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Tipps zur Finanzierung eines Fernstudiums


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Hat mich schon etwas geärgert, denn wirklich alle (ils, SGD werben mit diesem Bildungsgutschein, der ja im Bestfall 100% der Kosten übernehmen würde).

Ja, aber da steht ja nur, dass die Kurse förderungsfähig sind. Ob sie tatsächlich gefördert werden, hängt von deiner Situation ab und ob du Anspruch auf Förderung hast. Sie garantieren dir ja mit keinem Wort, dass du diese Förderung auch erhälst.

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Also laut der Agentur f. Arbeit ist ein solcher Kurs nie förderungsfähig.

Jetzt kenne ich aber jemanden, der von der Arge solch einen Fernkurs finanziert bekam (ist schon ein Jahr her, dass sie abgeschlossen hat). Und nun? Wer hat Recht?

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Du könntest dir aber auch die Lohnsteuer nicht erst beim Jahresausgleich im Folgejahr holen sondern gleich jeden Monat -> quasi, gleich mehr netto.

z.B bei mir sind es 3000€ Gebühren und ca. 3500€ für gefahrene Kilometer ans SZ (mal die ganzen anderen Dinge ausser Acht gelassen).

Das ergibt ca. 150-200€ mehr pro Monat.

Ganz einfach bei der Gemeindeverwaltung auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

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eine nebenberufliche Fortbildung können man NIE über einen Bildungsgutschein geltend machen, nur eine Vollzeitfortbildung, wie sie z.B. auch von der Agentur für Arbeit selbst vermittelt werden.

Die Frage ist doch hier, ob nicht auch ein Fernkurs in Vollzeit absolviert werden kann. Ggf. eben mit einer kürzeren, dafür intensiveren Kursdauer etc. Ich meine schon, dass es solche Fälle geben würde.

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@baierf

es gibt noch den Festo-Bildungsfonds und (siehe unten)

Bei der L-Bank(Landeskreditbank Baden-Württemberg) Höchstalter 40 (bei letzter Auszahlung)

NRW-Bank.

Darlehenskasse der Bayrischen Studentenwerke Höchstalter 32 (Zinsloses Darlehen)

Darlehenskasse der Studentenwerke Nordrhein-Westfalen (Studiendarlehen) kein Höchstalter aber Bürge oder

Bankbürgschaft.

Freistaat Bayern über KFW (Bayrisches Studienbeitragsdarlehen) Höchstalter 40 bei letzter Auszahlung

Wichtig ist natürlich auch die Tilgung nach dem Studium zu vereinbaren.

Micha76

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