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AKADler - Kündigungsmöglichkeiten bzw. -fristen?


Frieda

Empfohlene Beiträge

Hallo Freunde der AKAD,

bei der Entscheidungsfindung ob Fernstudium, wenn an der AKAD, spielen natürlich die Finanzen eine große Rolle...

In den momentanen "Krisenzeiten" mache ich mir Gedanken darüber, was ist wenn ich meinen Arbeitsplatz in der Studienzeit verliere? Der monatliche Mehraufwand von ca. 300€ ist für mich kein Pappenstiel, und bei Arbeitslosigkeit, wenn auch dann nur für hoffentlich kurze Zeit, wahrscheinlich nicht zu bewältigen, da ich in meinen "jungen" Jahren leider keine Rücklagen bilden konnte.

Dass es Möglichkeiten der Studienfinanzierung über Kredite gibt weiß ich, aber das sollte die letzte "Lösung" überhaupt sein. Ich sträube mich noch sehr gegenüber der späteren Belastung nach dem Studium.

Wie weit könnt Ihr mir Informationen/ Erfahrungen zu dieser "Problematik" geben?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar.

Sonnige Grüße - die Frieda...

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Lt. dem Fernstudiengesetz gibt es 14 Tage nach Beginn ein Rücktrittsrecht für den Studenten.

Danach erfolgt die erste Möglichkeit zu kündigen 6 Monate nach Vertragsstart, danach kann man mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Bessere Konditionen für die Studenten sind natürlich immer Möglich. Zudem gibt es Urlaubssemester bei denen man ohne sich zu exmatrikuliern ein Semester aussetzen kann. Ansonsten kann man natürlich versuchen Stundung zu verhandeln.

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  • 2 Wochen später...

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