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Erst fernstudieren, dann Uni


hitomie

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Also Schulausbildung beendet (Abi) wollte dann Jura studiern, würde aber nicht angenommen.

Lohnt es sicht / oder geht das überhaupt, dass ich an einer Fernuni beginne Jura zu studieren und zum zweiten Semester auf eine Uni wechsele (in Köln).

Ich möchte nicht ein Jahr 'nichts' machen und verschwenden.

Meine zweite Frage währe die: Eine Bekannte hat sich für Jura angemeldet (hagen) hat aber später für eine Uni einen Bescheid bekommen. GEld für das beantragte Semster musste sie aber bezahlen. Da die Anmeldefrist vorbei ich wollte ich wissen, ob ich ihre Anmeldung übernehmen kann?

Vielen Dank

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Wenn ich das richtig verstehe, möchtest du gerne an einer Fernuni (vermutlich in Hagen) mit dem Studium beginnen, dir das bisher erreichte anrechnen lassen und dann an einer Präsenzuni weiterstudieren.

Bei der FernUni kannst du dich erst wieder zum SS2009 melden, da die Anmeldefrist für das WS schon abgelaufen ist. Zum anderen ist es so, dass die Präsenzhochschule entscheidet, ob das bisher geschaffte anerkannt wird oder nicht. Es gibt da keine einheitliche Regelung, weshalb dir auch niemand garantieren kann, dass ein Zwischenstudium in Hagen (oder sonstwo) überhaupt was bringt.

Und die Anmeldung für deine Bekannte kannst du schlecht übernehmen, da ihre Unterlagen geprüft wurden und sie daraufhin zugelassen wurde. Deine Unterlagen haben die ja gar nicht, wie sollen die denn wissen ob du überhaupt alle Voraussetzungen zur Zulassung erfüllst?

Du kannst dir vielleicht noch das Studienmaterial deiner Bekannten krallen und dann - für dich alleine - damit arbeiten. Ist vielleicht als einführende Lektüre ganz gut, dann stehst du an der Präsenzuni nicht ganz planlos da.

Gruß,

Sonja

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Also Schulausbildung beendet (Abi) wollte dann Jura studiern, würde aber nicht angenommen.

Lohnt es sicht / oder geht das überhaupt, dass ich an einer Fernuni beginne Jura zu studieren und zum zweiten Semester auf eine Uni wechsele (in Köln).

Ich möchte nicht ein Jahr 'nichts' machen und verschwenden.

Ich nehme an, Du meinst das klassische Jura-Studium (Staatsexamen)? Das ist in NRW ein ZVS-Fach. Daher gilt für die Studienplatzvergabe das Landesverfahren NRW, siehe http://www.zvs.de/Regeln/Auswahl_NRW/AuswNRW.htm

Dabei gelten Semester, in denen jemand an einer Hochschule eingeschrieben ist (Parkstudium) nicht als Wartezeit. Für die Zulassung nach Wartezeit ist das also schädlich. Möglicherweise gibt es Sonderregelungen für ein Teilzeitstudium, da müsstest Du ggf. nochmal genau nachfragen.

Eine Alternative wäre evtl. auch das Akademiestudium an der FernUni.

Meine zweite Frage währe die: Eine Bekannte hat sich für Jura angemeldet (hagen) hat aber später für eine Uni einen Bescheid bekommen. GEld für das beantragte Semster musste sie aber bezahlen. Da die Anmeldefrist vorbei ich wollte ich wissen, ob ich ihre Anmeldung übernehmen kann?

Vermutlich nicht, aber fragen kannst Du ja mal.

Grüße,

Lippi

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