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FernUni Hagen - Erfahrungen


petitesorciere

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Das Fernunterrichtsgesetz gilt für jeden Fernunterricht (Definition § 2 Abs. 1).

Relevant ist hier § 1 (1):

Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten

Der Fettdruck ist von mir. Das FernUSG gilt somit nur für entgeltlichen Fernunterricht auf vertraglicher Grundlage - nicht für Fernunterrricht, der auf öffentlich-rechtlicher Grundlage veranstaltet wird, wie es bei den Fernstudiengängen der FernUni Hagen der Fall ist.

Und Du hast ja auch keine Studiengebühren gezahlt, sondern lediglich Materialbezugsgebühren - und das Material hast Du bezogen.

Ich sehe also nicht, wo der Fehler der FernUni Hagen liegen soll.

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Hallo Gast,

ich kann Deinen Ärger über das Material verstehen. Doch muss ich Markus Recht geben, zum einen gilt das Fernunterrichtsgesetz nicht für die Fernuni Hagen und zum anderen hättest Du Dich auf der Homepage über die Gebührenerhebung und Fälligkeit der Zahlung vorab schlau machen können, bevor Du Dich eingeschrieben hattest.

Unter dem Stichpunkt "Gebührenbescheid und Fälligkeit der Zahlung" wird ausgeführt:

Die Gebühren entstehen grundsätzlich mit der Zulassung/Immatrikulation und Belegung von Modulen bzw. Kursen. Dazu erhalten Sie vor Semesterbeginn (i.d.R. August/September für ein Wintersemester, Februar/März für ein Sommersemester) einen Gebührenbescheid per Post.

Im Übrigen kann man das Material der Fernuni Hagen vor Studienbeginn in einem der Studienzentren einsehen.

LG, Inés

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Im Übrigen kann man das Material der Fernuni Hagen vor Studienbeginn in einem der Studienzentren einsehen.

LG, Inés

Hallo Inés,

kleine Ergänzung noch: Einige Lehrstühle bieten mittlerweile auch Vorschau auf das Kursmaterial online an. Und viele Kurseinheiten entsprechen Büchern, die die Professoren geschrieben haben. Hier hilft es, einfach mal bei google books nachzuschauen. Man findet dort auch einiges

LG!

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Hm....also, du hast dich eingeschrieben, Leistungen bezogen und weigerst dich nun, E 135 zu bezahlen, weil du die AGB nicht richtig gelesen hast. Werden solche Sachen echt bei Gericht zugelassen??? Ganz ehrlich: zahl einfach das Geld, ist doch wirklich nicht viel, und lass es dir eine Lehre sein, dich halt das nächste Mal besser zu informieren.

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Hallo, einige meiner Kollegen studieren an der Fernuni Hagen Wirtschaftsinformatik und Informatik. Alle sind durchweg begeistert, auch wenn der Stoff sehr anspruchsvoll ist. Aber genau das will man ja durch ein Studium erreichen, eine Erweiterung des eigenen Horizonts. Also wenn mann das Preis -/ Leistungsverhältnis betrachtet ist Hagen unschlagbar! Wo bekommt man ein vollwertiges Uni Studium für ca. 2000 Euro ? Zu dem Beitrag von Gast kann ich nur sagen das man zuerst lesen soll und dann unterschreiben. Die FU hat hier natürlich absolut recht und Du wirst zuätzlich noch auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben, sofern es eines gibt, da die Sachlage eindeutig ist.

Gruß Magic

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Rechtsschutzversicherungen führen leider dazu, dass die Leute glauben, sie könnten noch mit den bizarrsten Anliegen das Rechtssystem belästigen.

Soweit mir bekannt, prüft aber auch die Rechtsschutzversicherung vor einer Deckunszusage, ob auch eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

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  • 3 Wochen später...

Schlechte Erfahrungen gleich beim ersten Kontakt. Die wollen mich nicht den Master of laws studieren lassen -.- obwohl ich Diplom (FH) habe, aber man braucht ja deren Bachelor oder nen vergleichbaren Bachelor of laws, nen Diplom von ner FH des öffentlichen Dienstes reicht da ja nicht, obwohl ein großteil von dem Studieninhalt des Bachelors auch in meinem Studium dran kam. Dafür wird eventuell etwas auf den Bachelor angerechnet, aber das wird entschieden wenn ich mich einschreibe, ja nee is klar, ich mache nochmal nen Bachelor obwohl ich schon Diplom habe *omg*. Alternativ kann ich Politikwissenschaft (Governance) studieren, ja toll, so einen scheiß braucht kein Mensch. -.-

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Wahrsch. liegt es nicht daran, dass es ein FH-Diplom ist (welche im Umfang immerhin ein paar Credit über dem Bachelor liegt) sondern, dass es eine FH des ÖD war. Soweit ich weiss gab/gibt es da einige Probleme mit der Gleichstellung der Abschlüsse.

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Genau so sieht es aus. Punkt 2 der Zugangsvorraussetzungen für den Master of Laws sagt ja auch aus, dass gleichwertige Abschlüsse einer Hochschule zur Zulassung berechtigen. Das Diplom von "Major of Pain" scheint somit nicht von einer "normalen" Fachhochschule zu stammen, sondern vielmehr von einer Berufsakademie o.Ä. die ja auch Diplome vergeben.

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