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Ein paar grundsätzliche Fragen


spiiff77

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich interessiere mich für ein Fernstudium.

Die Wilhelm Büchner Hochschule wurde mir von einem Bekannten empfohlen..

Dazu habe ich ein paar Fragen:

-Lässt sich dieses Studium unterbrechen, d.h. kann man ein paar Semester aussetzen?

-Wie oft (im Jahr) hat man zu einer Präsenzphase zu erscheinen, wenn man bloß die Pflichttermine wahrnimmt?

-Lässt sich das ganze aufkündigen? Oder ist man verpflichtet die vollen Gebühren fertig zu zahlen?

-Wie wird die Wilhelm Büchner Hochschule im Vergleich zu anderen Fernunis betrachtet? z.B. der Fernuni Hagen? Bezüglich Niveau, Anerkennung, ect.?

Was mich ein wenig bedenklich stimmt ist die lange Anreise nach Darmstadt..

Ich würde mich sehr über ein paar Antworten auf meine Fragen freuen...

Das eine oder andere lässt sich bestimmt auch nachlesen(auf die Schnelle habe ich es nicht gefunden), aber mich interessieren persönliche Erfahrungen!

Vielen Dank!

m.

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Hallo,

von 2000-2004 habe ich selbst an der WBH - damals noch PFFH Darmstadt - studiert.

-Lässt sich dieses Studium unterbrechen, d.h. kann man ein paar Semester aussetzen?

Generell kannst Du die Regelstudienzeit ja eh um eine bestimmte Zeit überziehen und in der Zeit so vorgehen, wie Du möchtest. Unterbrechungen darüber hinaus, ggf. auch mit einem Lieferstopp von Materialien und einem Stopp der monatlichen Zahlungen verbunden, müsstest Du mit der WBH abstimmen und dafür müsste dann vermutlich schon eine Begründung geliefert werden.

-Wie oft (im Jahr) hat man zu einer Präsenzphase zu erscheinen, wenn man bloß die Pflichttermine wahrnimmt?

Du kannst alle Prüfungen eines Semesters in einer Woche zusammen fassen - zu empfehlen ist dies aber nicht. Kann auch sein, dass dies nicht mehr aktuell ist (mein Studium war auf Diplom und liegt ja auch schon eine Zeit zurück).

-Lässt sich das ganze aufkündigen? Oder ist man verpflichtet die vollen Gebühren fertig zu zahlen?

Hier gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz. Du hast erstmal eine Probezeit. Danach kannst Du erstmalig nach einem halben Jahr kündigen.

-Wie wird die Wilhelm Büchner Hochschule im Vergleich zu anderen Fernunis betrachtet? z.B. der Fernuni Hagen? Bezüglich Niveau, Anerkennung, ect.?

Die FernUni Hagen ist eine staatliche Universität, die WBH eine Private Fachhochschule. Du musst hier also den Vergleich mit anderen FHs ziehen. Und der ist ungefähr so schwer, wie zwei Präsenz-FHs miteinander zu vergleichen. Die WBH hatte dieses Jahr 10 jähriges Jubiläum, hat schon etliche Absolventen hervor gebracht und ist daher auf dem Arbeitsmarkt schon nicht mehr ganz unbekannt.

Viele Grüße

Markus

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Markus ist hier sicher der Profi, aber eine kleine Ergänzung zum Unterbrechen: Du kannst ohne Begründung das Studium unterbrechen, sofern diese Zeiten während des gesamten Studiums nicht länger als ein Jahr sind. Du zahlst dann nichts und bekommst keine neuen Materialien, kannst in der Zeit aber Prüfungen ablegen.

Wenn man den Lehrvertrag kündigt, bietet die WBH üblicherweise an, dass Studium innerhalb eines Jahres zu gleichen Konditionen und unter Anrechnung aller Zeiten/Prüfungen wieder aufzunehmen, Du kannst also de facto zwei Jahre unterbrechen. Wenn es nicht um die Gebühren geht, bist Du sowieso relativ frei, da Du ja nicht an feste Termine gebunden bist.

Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr und beruhen auf meiner persönlichen Erfahrung zum Jahreswechsel 2006/2007. ich habe damals erst unterbrochen und dann gekündigt, da ich meinen Wunschstudiengang belegen konnte. Die WBH (damals PFFH) war bei der Beendigung des Vertrages absolut korrekt, fair und professionell.

Gruß

Stonie

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  • 3 Jahre später...
Gelten die 6 Monate erst nach der Probezeit? oder sind es die 5 Monate + 1 Monat Probezeit?

Im FernUSG heißt es dazu:

§ 5 - Kündigung

(1) Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Entscheidend ist also das Datum des Vertragsabschlusses. Die als Probezeit bezeichnete Frist ist ja im Grunde genommen "nur" das Widerrufsrecht des Teilnehmers. Der Vertrag wurde vorher abgeschlossen.

Zur Sicherheit möchte ich aber darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft handelt.

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