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Prüfung


Lorelay

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Hallo,

ich verstehe die Frage arbeitsrechtlich. In der Weise wie: Darf ich zur Prüfung fahren, wenn ich bei meinem Arbeitgeber krank geschrieben bin. Bitte melden, wenn ich es falsch verstanden habe.

Wenn die Frage so richtig verstanden wurde, lautet die Antwort, dass Du alles tun darfst, was die Heilung nicht behindert. Wenn Du z.B. einen gebrochenen Fuß hast, der Dich an Deinem normalen Arbeitsplatz behindern würde, Dich aber jemand zur Prüfung fährt und das Bein nicht belastet wird, so steht der Prüfung nichts im Weg. Wenn Du Dich aber gerade von einer Grippe erholst und der Prüfungsstress die Rekonvaleszenz behindert, dann bekommst Du arbeitsrechtlich zu Recht Probleme.

Das gleiche gilt, wenn Du Dich wieder voll gesund fühlst und nach der Prüfung auf die Piste gehst. Dann solltest Du auch tunlichst wieder bei Deinem Arbeitgeber erscheinen.

Gruß

Stonie

P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung.

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Hallo an alle,

super Frage…;)hm, interessant ist noch ob die Uni die Informationen weiter an den Arbeitgeber leiten…Muss nicht jeder wissen das ich Studiere. :cool:In dem Betrieb wo ich zu Zeit beschäftigt bin Fortbildungen sind nicht willkommen…

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Hallo,

die Uni hat mit dem Arbeitgeber nichts zu tun. Dein Arbeitgeber wird von der Uni nie erfahren, daß Du studierst. Dazu müsste sie sich mit Ihm in Verbindung setzen. Was für einen Grund sollte sie dazu haben? Mir fällt keiner ein. Die einzige Möglichkeit welche ich sehe wann es ans Licht kommen könnte ist, wenn dir ein Unfall passiert und selbst dann sollte es eigentlich nicht passieren, da Du ja angibst warum du dort warst. Es kann ja auch eine Einkauftour gewesen sein. Wobei dies bei krankschreibung wieder heikel ist. Bezüglich der Teilnahme an einer Prüfung gebe ich Stonie recht und schließe mich seiner KOMPLETTEN Aussage an.

Gruß

Harald

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Na dann können wir uns ja gegenseitig bekräftigen.

Die Uni hat überhaupt kein Interesse, irgendetwas über Dich weiterzugeben. Mir fallen ganz spontan nur zwei Ausnahmen ein:

1.) Die Unis/FHs sind meines Wissens verpflichtet, bestimmte Angaben zu erheben und an Stellen in den Bundesländern zu melden. Ich weiß nicht, ob dies anonymisiert geschieht. Deswegen finden sich in jeder Anmeldung diese Fragen zu vorigen Studiengängen etc.

2.) Wenn für Deinen Studiengang eine bestimmte Berufserfahrung notwendig ist oder Du aus anderem Grund eine Referenz Deines Arbeitgebers beigelegt hat, solltest Du schauen, ob Du damit der Hochschule das Recht eingeräumt hast, diese Referenzen zu prüfen. Das könnte dann schon in einem Anruf beim Vorgesetzetn münden.

Ansonsten haben die Anbieter weiß Gott besseres zu tun, als Hilfspolizist zu spielen und ihre Studenten/Kunden anzuschwärzen.

Gruß

Stonie

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