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Anrechnen von Leistungen


Empfohlene Beiträge

Danke für die schnelle Antwort :)

Das klingt ja schon mal nicht schlecht.... :-)

Sehe ich das richtig: Bei Modulen die über 2 Semester verteilt sind muss ich in jedem Semester eine Prüfung schreiben?

Beim Modul "Grundlagen des Privatwirtschaftsrechts" wurde also nur die erste Prüfung angerechnet!?

Muss man eigentlich auch entsprechend weniger Gebühren bezahlen, wenn man Leistungen angerechnet bekommt. Also beispielsweise 1/5 der Gebühren weniger, wenn man 1/5 der insgesamt geforderten Leistungen angerechnet bekommt?

Fragen über Fragen.... :-)

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Sehe ich das richtig: Bei Modulen die über 2 Semester verteilt sind muss ich in jedem Semester eine Prüfung schreiben?

Beim Modul "Grundlagen des Privatwirtschaftsrechts" wurde also nur die erste Prüfung angerechnet!?

für Wirtschaftsprivatrecht gibt es im Grundstudium nur 1 Klausur - im Hauptstudium kannst du eine Vertiefung wählen, wenn du das möchtest.

Muss man eigentlich auch entsprechend weniger Gebühren bezahlen, wenn man Leistungen angerechnet bekommt. Also beispielsweise 1/5 der Gebühren weniger, wenn man 1/5 der insgesamt geforderten Leistungen angerechnet bekommt?

kann ich dir nicht genau sagen - ich bekam nur eine Studienleistung angerechnet und musste die vollen Studiengebühren zahlen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Studiengebühren in genau dem Maß reduziert werden, in dem Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet werden

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Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Studiengebühren in genau dem Maß reduziert werden, in dem Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet werden

So ist es auch nicht, ich habe einen Bescheid erhalten der mir für 2 Fächer ein Gutschrift von ca. 75 EUR zum Ende des Grundstudiums gewährt.

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Danke für die schnelle Antwort :)

Sehe ich das richtig: Bei Modulen die über 2 Semester verteilt sind muss ich in jedem Semester eine Prüfung schreiben?

Also bei allen anderen Fächern außer BUJ, die angerechnet wurden gibt es nur eine Klausur.

Muss man eigentlich auch entsprechend weniger Gebühren bezahlen, wenn man Leistungen angerechnet bekommt. Also beispielsweise 1/5 der Gebühren weniger, wenn man 1/5 der insgesamt geforderten Leistungen angerechnet bekommt?

Durch die Anrechnung und die Einstufung ins zweite Semeste zahlt man nur 6 Semester. Dafür einen etwas etwas erhöhten Betrag. Macht aber eine Ersparniss, die deutlich über den 75 Euro liegt.

Und aus meiner Erfahrung mit der HFH als Sparkassenbetriebswirt kann ich dir nur empfehlen es zu machen. Habe mit zwei Kollegen angefangen, mit denen ich zusammen den Sparkassenbetriebswirt gemacht habe und bisher läuft es bei uns dreien sehr gut...

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Hat von euch schon jemand Erfahrung mit der Anrechnung des Hauptpraktikums?

Ich arbeite als Sachbearbeiter für gewerbliche Kreditfinanzierungen bei einer Bank. Diese Tätigkeit müsste für das Hauptpraktikum ausreichen. Muss ich dann trotzdem noch eine entsprechende Hausarbeit schreiben?

Kann ich alle Prüfungen auch in dem Studienzentrum schreiben im dem ich immer die Präsenzveranstaltungen besuche (in meinem Fall Stuttgart)?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten. :)

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Für die Anerkennung des Hauptpraktikums reicht ein Nachweis einer 6-monatigen Sachbearbeitertätigkeit.

Die Projektarbeit muss selbstverständlich dennoch angefertigt werden.

Die Klausuren kannst Du überall schreiben, auch an SZ an denen das Fach gar nicht angeboten wird. Du musst Dich nur dort entsprechend anmelden.

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Für die Anerkennung des Hauptpraktikums reicht ein Nachweis einer 6-monatigen Sachbearbeitertätigkeit.

Die Projektarbeit muss selbstverständlich dennoch angefertigt werden.

Mir wurde vorab per Mail sogar zugesagt, dass meine Tätigkeit als Sekretärin anerkannt werden würde. (Mittlerweile gibt es hierfür sogar Stellenausschreibungen mit dem Titel "Sachbearbeiterin für Bürokommunikation")

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