) interner Lehrgänge, die nun den eingeschlagenen Weg außerstaatlicher Ausbildung gehen.

Diese Absolventen sind sehr erfolgreich in ihrer Tätigkeit. Das spricht für sich.

Kann es sein, liebe Marie, dass Du bei Deinem Streben, den SGB von jedem vermeintlichem Makel freizuhalten, auch ein wenig den Hauch der VWA-Konkurrenz spürst? Denn nach Deinem Vorträgen bist Du diejenige, die eine Bastion hüten muss

LG

ment1

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So viel zu den ursprünglichen Zielen der ZFU. Die inhaltliche Qualitätssicherung kann die ZFU mangels Fachpersonal nicht gewährleisten. Besonders seit den weiteren Einsparungen kann man darauf nicht mehr hoffen. Wenn keine gravierenden Fehler vorhanden sind, die besonders hervorstechen, wird es keine Probleme mit der ZFU geben. Viel mehr als die Formalkriterien können kaum abgedeckt werden - leider.

Das ist eine These. Oder bist Du in die internen Abläufe der ZFU involviert?

Das Lehrgangsziel gibt allein der Anbieter vor. Die ZFU hat da nicht viel zu prüfen.

Wir leben nicht im System der Planwirtschaft mit staatlichen Vorgaben. Hierzulande muss es so sein, dass ein Unternehmen selbst seine Ziele festsetzt, und danach seine Dienstleistung erstellt.

Selbstverständlich wird es (der Weiterbildungsanbieter) zuvor jedoch Marktforschung betreiben, um nicht am Bedarf der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorbei zu produzieren.

Wenn jemand sagen würde, dass ein Weiterbildungsgang einer Ausbildung entspricht, was aber nicht stimmt, dann würde die ZFU keine Zulassung erteilen.

Naja, etwas zu behaupten was sich nicht belegen ließe, um es dann jemandem als Leistung anzubieten... . Für einen solchen Sachverhalt würde sich der Staatsanwalt interessieren. Nein, so wird es auch nicht gehen. Jedes Unternehmen hat eine Reputation zu verlieren.

Wenn man aber nur die Erwachsenenbildung vorschiebt, sind keine Probleme zu erwarten.

Das ist keine Pflicht und muss nicht gewährleistet sein.

Aha. Gut zu wissen.

LG

ment1

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