Zum Inhalt springen

PDL mit Bachelor Gesundheits- und Sozialmanagement


Empfohlene Beiträge

Hallo,

ist es eigentlich möglich mit dem Bachelor Gesundheits- und Sozialmanagement als Pflegedienstleitung oder Heimleitung zu arbeiten?

Also genauer, erfüllt dieses Studium die Vorgaben der DKG bzw. SGB XI, § 80?

Oder ist hierfür nur der Diplom Pflegewirt formal berechtigt?

mfg

hamburger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Hi,

weder noch.

Also:

Das Gesetz schreibt überhaupt kein Studium vor.

Lediglich einen pflegerischen Grundberuf (für PDL; Heimleitung ist z.B. auch mit kaufmännischem Grundberuf möglich) mit dreijähriger Ausbildung, sowie zwei Jahre Berufserfahrung.

Bereits eine Weiterbildung zur PDL(460 Std, 720 Std, ....) ist nicht notwendig.

Für den Heimleiter stehen die Regelungen im Heimgesetz, §2, habe ich da jetzt im Kopf.

Dies wurde 2003 gerichtlich geklärt.

Welches Studium Du also wählst ist relativ egal.

Allerdings hat der B. der HFH eine weniger pflegerische Ausrichtung, dafür interessante Alternativschwerpunkte.

Ist also vor allem dahingehend wichtig, sich vorab klar zu werden, in welche Richtung man möchte.

Davon abgesehen gibt es das Diplom nur noch bis 2009, laut den letzten Infos von der HFH.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

von vorgeschriebener Weiterbildung habe ich nichts gesagt, das Gesetz auch nicht.

Und ein pflegerischer Grundberuf ist sicherlich wichtig.

Ausreichend ist er nicht, das haben aber auch wiederum weder ich, noch das Gesetz gesagt, denn selbiges fordert zusätzlich zwei Jahre Berufserfahrung, keine Weiterbildung.

Mehr ist laut Gesetzestext nicht notwendig.

Darüber zu streiten, ob das Sinn macht oder nicht, war ja nicht Deine Frage, sondern lediglich ob Du mit dem B. auch PDL werden kannst oder nicht, das habe ich Dir ja beantwortet.

Deine beiden neuen Fragen sind also bereits mit meiner ersten Frage beantwortet, bzw unnötig.

Gruß

Studnix.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, ich finde wenn jemand Pflegewissenschaften oder Management studiert sollte vorher aus der Pflege kommen.

Ohne vorheriges Wissen will ich behaupten kann man keine gute Leitung sein, weil man sich nicht ins Pflegepersonal hineinversetzten kann, und nur ans Geld denkt, wo kann ich noch mehr einsparen ....

Die Pflegemanager werden einmal den die Aufgaben einer Stationsschwester übernehmen oder einer Oberschwester ... Einteilung von anderen Pflegepersonal usw.

Viel Spaß beim studieren!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Jahre später...

PDL mit Bachelor Gesundheits- und Sozialmanagement / Pflegemanagement

Ich bin auch seit Tagen auf Recherche und gehe dieser Frage nach!

Weiß da schon jemand mehr oder studiert in die Richtung?

Die Hamburger Fernhochschule sagte mir, ihre Studiengänge im Pflegebereich berechtigten alle nicht zur PDL (also auch nicht Pflegewirt) bzw. Abrechnung mit den Pflege- und Krankenkassen.

Die Also-Akademie gibt das extra an, daß man dort die Qualifikation erwirbt ("zusätzliches PDL-Zertifikat für aller Studenten/innen mit Pflegeausbildung") - https://www.also-akademie.de/ kostet dort:

 Studiengebühr gesamt: 12.390 Euro

 Prüfungsgebühr: 540 Euro

 Die Studiengebühr kann monatlich bezahlt werden in Raten von jeweils 295 Euro.

DbfK weiß es auch nicht ganz genau, dort wird sich aber sehr bemüht, den Fragen auf den Grund zu gehen.

Es scheint auch bundeslandmäßig nicht klar geregelt zu sein, weder inhaltlich noch formell.

Ich habe jetzt mal Pflege- und Krankenkassen angeschrieben, um Informationen zu bekommen.

Wer weiß mehr darüber?

Wer studiert in die Richtung und möchte später selbst eine Einrichtung oder einen Pflegedienst leiten?

Hoffnungsvollst und mit herzlichen Grüßen,

hamburger2

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

die PDL im Altenheim ist gesetzlich geregelt. Dort reicht zur Zeit die Weiterbildung aus.

Für die Krankenhäuser gibt es nur die "verantwortliche Pflegekraft" (kann hier nur Krankenhausgesetz NRW wiedergeben).

Es liegt an dem Arbeitgeber, wie er diesen Arbeitsplatz besetzen möchte. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen werden immer mehr Akademiker für diesen Bereich gesucht. (Am besten in den Stellenanzeigen unter dem Anforderungsprofil nachlesen, was für Voraussetzungen der Arbeitsmarkt wünscht)

Zu den Studiengängen der HFH:

PM (Diplom): soll die Qualifikation für Leitungspositionen im höheren Management bieten. Also ab PDL aufwärts.

PM (Bachelor): Geplant als Qualifikation für das mittlere Management. Stationsleitung! Die Inhalte werden so ausgelegt werden.

GSM: Ist allgemeiner gehalten. Zudem für andere Berufsgruppen offen. Es soll für die Leitung von Gesundheitseinrichtungen qualifizieren. Also nicht nur auf Kranken- oder Altenpflege beschränkt.

HCS: Geht auch diese, Konzept nach. Soll akademisch qualifiziertes Personal bieten, das Verantwortung in der mittleren Ebene übernimmt und bei Bedarf sich mittels Master weiterqualifiziert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

danke erstmal für die antwort.

leider bleiben für mich die gleichen fragen offen:

- WELCHES Studium beinhaltet die PDL-Weiterbildung?

- Kann ich als Fachwirt auch mit den Kassen abrechnen, wie eine PDL, z.B. einen kleinen Pflegedienst gründen?

habe selbst 2 schulen gefunden, die das außer der ALSO-akademie (s.o.) anbieten:

- https://www.fh-diakonie.de/.cms/studiengang/management_und_mentoring/108 ca.10.000€

- https://www.steinbeis-academy.de/bachelor-Gesundheits-sozialwesen, 10.000-13.000€ lt.flyer , diese schule gab mir schriftlich eine bestätigung, daß du die PDL- Weiterbildung (extra-Zertifikat) inklusive hast

Die meisten studiengänge, wie Pflegemanagement, haben das nämlich nicht, d.h. du kannst dann zwar Managementaufgaben wahrnehmen, mußt aber ne PDL einstellen, wenn du selber was machen willst.

ansonsten:

- Verantwortlich leitende Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI ("kleine" WB)

Da mittlerweile eine Vielzahl an qualifizierten Leitungskräften über den Abschluss FLP verfügt, bieten wir für nachgeordnete Leitungen die Möglichkeit einer auf 460 UStd. verkürzten Qualifizierung mit Prüfung an.

Diese Qualifizierung kann später für die staatliche Anerkennung auf 720 UStd. erweitert werden.

Ziele / Inhalte:

In diesem Weiterbildungslehrgang sollen Pflegekräfte befähigt werden, eigenverantwortlich und fachkompetent die Aufgaben einer leitenden Fachkraft einer Station oder eines Wohnbereichs, sowie die Aufgaben einer verantwortlichen Pflegefachkraft in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtung wahrzunehmen.

Kosten:

ca. 1700-2000 € (Fernlehrgang beim DBfK 3.960,00 EUR)

- "Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege" (FLP) ("gr0ße" WB)

Verantwortliche Pflegefachkraft gem.§ 71 SGB XI, 720 Unterrichtseinheiten

(als Vollzeitlehrgang "Weiterbildung zur staatlich anerkannten Pflegedienstleitung" (22 Monate) ca. 3000 Stunden (incl. Praktika) bei https://daa-hannover.de/  ist dann wohl mehr wie Heimleitung

Übrigens ist es nicht bundeseinheitlich geregelt, welche Inhalte vermittelt werden, wieviele Stunden es sein können und wo man dann arbeiten kann.

Den Häusern ist es meist gleich, welche Leitungsweiterbildung man gemacht hat.

Ich möchte gern selber eine kleine Einrichtung aufbauen, möchte mich am liebsten akademisch qualifizieren aber gleichzeitig die Qualifikation haben, mit den Kassen abrechnen zu können.

Deshalb nochmal zur Frage des Anfangs zurück:

PDL mit Bachelor Gesundheits- und Sozialmanagement

 

ist es eigentlich möglich mit dem Bachelor Gesundheits- und Sozialmanagement als Pflegedienstleitung oder Heimleitung zu arbeiten?

 

Also genauer, erfüllt dieses Studium die Vorgaben der DKG bzw. SGB XI, § 80?

 

Oder ist hierfür nur der Diplom Pflegewirt formal berechtigt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einen Pflegedienst oder Einrichtung der Altenpflege kann jeder gründen/ eröffnen!

Es muss dann nur entsprechendes Personal eingestellt werden.

(so hat hier ein ehemaliger Kohlenhändler ein Altenheim aufgemacht oder ein Hotelbesitzer sein Haus in ein Altenheim umgewandelt/ Ebenso eine Bürokraft einen eigenen Pflegedienst gegründet)

Zudem haben viele meiner ehemaligen Kollegen eigene Pflegedienste gegründet, ohne weitere Qualifikationen und leiten diese auch ohne eine Pflegedienstleitung.

Die Kranken-bzw. Pflegekassen legen die Zulassung zur PDL alle unterschiedlich aus. Deshalb in der entsprechenden Region die Modalitäten für die Kassenzulassung erfragen.

(So reicht es manchmal aus, eine Weiterbildung oder Studium in Betracht zu ziehen, damit der Arbeitgeber die Zulassung seiner verantwortlichen Pflegekraft erhält)

Formal berechtigen die Studiengänge PM (Diplom) und GSM (Bachelor) zur Führung eines Pflegedienstes oder den Pflegedienst eines Altenheimes.

Die Gründung und Führung eines Pflegedienstes sind Bestandteil des Studiums und werden als Schwerpunktfach angeboten. In Pflegewirtschaftslehre (PM) kamen zudem Budgetverhandlungen, Abrechnungswesen, spezielle Buchführungsverordnungen usw. dazu.

(Bei PM zudem stationäre Altenversorgung/Krankenversorgung)

Deshalb wäre für Dich der Studiengang PM (Diplom!) richtig.

Da ist Abrechnung / Buchführung / Budgetverhandlungen / enthalten.

(Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis der Studienmaterialien: Marktzufuhr (mit Landespflegeplan und Anforderung an die Bau- und Raumkonzepte), Marktregeln (Verträge, Gesetze, Vergütungsverhandlungen, Rechnungswesen), Finanzierung, Controlling, Marketing, Personalwirtschaft,)

Schwerpunktfach: Einrichtungen der stationären Altenpflege

(Die Materialien habe ich noch nicht durchgearbeitet, da sie erst nächstes Semester für mich relevant werden)

Wahlpflichtfach: Qualitätsmanagement (wichtig für die MDK Prüfung)

(Bei GSM kommen wohl auch Einrichtungen der Jugend/Alten/Behindertenhilfe(pflege) dazu wie auch andere Einrichtungen)

In meinem Semester studieren schon eingesetzte PDL (auch ohne Weiterbildung), die im Krankenhaus, Altenheim oder ambulanter Pflege tätig sind.

Die Frage: Welches Studium beinhaltet die PDL Weiterbildung? ist falsch gestellt.

Ein Studium ist eine weiterreichende Qualifikation. Es kann deshalb keine zusätzliche Qualifikation zur PDL ausgestellt werden. Dann müsste man zwei Maßnahmen verknüpfen. Zudem ist die Weiterbildung zur PDL viel zu einseitig. Wer will sich schon darauf beschränken? Ein Studium qualifiziert zu Führungs- und Leitungsaufgaben.

Damit kann ich also auch als PDL arbeiten, habe auch weitere Möglichkeiten.

Wer einen Pflegedienst /stat. Altenpflegeeinrichtung gründen möchte, muss einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern schließen. Dann renne einfach mal zur nächsten Krankenkasse und lass Dir die Unterlagen für die Beantragung eines Versorgungsvertrages geben. Darin ist alles nachzulesen, was an Qualifikationen oder baulichen/Personellen/ sachlichen Vorleistungen zu erbringen ist. Dann hast Du alles schwarz auf weiß!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liebe Nachteule,

vielen Dank für Deine Antwort!

Ich bin mir deswegen unsicher, da die HFH mir mitgeteilt hat, daß man nicht automatisch die PDL-Qualifikation hat.

Ich möchte eben gerne selbst eine kleine Einrichtung gründen und berechtigt sein, mit den Kassen abzurechnen.

Ich habe gelesen, daß es keine bundeseinheitliche Regelungen gibt. Ich habe deshalb mal die Landesverbände der Kassen angeschrieben, welche Voraussetzungen man braucht.

Ich plane eine kleine Einrichtung im Integrativbereich, stelle gewiß auch Leute ein, aber möchte auch gern selbst "kassentauglich" sein.

Bin noch etwas verunsichert...

Vielen Dank auf jeden Fall, ich hoffe, das Studium macht Dir Spaß!

Herzliche Grüße,

hamburger2

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...