Zum Inhalt springen

Annerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen


Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe mal einige Fragen:

Wie lange dauert es, bis man Bescheid über die Anerkennung von vorrausgengenen Fortbildungsmaßnahmen von der HFH bekommt ?

Muß man alle Unterlagen zuvor beglaubigen lassen, oder reichen für eine Vorprüfung zunächst die unbeglaubigten Kopien ?

Sofern Studienfächer anerkannt werden, bekommt man dann dennoch die Studienbriefe? Bin der Meinung, dass man diese, um die Unterlagen vollständig zu haben aufbewahren sollte ?

Freue mich auf Eure Antworten ... Danke

Gruß

Schlotti

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Das kommt ganz darauf an um was für Vorleistungen es sich handelt, wenn es akademische Vorleistungen die 1:1 Übertragbar sind oder Vorleistungen aus staatl. anerkannten Weiterbildungsprüfungen sind muss man diese nur bei der Anmeldung einreichen. Die Anerkennung erfolgt dann automatisch.

Möchte man darüber hinaus noch spezielle Vorleistungen anrechnen lassen, so geschieht dies nur auf Antrag.

Die Vorleistungen bekommt man ca. 1 Monat nach Semesterstart anerkannt. Wobei natürlich diese Zeitspann ein Witz ist wenn man bedenkt wie lange das Studium dauert und wie lange man auf endgültige Noten wartet.

Unbeglaubigte Kopien würden wohl nur für eine Vorabprüfung (hier solltest Du das Studierendensekretariat ansprechen) ermöglichen. Für die Anmeldung musst Du so oder so beglaubigte Kopien einreichen - kleiner Tipp hierbei, wenn Du die Zeugnisse direkt im Studienzentrum abgibst sparst Du Dir die Kosten für eine Beglaubigung.

Die Studienbriefe erhältst Du auch für anerkannte Fächer.

mfg

Daniel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei mir war es in etwa so wie chillie es beschrieben hat. Ich habe vorab unbeglaubigte Kopien per Post hingeschickt, um die Anerkennungsmöglichkeit prüfen zu lassen. Dann kam das OK, und ich habe dank der eines Tipps der Dame aus dem SZ die Scheine bei meinem nächsten Besuch im SZ vorgelegt. Die können das dann selbst "beglaubigen".

Übrigens ist der Aufwand für eine Anerkennung der erbrachten Leistungen mitunter sehr unterschiedlich. In einem Fall erfolgte die Anerkennung bei mir schon durch einfaches Hinschicken der Kopie eines Scheins. In einem anderen Fall musste ich den Inhalt der von mir erbrachten Leistung sehr detailliert darlegen, was gar nicht so einfach war. In beiden Fällen waren es akademische Vorleistungen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...