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Werbungskosten trotz Arbeitgeberzuschuss?


moffer

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Hallo zusammen,

ich habe mich letzte Woche zum Fernstudium angemeldet und bin nun am rechnen, ob der Zuschuss, den mir mein AG gewährt, überhaupt sinnvoll ist.

Die grundlegende Frage ist: Kann ich meine vollen Ausgaben für das Studium von der Steuer absetzen oder muss ich den Betrag, den mir mein AG bezuschusst, davon abziehen?

Frei erfundenes Rechenbeispiel:

Max Mustermann hat Ausgaben für ein komplettes Studium von ca. 12.000€. Von der Steuer bekäme er ca. 1/3 zurück. --> Effektive Ausgaben: 8.000€

Sein AG gewährt ihm nun einen Zuschuss von 40% brutto. Er bekäme also 2.160€ netto (bzw. 4.800€ brutto) vom AG dazu. Welchen Betrag könnte er jetzt von der Steuer absetzen (Werbungskosten bzw. Sonderausgaben)?

(1) 12.000

(2) 12.000 - 4.800

(3) 12.000 - 2.160

Weiß das jemand?

Danke & Gruß

Hanno

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Der Arbeitgeber (AG) setzt die Kosten als Fortbildung seiner Arbeitnehmer (AN) ab. Der Arbeitnehmer kann dann nur noch Lehrmaterialien, Schreibzeug und ggf. Fahrtkosten absetzen. Eine Lohnsteuer für diesen Dienst wird nicht fällig. Der AG muss die Kosten von seinem Konto direkt an den Bildungsträger überweisen, er darf kein Geld dem AN auszahlen!

In der Regel wird der AG dem AN eine Vereinbarung unterschreiben lassen, die eine gestaffelte Rückzahlung bei Kündigung des Arbeitsverhältnis durch den AN vorsieht. Zum Beispiel: Der AN verpflichtet sich nach erfolgreicher Beendigung mindestens fünf Jahre weiterhin für den AG tätig zu sein, sollte der AN auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen, so ist Anteilsmäßig im Verhältnis der Verpflichtungsjahre die vom AG bezahlte Fortbildung rückzuerstatten.

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Der AG muss die Kosten von seinem Konto direkt an den Bildungsträger überweisen, er darf kein Geld dem AN auszahlen!
Und was passiert, wenn er genau das macht?
In der Regel wird der AG dem AN eine Vereinbarung unterschreiben lassen, die eine gestaffelte Rückzahlung bei Kündigung des Arbeitsverhältnis durch den AN vorsieht. Zum Beispiel: Der AN verpflichtet sich nach erfolgreicher Beendigung mindestens fünf Jahre weiterhin für den AG tätig zu sein, sollte der AN auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen, so ist Anteilsmäßig im Verhältnis der Verpflichtungsjahre die vom AG bezahlte Fortbildung rückzuerstatten.
Das mag ja sein, aber hier kann ich keinen Zusammenhang zum Thema erkennen. Und wiederum: Was passiert, wenn das nicht so ist (wie bei mir z.B.)?
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Ich schliesse mich Michaels Frage an, was ist wenn der AG doch dem AN das Geld überweist. In diesem Fall ist es ja keine komplette Kostenübernahme, sondern nur ein Teil. Eine Überweisung an den Studienanbieter direkt würde hier ja keinen Sinn machen.

PS: Wie siehts eigentlich mit Stipendien aus!?

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Hallöchen,

der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer auf den Nachweis gezahlter Kosten hin auch direkt und ohne Abzüge Geld überweisen. Es besteht keine Verpflichtung, Betriebskosten ausschließlich an den letztendlichen Erbringer der jeweiligen Leistung zu bezahlen (Wenn der Arbeitnehmer den Firmenwagen volltankt, bekommt er das verauslagte Geld ja auch nicht abzüglich Lohnsteuer und Sozialabgaben wieder).

Was inzwischen klar sein sollte: Wenn die Erstattung brutto gezahlt wurde, können die Kosten ohne Abzug angesetzt werden, wenn man einen Netto-Zuschuss bekommen hat, ist der natürlich von den angesetzten Kosten abzuziehen.

Gruß

Stonie

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Ja, der Firmenwagen gehört der Firma, und? Was soll mir das sagen?

Der Arbeitnehmer erhält Geld vom Arbeitgeber und es gibt keine Rechtsnorm, die Zahlungen in Abhängigkeit vom Inventar aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ausschließt. Deshalb hat der Gesetzgeber in § 3 Nr. 50 EStG den Auslagenersatz explizit steuerfrei erklärt.

Ich muss allerdings zugegeben, dass das Beispiel etwas schlecht gewählt war, ich wollte nur verdeutlichen, dass die Steuerpflicht nicht automatisch daran gebunden ist, ob etwas vom Arbeitgeber direkt gezahlt wird oder ob es der Arbeitnehmer durchleitet.

Beim steuerfreien Ersatz von Ausbildungskosten handelt es sich meines Wissens um einen Werbungskostenersatz. Das Thema Steuern ist mir aber etwas zu heiß, als dass ich mich da aus dem Fenster lehnen möchte, da soll der Arbeitgeber mal besser den Steuerberater fragen. Ich kann aber jeden gewünschten Eid schwören, dass mein Ex-Arbeitgeber (eine oberste Bundesbehörde) jährlich gegen Vorlage von Quittungen bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei direkt an den Mitarbeiter gezahlt hat.

Gruß

Stonie

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