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Kein ordentlicher Student bei Fernstudium?


M.Weber

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Hallo,

ich war gestern bei der AOK um mich über Sozialabgaben während dem Fernstudium zu erkundigen, da ich zwei Fälle hatte wie ich arbeiten könnte und wissen wollte wo ich Netto mehr raus bekomme.

Fall1: Eine studentische Beschäftigung bei einem Arbeitgeber

Fall2: Ein Job auf 400€ Basis bei einem Arbeitgeber und ein Job über 600€ Brutto bei einem anderen Arbeitgeber.

Beide Fälle also 20 Arbeitsstunden/Woche und 100€ Brutto.

nun kam in einem längeren Gespräch und nach mehreren Telefonaten mit einigen Kollegen des Bearbeiters heraus:

Die gesetzliche Regelung in Deutschland sieht so aus, dass jemand der ein Fernstudium - egal ob an einer staatl. anerkannten Hochschule oder nicht - macht nicht als ordentlicher Student gilt, da davon ausgegangen wird, dass er das Studium neben einer Vollzeitbeschäftigung machen kann.

Das heisst ich kann keine studentische Beschäftigung machen und bei der 400€ + 600€ Variante nicht die "Begünstigungen" die ein Student bekommt ein geltend machen.

Das ist letzten Endes nicht schlimm, denn als wir nachgerechnet haben wieviel ich bei allen drei Varianten rausbekomme, rauskam:

Studentische Beschäftigung: etwa 860 Netto

400+600(als Student): etwa 880 Netto

400+600(als Nicht-Student): etwa 900 Netto

Ich verdiene also mehr wenn ich kein Student bin, was ich zwar seltsam finde aber ok.

Meine Frage jetzt: stimmt das, dass ich dann kein ordentlicher Student bin?

Auf der Wilhelm Büchner Hochschule heisst es:

- ich kann 4000€ jährlich bei nem Erststudium von der Steuer absetzen

- Ich bekomme einen Studentenausweis und kann daraus profitieren(Kino usw.)

Dies wäre dann doch alles nichtmehr gültig wenn ich kein ordentlicher Student wäre wie der Herr bei der AOK mir gesagt hat oder?

Kann mir jemand hier mehr zu diesem Thema sagen?

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Passt jetzt nicht direkt zum Thema, aber warum möchtest Du ohne Festanstellung überhaupt ein Fernstudium beginnen ?

Du hast als Fernstudent bei AKAD, HFH etc. auf jeden Fall Studentenstatus. Was aber nicht automatisch bedeutet, dass Du zu studentischen Bedingungen in der Krankenkasse versichert bist. Du bekommst als Fernstudent bspw. auch kein Bafög. Der "Normalfall" bei Fernstudenten ist ja gerade, dass sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.

Ich weiß, das hilft Dir noch nicht wirklich weiter, aber Du erhältst sicher noch professionellere Antworten ...

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Meines Wissens ist die Regelung so: Wenn man Vollzeitstudent ist, dann hat man auch den üblichen Studentenstatus, genauso als ob man an einer Präsenzuni eingeschrieben wäre. Das hat erstmal wenig mit Fernstudium oder nicht zu tun.

Das Problem hier ist, dass die meisten Fernhochschulen nur ein Teilzeitstudium anbieten. Nur die FernUni Hagen macht einen Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudent.

Zumindest kenne ich das so. Ich habe auch schon öfters gehört, dass sich Studenten der FernUni Hagen aufgrund ihres Vollzeitstatus als Studenten krankenversichern konnten.

Gruß,

Sonja

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@Michael: Mein Arbeitgeber und ich sind da flexibel. Ich möchte erstmal schauen wie es halbtags ist. Wenn ich merke das ich voll ausgelastet bin bleibts dabei.

Wenn ich jedoch merke das ich noch mehr Luft habe werde ich mich entscheiden: Mehr studieren oder mehr arbeiten.

Wenn ich das bei der WBH richtig verstanden habe kann ich dann evtl auch schneller mit dem Studium fertig sein als geplant.

@Son: Die Frage ist dann wohl: Bin ich bei der WBH Vollzeitstudent?

ich fange dann dort den Studiengang in Angewandter Informatik an(fehlt bei euch in der Liste ;) )

irgendwie ist das alles sehr verwirrend.

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"Ich bekomme einen Studentenausweis und kann daraus profitieren(Kino usw.)"

Ja bekommst du und bekommst verbilligten Eintritt, bei mir ü 40 schauen Sie zwar immer etwas blöd, aber es gibt nun mal keine Alterbeschränkung zum studieren ;-)

p.s.

auf den Studentenausweis ist auch nix vermerkt ob due fern- halb- oder Vollzeitstudent bist

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@Son: Die Frage ist dann wohl: Bin ich bei der WBH Vollzeitstudent?

ich fange dann dort den Studiengang in Angewandter Informatik an(fehlt bei euch in der Liste

Ich denke nein. Die WBH ist eher auf Berufstätige ausgerichtet und ich denke daher nicht, dass man die Anerkennung als Vollzeitstudent erhält, auch wenn man durchaus Vollzeit studieren würde.

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Das geht hier nur um die Sozialabgaben, oder?

Bzgl. des Studentenstatus stimme ich Sonja zu. Es kommt darauf an, ob man "ordentlich Studierender" in Voll- oder Teilzeit ist. In Vollzeit ist man Bafög-förderfähig, kann sich studentisch krankenversichern usw.

Aber diese Berechnungen kommen mir ehrlich gesagt merkwürdig vor!

Vielleicht harkt es an der Studenzahl, denn ein Studentenjob muss <20h sein. Als ordentlicher Student in Vollzeit wärst Du allerdings familienversichert bzw. studentisch krankenversichert. Und beim Studentenjob von der Versicherungspflicht (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) befreit. D.h. es dürfte bis auf die Rentenversicherung und die Lohnsteuer keine Abgaben geben.

Beim 400€ Job (Minijob) hast Du keine Abgaben. Bei einem zusätzlichen 600€ Job übst Du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Ob die Gleitzone http://www.minijob-zentrale.de/nn_10950/DE/1__AN/6__niedriglohnJobs/navNode.html?__nnn=true zutrifft, oder die beiden Jobs zusammengezählt werden (>800€) kann ich nicht sagen. Aber in beiden Fällen sind Sozialabgaben zu zahlen.

Schwieriges Thema...aber die Variante Vollzeitstudent fällt ja wie es aussieht sowieso weg.

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aber es gibt nun mal keine Alterbeschränkung zum studieren ;-)
Ich lege überall, wo es Studententarife gibt, meinen WBH-Studentenausweis vor. Bisher hat es nie Probeme gegeben und er wurde immer anerkannt.
Eine Dauerkarte beim HSV zum Studententarif erhält man nur, wenn man Student ist (logisch) und gleichzeitig noch unter 26.

Aber was soll ein Fernstudent auch mit einer Dauerkarte des HSV.

SCNR

:)

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